Dynamisches Beschaffungssystem "Sanierung von Wohnungen" (VOEK 402-22)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 402-22veröffentlicht 17.12.2024erstmals 17.12.2024BauleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 23 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Monaten
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrin 54 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. --- Eine Bewerbung ist bis zum Ende des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit möglich.
Beschreibung des Loses
Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 50 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): --- - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere: Binz, Greifswald, Rostock, Sanitz, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Wismar. - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen (insbesondere: Alt Duvenstedt, Altenholz, Buxtehude, Hamburg, Heide, Itzehoe, Kiel, Kronshagen, Lüneburg, Neumünster, Stade-Bützfleth. - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen (insbesondere: Bremen, Cuxhaven, Oldenburg, Rotenburg (Wümme), Verden (Aller), Wilhelmshaven. - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark (insbesondere: Braunschweig, Goslar, Hannover, Minden, Munster, Neustadt am Rübenberge, Soltau, Wriedel, Wunstorf. - Region 5: Berlin und Brandenburg (insbesondere: Berlin, Niederfinow, Potsdam, Strausberg, Teltow, Unterspreewald. - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg (insbesondere: Bautzen, Cottbus, Dresden, Ebersbach-Neugersdorf, Großröhrsdorf, Königsbrück, Löbau, Pirna, Riesa, Weißwasser. - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere: Bad Brambach, Chemnitz, Delitzsch, Frankenberg/Sa., Gera, Halle (Saale), Leipzig, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Peissen, Schneeberg. - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen (insbesondere: Bad Salzungen, Breitungen, Erfurt, Eschwege, Göttingen, Jena, Meinhard, Meiningen, Mühlhausen, Philippsthal (Werra), Sonneberg, Straufhain, Suhl, Tann (Rhön), Wildeck. - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe (insbesondere: Fritzlar, Kassel, Lippstadt, Marburg, Neustadt (Hessen), Paderborn, Soest, Stadtallendorf, Wolfhagen. - Region 10: Nord NRW (insbesondere: Bocholt, Dülmen, Düsseldorf, Münster, Unna, Waltrop, Wetter (Ruhr), Wuppertal. - Region 11: Süd NRW (insbesondere: Aachen, Bonn, Euskirchen, Köln, Rheinbach, Troisdorf. - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland (insbesondere: Bad Bergzabern, Bruchmühlbach-Miesau, Daun, Homburg, Igel, Kleinblittersdorf, Landau, Neu-stadt, Perl, Perl-Eft-Hellendorf, Saarlouis, Schweich, Traben-Trarbach, Trier, Überherrn. - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken (insbesondere: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Kissingen, Darmstadt, Diez, Frankfurt am Main, Giebelstadt, Gießen, Koblenz, Langen, Mainz, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Wetzlar, Wiesbaden. - Region 14: Bayern (insbesondere: Erding, München, Nürnberg, Regensburg. - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm (insbesondere: Ellwangen (Jagst), Esslingen am Neckar, Heilbronn, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ostfildern, Rastatt, Rheinstetten, Stuttgart. - Region 16: Südliches Baden-Württemberg (insbesondere: Bad Säckingen, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Konstanz, Langenargen, Lindau, Müllheim, Radolfzell am Bodensee, Rielasingen-Worblingen, Rottweil, Sigmaringen, Tettnang, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlass … ganz lesenkürzer
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort) --- 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist (z.B. bei Kleingewerbetreibenden), ist eine Eigenerklärung über die fehlende Eintragungspflicht (siehe Ziffer 2.3 des Formblattes Bewerberauskunft) einzureichen. --- 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. --- 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft“ abzugeben. --- 5. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 3 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). --- 6. Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. --- 7. Wenn es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. --- 8. Ggf. bei Einsatz Unterauftragnehmer (jeweils): Bewerberauskunft Unterauftragnehmer (Nr. 1-5), Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registerauszug Unterauftragnehmer sowie Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. --- 9. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.- Kriterium
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt Bewerberauskunft), sofern das Unternehmen länger als drei Jahre am Markt tätig ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen. --- 2. Erklärung zur Berufs- … ganz lesenkürzer
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt Bewerberauskunft), sofern das Unternehmen länger als drei Jahre am Markt tätig ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen. --- 2. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung und der Nachweis über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall.- Kriterium
1. Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat im Formblatt Bewerberauskunft (Anlage 1, Ziffer 8) sein Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft darzustellen, insbesondere welches Unternehmen unter ggf. Einbeziehung von Unterauftragnehmern für die folgenden Gewerke - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und … ganz lesenkürzer
1. Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat im Formblatt Bewerberauskunft (Anlage 1, Ziffer 8) sein Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft darzustellen, insbesondere welches Unternehmen unter ggf. Einbeziehung von Unterauftragnehmern für die folgenden Gewerke - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei vorgesehen ist. Alternativ zur Unternehmensdarstellung zum Gewerk "Bautischlerei" wird die Unternehmensdarstellung für das handwerksähnliche Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" zugelassen. --- 2. Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit: Der Bewerber kann den Nachweis führen - entweder durch Angabe der PQ-Registriernummern beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) gemäß nachfolgendem Punkt 2.1 oder - durch die Eintragung der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß nachfolgender Punkte 2.2 und 2.3. oder - Kombinierte Nachweisführungsmöglichkeit: Hinsichtlich der jeweiligen Gewerke (Leistungsbereiche) kann auch eine Nachweisführung dahingehend erfolgen, dass einzelne Gewerke über die PQ-Registriernummer gemäß Punkt 2.1. und andere Gewerke gemäß Eintragung in der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß Punkt 2.2 und Punkt 2.3. nachgewiesen werden. --- Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern oder Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft, kommt es darauf an, dass insgesamt alle Gewerke (Leistungsbereiche) abgedeckt sind. --- 2.1 Eintragung PQ-Verzeichnis: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung im PQ-Verzeichnis für nachfolgende Leistungsbereiche vorliegt: - PQ-Nr. 112_10 Maler-, Lackierarbeiten, Beschichtungen und Tapezierarbeiten - PQ-Nr. 112_05 Fliesen- und Plattenarbeiten - PQ-Nr. 113_04 Elektroarbeiten - PQ-Nr. 112_17 Klempnerarbeiten oder PQ-Nr.113_01 Gas-, Wasser-, Entwässerungs-anlagen in Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - PQ-Nr. 112_15 Tischlerarbeiten --- 2.2 Eintragung Handwerksrolle: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung in der Handwerksrolle für nachfolgende Handwerke vorliegt: - Maler und Lackierer - Elektrotechniker - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger - Klempner oder Installateur und Heizungsbauer - Tischler Alternativ zur Eintragung in die Handwerksrolle für das Handwerk "Tischler" wird die Eintragung des Gewerbes "Einbau von genormten Baufertigteilen" im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B2 der Handwerksordnung zugelassen. --- Erfüllt der Inhaber des Handwerksbetriebes nicht persönlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, genügt es, einen Nachweis des eintragungsfähigen Betriebsleiters einzureichen. --- Für den Fall, dass der Bewerber nicht in Deutschland ansässig ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gemäß EU/EWR-Handwerk-Verordnung (Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks) nachzuweisen. --- 2.3 Angaben zu Unternehmensreferenzen: Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass je nachfolgendem Gewerk jeweils eine Referenz vorliegt, die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (Abdeckung der Gewerke durch ein oder mehrere Referenzprojekte möglich, sofern z.B. alle Gewerke innerhalb einer Referenz erbracht wurden ist die Vorlage von dieser einen Referenz ausreichend): - Malergewerbe hinsichtlich: Innenanstrich von Gebäuden - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation hinsichtlich: elektrischen Leitungen und Armaturen, Kommunikationssystemen, Feuermeldeanlagen in Gebäuden - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstal …- Kriterium
- Mindestanforderungen: Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Kriterien in den Ziffern 1.Unternehmensdarstellung, 2. Nachweis fachliche Leistungsfähigkeit und 4. Projektsprache erfüllt sind.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 10 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. --- Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absend … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. --- Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ --- § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. --- Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. --- Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. --- Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Informationsbroschüre entnommen werden. --- Das Verfahren wird als dynamisches … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. --- Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Informationsbroschüre entnommen werden. --- Das Verfahren wird als dynamisches Verfahren im Sinne der §§ 22 ff. VgV durchgeführt. Teilnahmeanträge können jederzeit gemäß § 22 ff VgV eingereicht werden. Diese werden fristgemäß durch den Auftraggeber gemäß § 24 VgV geprüft. Geeignete Bewerber werden dann bei nachfolgenden Angebotsaufforderungen berücksichtigt. --- Ergänzend zur Ziffer I.3) wird darauf hingewiesen, dass nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen dynamischen Beschaffungssystem auf der e-Vergabe-Plattform der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion „Vergabestelle kontaktieren“) eingereicht werden muss. Dabei sind die gemäß I.3) zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. --- Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. --- Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. --- Die gesammelten Verdingungsunterlagen stehen nur über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zum Download zur Verfügung. Bewerberfragen (soweit erforderlich) sind unter Nennung der Vergabenummer ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Berlin (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG14 Zuschläge
- BG EUROVIA Verkehrsbau GmbH NL Berlin-Potsdam / PRO Tief- und Wasserbau GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Ed. Züblin AG8 Zuschläge
- BUG Verkehrsbau SE7 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH7 Zuschläge
- PORR GmbH & Co. KGaA7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.12.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 31.12.2026
- Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 31.12.2026
- MeldungFrist 31.12.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c5254685-c334-46e3-a877-b398e68dd90d.