Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Hydraulischer Abgleich (VOEK 127-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 127-25veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrin 50 Monaten
Beschreibung
Die AG verwaltet bundesweit diverse Wohn- und Dienstliegenschaften. Mit der Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSimiMaV hatte die Bundesregierung beabsichtigt, Gebäudeeigentümer dazu zu verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungsanlagen in Form von einem hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dieser hydr. Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlage, Prüfung Dekarbonisierung, Einsatz Wärmepumpe, soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints im Rahmen eines dyn. Verfahrens vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Planungsbüros ermöglicht werden, die Leistungen zu erbringen.
Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung/Bauüberwachung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 420 (421 - 423), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen, angelehnt an § 55 HOAI, für den hydraulischen Abgleich zu erbringen: • Bestandsaufnahme aller Raumheizflächen einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Art der Verbraucher (Fußboden-, Decken- Wandheizung, Heizkörper usw.), Angabe Fabrikat, Typ, Anzahl der Heizkreise, Rippen oder Platten, nutzungsspezifische Besonderheiten, Raumzuordnung, Position, Wärmeleistung in Watt • Erstellen von Grundrisszeichnungen sowie Strangschema, falls diese nicht vorliegen • Fachplanungsleistungen KG 421 bis 423 • Ausführungsplanung • Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware • Planung der Wärmeerzeugungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen 2021“, der DIN EN 12831 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung • Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe • Objekt- und Bauüberwachung
Im Zusammenhang damit sind flankierend z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung.
Die Leistungen sind grundsätzlich im Dokument Leistungsverzeichnis dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die Auftraggeberin vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren.
Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen).
Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen kann es dazu führen, dass ein partieller oder sogar ein großflächiger Raumheizflächentausch zu planen ist, wobei dieser für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs zu berücksichtigen ist. Für den Fall des Raumheizflächentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung der AG vorgesehen. Sollte ein Austausch der Raumheizflächen gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen.
Die AG wird ihren jeweiligen Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt geeigneten Planungsbüros (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „komplexe Projekte“ aufgeteilt.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung17 von 17 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
- Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwin … ganz lesenkürzer
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Verg … ganz lesenkürzer
Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ abzugeben, dass – unser Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und wir – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen; – an unserem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist. – unser Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt. – wir für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch nehmen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt. – wir nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch nehmen, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung, dass – keine Person, die unserem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i.S.d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG re … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung, dass – keine Person, die unserem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i.S.d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten: Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel. – unser Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. – unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. – unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. – unser Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. – unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. – unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde. – unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. – unser Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. – unser Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. – unser Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. – unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat. – unser Unternehmen nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggeberin erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. – keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. – keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. – keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. – keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neu …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfa … ganz lesenkürzer
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 6 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Vorausse … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro die öffentliche Auftraggeberin für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gefordert sind eine Erklärung (siehe Bewerberauskunft) und der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro je Versicherungsfall • für Personenschäden • für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit Angabe des Versicherungsu … ganz lesenkürzer
Gefordert sind eine Erklärung (siehe Bewerberauskunft) und der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro je Versicherungsfall • für Personenschäden • für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Die Vorlage soll zum Zeitpunkt des Fristende für den Teilnahmeantrag nicht älter sein als sechs Monate. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Mindestanforderung: Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn das Eignungskriterium folgende Mindestanforderung erfüllt: Erklärung und Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro je Versicherungsfall durch Vorlage einer Kopie der Police / Kopie des Nachweises bzw. Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
- Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokument … ganz lesenkürzer
Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Darzulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, der Gegenstand der Vergabe ist und mit der Kostengruppe 420 und 440 (DIN 276 – Kosten im Bauwesen) veranschlagt wurde. Mindestanforderung: Mindestanforderung für Basisprojekte: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich KG 420 und 440 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mehr als 200.000 Euro (netto). Mindestanforderung für komplexe Projekte: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich KG 420 und 440 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mehr als 400.000 Euro (netto).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht worden sind. Mindestens sind drei Unternehmensreferenzen einzure … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht worden sind. Mindestens sind drei Unternehmensreferenzen einzureichen, deren Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware erfolgte. Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Bewerberauskunft) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll. Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten: • Name des Bewerbers oder Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat • Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, • Benennung des Referenzobjektes, • Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, • Zeitraum der Leistungserbringung • Angabe der Leistungsart und -umfang Verlangt werden Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden, angesehen. Es sind drei Referenzen, die die nachfolgenden Leistungsarten abdecken und Angaben zu den Leistungsumfängen enthalten, einzureichen: a) Leistungsart: o Wärmeversorgungsanlagenplanung: „Fachplanung mit Schwerpunkt KG 421 - 423: Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilnetze und Raumheizflächen o Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware (Überprüfung der Einhaltung der normativen Grenzwerte der technischen Regelwerke (z.B. DIN EN 12831, VDI 2073 ASR, AMEV))) o Projektabhängig: Elektrische Anlagenplanung: „Fachplanung mit Schwerpunkt KG 440: Elektrische Anlagen, Niederspannungsschaltanlagen und -installationsanlagen b) Leistungsumfang: o Fachplanung nach § 55 HOAI mit einem Schwerpunkt KG 420 Wärmeversorgungsanlagen und 440 Elektrische Anlagen in Bauwerken aller Art. o Bestandsaufnahme bzw. Bedarfsklärung (Art, Anzahl und Lage der Raumheizflächen) o Ausführungsplanung in der KG 420 und 440 in Anlehnung an LPH 5 - § 55 HOAI o Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe in Anlehnung an LPH 6 und 7 - § 55 HOAI o Objekt- und Bauüberwachung in Anlehnung an LPH 8 - § 55 HOAI o Planung Raumheizflächenkonzepte o Planungsleistung betrifft Gebäude der Honorarzone III oder höher gemäß Ziff. 10.2 Objektliste Gebäude zu Anlage 10 zu §§ 34, 35 HOAI o Beplante Nettogrundfläche in m² c) Mindestanforderung für Basisprojekte und für komplexe Projekte: Mindestens sind drei Unternehmensreferenzen einzureichen, die jeweils die Leistungsart abdecken, also insbesondere Wärmeversorgungsplanung, deren Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware erfolgte. d) Beurteilung der Geeignetheit: Die positive Eignung wird – nach Feststellung der Einhaltung der Mindestanforderung - im Rahmen des Beurteilungsspielraums auf Grundlage des dargelegten Leistungsumfangs der eingereichten Referenzen festgestellt. Dabei können einzelne Defizite beim Leistungsumfang durch ein überzeugendes Leistungserbringungskonzept ausgeglichen werden, wenn dadurch insgesamt eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Bewerbers prognostiziert werden kann.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der festangestellten Mitarbeiter a) bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre und b) bezogen auf derzeitige Vollzeitstellen, die überwiegend im Bereich KG 420 und KG 440 (DIN 276) tät … ganz lesenkürzer
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der festangestellten Mitarbeiter a) bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre und b) bezogen auf derzeitige Vollzeitstellen, die überwiegend im Bereich KG 420 und KG 440 (DIN 276) tätig sind und Erfahrungen mit Heizlast-, Rohrnetz- und Elektrotechnikberechnung anzugeben. Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Anlage 1 Bewerberauskunft) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation und Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen objektbetreuenden Fachplaner a) Qualifikation der zum Einsatz vorgesehenen projektbetreuenden Fachplanung (LPH 1 - 7): o Diplom Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Wärmeversorgungsanlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik … ganz lesenkürzer
Qualifikation und Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen objektbetreuenden Fachplaner a) Qualifikation der zum Einsatz vorgesehenen projektbetreuenden Fachplanung (LPH 1 - 7): o Diplom Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Wärmeversorgungsanlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder gleichwertig o Erfahrungen mit Heizlast- und Rohrnetzberechnung b) Qualifikation der zum Einsatz vorgesehenen Objektüberwachung (Bauüberwachung) Fachplanung (LPH 8 - 9): o Diplom Ingenieur, Bachelor, Master, Meister oder Techniker im Bereich Wärmeversorgungs-anlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder gleichwertig o Erfahrungen mit hydraulischem Abgleich und Sanierung von Bestandswärmeerzeugungsanlagen c) Mindestanforderung: Mindestanforderung für Basisprojekte: Mindestens zwei zum Einsatz vorgesehene objektbetreu-ende Fachplanung mit der Qualifikation Diplom Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Heizungstechnik sowie Erfahrungen mit Heizlast- und Rohrnetzberechnung. Mindestanforderung für komplexe Projekte: Mindestens vier zum Einsatz vorgesehene objektbetreuende Fachplanung mit der Qualifikation Diplom Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Heizungstechnik sowie Erfahrungen mit Heizlast- und Rohrnetzberechnung. Die positive Eignung wird durch die Einhaltung der Mindestanforderung festgestellt.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Leistungserbringungskonzept Der Bewerber hat ein Leistungserbringungskonzept auf maximal 10 Seiten vorzulegen. Hierbei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: a) Organisatorisch: aa) Eine Unternehmensdarstellung in der dargelegt wird, wie die internen Zuständigkeiten insbesonde … ganz lesenkürzer
