E-Mail-Archivierung
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen VGS # 11/2024veröffentlicht 01.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 60 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 34 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beschafft eine Lösung zur E-Mail-Archivierung zur flächendeckenden Einführung sowohl im gesamten UKD als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden (betrifft nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern). Das UKD führt dieses Vergabeverfahren allein durch. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein. Die Medizinische Fakultät und alle 100%igen Tochterfirmen des UKD (UKD Service GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus GmbH, Carus Consilium Sachsen GmbH und Carl Gustav Carus Management GmbH) stellen insofern lediglich bezugsberechtigte Institutionen dar; das heißt, dass auch die Postfächer dieser Stellen im E-Mail-Archiv archiviert werden. Im Hinblick auf die Medizinische Fakultät betrifft dies nur Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät mit UKD-Postfächern (@ukdd.de; @uniklinikum-dresden.de) , keine @tu-dresden.de-Postfächer. Die Beschaffung beinhaltet insbesondere die Software inkl. Lizenzen / Nutzungsrechte, Einführungs-, Integrations- und Migrationsleistungen sowie den Systemservice. Die benötigte Hardware wird durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT-Systemvertrag VGS # 11/2024 inklusive Anlagen zu erfolgen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
Im EVB-IT Systemvertrag VGS # 11/2024 ist hinsichtlich der zu beschaffenden Software-Lizenz(en) / E-Mail-Archivierungslösung (inkl. notwendige Schnittstelle(n)) vorgesehen, dass die Software für eine Mindestvertragsdauer von 60 Monaten vermietet wird und sich das Mietverhältnis automatisch um jeweil … ganz lesenkürzer
Im EVB-IT Systemvertrag VGS # 11/2024 ist hinsichtlich der zu beschaffenden Software-Lizenz(en) / E-Mail-Archivierungslösung (inkl. notwendige Schnittstelle(n)) vorgesehen, dass die Software für eine Mindestvertragsdauer von 60 Monaten vermietet wird und sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils 12 Monate verlängert, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. Des Weiteren ist im EVB-IT Systemvertrag VGS # 15/2023 hinsichtlich der Systemserviceleistungen vorgesehen, dass diese beginnend mit dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems für die Dauer von mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer) zu erbringen sind. Eine Ende der Laufzeit ist im EVB-IT Systemvertrag VGS # 15/2023 jeweils nicht vorgesehen; für die Vertragsparteien bestehen die in den EVB-IT System-AGB vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sa … ganz lesenkürzer
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 01.10.2024)).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei dem unter Punkt "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt. / Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Wert von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH2WJ Bei dem unter Punkt "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt. / Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Wert von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bechtle GmbH, Solingen | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
uniklinikum-dresden.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Wiresoft AG3 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.06.2024 auf 27.06.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.06.2024 auf 25.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c5a9a080-0e89-4e81-b699-13ea02feb0eb.