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vergebenEU-weitDienstleistungen

DUSC Wartungs- und Instandsetzungsvertrag TGA

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0245veröffentlicht 03.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 670 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.03.2025 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 22 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Für die Wartung und Instandsetzung der Technischen Gebäudeausrüstung (gemäß Anlagenbestandsliste) soll ein Wartungs- und Instandsetzungsvertrag abgeschlossen werden mit der Laufzeit von 3 Jahren und der zusätzlichen Option der 1-maligen Verlängerung um 1 Jahr.

Beschreibung des Loses

Ein Wartungs- und Instandsetzungsvertrag der TGA über 3 Jahre zzgl. der Option einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr für die folgenden Anlagen:

- 410 - 420 - 434 - 442 (nur elektrischer Bereich) - 444 - 446 - 456 (ohne Videoüberwachungsanlagen) - 480

Der Wartungsumfang ergibt sich aus den entsprechenden Arbeitskarten und Bestand- slisten.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Kriterium
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Ist Ausschlusskriterium) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: Sachschäden: 1.000.000,00 € Vermögensschäden: 500.000,00 € Personenschäden: 1.000.000,00 € (Falls keine Betri … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Ist Ausschlusskriterium) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: Sachschäden: 1.000.000,00 € Vermögensschäden: 500.000,00 € Personenschäden: 1.000.000,00 € (Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Zuschlag zum Abschluss einer angemessenen Betriebshaft- pflichtversicherung)
Kriterium
Referenzen (Ist Ausschlusskriterium) Mindestens. 3 leistungstechnisch vergleichbare Referenzobjekte in den letzten 3 Jahren, davon mind. 2 in einer Auslandsvertretung. Vergleichbar ist jegliche Leistung im Bereich der Wartung und Instandhaltung an Gebäudetechnische Anlagen (KG 410; 420; 434; 442 (nu … ganz lesenReferenzen (Ist Ausschlusskriterium) Mindestens. 3 leistungstechnisch vergleichbare Referenzobjekte in den letzten 3 Jahren, davon mind. 2 in einer Auslandsvertretung. Vergleichbar ist jegliche Leistung im Bereich der Wartung und Instandhaltung an Gebäudetechnische Anlagen (KG 410; 420; 434; 442 (nur elektrischer Bereich); 444; 446; 456 (ohne Videoüberwachungs- anlagen); 480 ) mit einem Mindestumsatz von 15.000,00 € (Netto) und einer Vertragslaufzeit von mind. 3 Jahren. Sicherheitsüberprüfung (Ist Ausschlusskriterium) Nachweis über sicherheitsüberprüftes Personal oder Erklärung der Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (mind. SÜ2).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option der 1-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
06.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Wertung erfolgt zu 100% nach Preis

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 870bcad7-4d1a-4c7b-8ee1-9b56a6e6f36d.