Leistungserbringungskonzept Der Bewerber hat ein Leistungserbringungskonzept auf maximal 10 Seiten vorzulegen. Hierbei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: a) Organisatorisch: aa) Eine Unternehmensdarstellung in der dargelegt wird, wie die internen Zuständigkeiten insbesondere bzgl. Planung, Beratung, Ausschreibung und Bauleitung verteilt sind. Konkret, welche Personen schwerpunktmäßig mit Planungen in der KG 420 und 440 betraut sind. Soweit vorgesehen/bei entsprechendem Auftragsumfang erforderlich, ist auch ein beispielhaftes Planungsteam vorzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die konkrete Größe des Teams oder die Anzahl einzusetzenden Personen an den variablen Auftragsumfang des Leistungssprints anzupassen ist. Letztere werden je nach Liegenschaft und Entscheidung der Auftraggeberin einen geringen, mittleren oder großen Planungsaufwand erfordern. bb) In der Darstellung soll auch auf das Bedürfnis eines Einsatzes von Unterauftragnehmern eingegangen und dargelegt werden, ob und wenn ja welche Unterauftragnehmer vorgesehen sind und welche Aufgaben diese übernehmen sollen. Das Gleiche gilt im Falle der Bildung einer Bewerber-gemeinschaft für die jeweils einzelnen Mitglieder. cc) Auflistung der Regionen, in denen die Leistungen erbracht werden können. Ggf. Darlegung, inwiefern das Planungsteam bei überregionalen Tätigkeiten modifiziert werden muss, um die vorgesehenen Aufgaben (insbesondere Bauüberwachung) effektiv und qualitätsgerecht zu erfüllen. b) Inhaltlich: Die inhaltliche Darstellung hat sich strukturell an dem Leistungsverzeichnis und der Übersicht differenzierter Planungsleistungen zu orientieren und ist entsprechend der einzelnen LV-Positionen mit folgenden Schwerpunkten aufzubauen: aa) Erbringung Planungsleistungen (1) Darstellung der Arbeitsabläufe, um die jeweiligen Planungsleistungen und Zwischenschritte möglichst effizient und unter Beteiligung der Auftraggeberin, erbringen zu können. (2) Wie werden Planungsleistungen erbracht und Synergieeffekte genutzt, um effiziente und schlanke Prozesse zu gewährleisten? bb) Mitwirkung bei einem wettbewerbsorientierten, diskriminierungsfreien Vergabeverfahren für die Bauleistungen (1) Wie bringt sich der Bewerber bereits im Planungsprozess in die Vergabevorbereitung ein, um die spätere Vergabebegleitung nahtlos beginnen zu können? (2) Wie wird zu einer Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Angebote beigetragen? cc) Objekt- und Bauüberwachung, Abnahme und Dokumentation (1) Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Objekt- und Bauüberwachung vorgesehen, um das ausführende Unternehmen bestmöglich zu führen und zu kontrollieren? (2) Wie stellt sich die Vorgehensweise für eine strukturierte Abnahme dar. Gibt es erprobte Abläufe oder Software, die bspw. zu einer Qualitätssicherung hinsichtlich der Fotodoku-entation oder dem Mängelmanagement beitragen? (3) Wie wird eine ausreichende und gleichzeitig pragmatische Dokumentation sichergestellt? Das Leistungserbringungskonzept wird im Rahmen des Beurteilungsspielraum herangezogen, um die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu prognostizieren.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Projektsprache Der Bewerber hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1 und 2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, de … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1 und 2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Systembedingt darf eine Bewerbung ausschließlich unter dem Menüpunkt „Ver … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance# Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Systembedingt darf eine Bewerbung ausschließlich unter dem Menüpunkt „Vergabestelle kontaktieren“ eingereicht werden. Der Menüpunkt „Teilnahmeanträge hochladen“ darf dabei nicht genutzt werden (Unterlagen, die darüber dennoch hochgeladen werden, können systembedingt erst nach Ablauf des festgelegten Endes des Beschaffungssystems am 31.12.2030 von der Auftraggeberin eingesehen werden. Entsprechend falsch eingereichte Teilnahmeanträge können somit nicht berücksichtigt werden.) Nach erfolgreichem Login gelangt das Unternehmen über den Reiter „Meine e-Vergabe“ zur Projektübersicht und kann dann die hier vorliegende Ausschreibung anklicken und bearbeiten. In der Rubrik „Ausschreibung bearbeiten“ befindet sich dann der Reiter „Vergabestelle kontaktieren“, der dann angeklickt werden muss. Jetzt gelangt der Bewerber zu folgender Funktion „Nachricht an Vergabestelle“. Hier besteht nun die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und dort bezeichnete weitere Unterlagen) als Anlagen hochzuladen. Bewerber werden dabei darum gebeten, im Betreff „Bewerbung“ anzugeben. Weitere Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können dem Verfahrensleitfaden zum Vergabeverfahren entnommen werden. Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus vom AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Das Verfahren wird als dynamisches Verfahren im Sinne der §§ 22 ff. VgV durchgeführt. Teilnahmeanträge können jederzeit gemäß §§ 22 ff. VgV eingereicht werden. Diese werden fristgemäß durch die Auftraggeberin gemäß § 24 VgV geprüft. Geeignete Bewerber werden dann bei nachfolgenden Ange-botsaufforderungen berücksichtigt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Die gesammelten Verdingungsunterlagen stehen nur über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zum Download zur Verfügung. Bewerberfragen – soweit erforderlich – sind unter Nennung der Vergabenummer ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr- Hinweis
- Bei dem Verfahren handelt es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.12.2030
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.12.2030
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 723b5ee6-1f3b-44ba-99c0-dcc89d5cc025.