Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften der Direktion Rostock und des Regionalbereiches Nord
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 311-22veröffentlicht 17.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 32
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge endeten voraussichtlich je Los
- Los 17: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Herzogtum Lauenburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 18: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg, Kiel, Segebergbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 19: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Rostockbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 20: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Schwerinbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 21: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Lübeck, Stormarnbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
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- Los 22: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock, Sanitz, Wismar und Schwerinbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 23: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswaldbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 24: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Plön, Bordesholm, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 25: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Lüneburg, Stade, Scharnebeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeckbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 26: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Göttingen, Braunschweig, Hannover, Goslar, Salzgitter, Heidekreis, Wolfenbüttelbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 27: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Oldenburg, Verden, Rotenburg, Delmenhorst, Bremen, Cuxhaven, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven, Wittmund, Friesland, Aurich, Leer, Osnabrück, Emslandbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 28: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Nordfrieslandbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 29: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Bad Segeberg, Lübeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Nordwestmecklenburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 30: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Kiel, Neumünster, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Dithmarschenbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 31: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock&Umgebung und Mecklenburgische Seenplattebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 32: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügenbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Herzogtum Lauenburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg, Kiel, Segebergbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Rostockbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 4: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Schwerinbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 5: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Lübeck, Stormarnbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 6: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock, Sanitz, Wismar und Schwerinbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 7: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswaldbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 8: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Plön, Bordesholm, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 9: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Lüneburg, Stade, Scharnebeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeckbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 10: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Göttingen, Braunschweig, Hannover, Goslar, Salzgitter, Heidekreis, Wolfenbüttelbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 11: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Oldenburg, Verden, Rotenburg, Delmenhorst, Bremen, Cuxhaven, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven, Wittmund, Friesland, Aurich, Leer, Osnabrück, Emslandbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 12: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Nordfrieslandbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 13: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Bad Segeberg, Lübeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Nordwestmecklenburgbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 14: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Kiel, Neumünster, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Dithmarschenbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 15: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock&Umgebung und Mecklenburgische Seenplattebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 16: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügenbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 32
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften der Direktion Rostock und des Regionalbereiches Nord ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 32 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 16 umfassen Baumkontrollen und die Lose 17 bis 32 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 16: 1. Die Direktion Rostock verwaltet mit ihren Sparten Facility Management, Gewerbe und Wohnen bundeseigene Liegenschaften in Norddeutschland und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung - Baumkatasterüberarbeitung - Regelkontrolle Einzelbäume - flächige Regelkontrolle - Baumplaketten anbringen / Neunummerierung - Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je Wirtschaftseinheit (WE) inkl. Aktualisierung - Abnahme der Baumpflegearbeiten inkl. einmaliger An-/Abfahrt für alle Bäume einer WE - Abnahme der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle inkl. An-/Abfahrt für alle Bäume der jeweiligen Fläche - Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde - Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Los 17 bis 32: 1. Die Direktion Rostock verwaltet mit ihren Sparten Facility Management, Gewerbe und Wohnen bundeseigene Liegenschaften in Norddeutschland und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. 4. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Zusatzleistungen
Gegenstand nach CPV
Lose32 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg Regelkontrolle: 1.671 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg, Kiel, Segeberg Regelkontrolle: 973 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Rostock Regelkontrolle: 685 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Schwerin Regelkontrolle: 1.979 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Lübeck, Stormarn Regelkontrolle: 2.261 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 6 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock, Sanitz, Wismar und Schwerin Regelkontrolle: 1.355 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 7 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald Regelkontrolle: 310 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 8 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Plön, Bordesholm, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg Regelkontrolle: 1.123 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 9 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Lüneburg, Stade, Scharnebeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck Regelkontrolle: 1.510 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 10 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Göttingen, Braunschweig, Hannover, Goslar, Salzgitter, Heidekreis, Wolfenbüttel Regelkontrolle: 576 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 11 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Oldenburg, Verden, Rotenburg, Delmenhorst, Bremen, Cuxhaven, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven, Wittmund, Friesland, Aurich, Leer, Osnabrück, Emsland Regelkontrolle: 1.172 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 12 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Nordfriesland Regelkontrolle: 679 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 13 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Bad Segeberg, Lübeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Nordwestmecklenburg Regelkontrolle: 1.259 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 14 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Kiel, Neumünster, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Dithmarschen Regelkontrolle: 1.763 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 15 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock&Umgebung und Mecklenburgische Seenplatte Regelkontrolle: 662 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 16 | Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen Regelkontrolle: 1.145 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 17 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.671 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 822 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 18 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg, Kiel, Segeberg Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 973 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 970 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 19 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Rostock Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 685 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 301 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 20 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Schwerin Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.979 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 981 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 21 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Lübeck, Stormarn Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 2.261 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 1.218 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 22 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock, Sanitz, Wismar und Schwerin Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.355 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 23 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 310 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 24 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Plön, Bordesholm, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.123 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 25 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Lüneburg, Stade, Scharnebeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.510 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 26 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Göttingen, Braunschweig, Hannover, Goslar, Salzgitter, Heidekreis, Wolfenbüttel Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 576 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 27 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Oldenburg, Verden, Rotenburg, Delmenhorst, Bremen, Cuxhaven, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven, Wittmund, Friesland, Aurich, Leer, Osnabrück, Emsland Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.172 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: keine --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 28 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Nordfriesland Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 679 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 1.721 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 29 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Hamburg, Bad Segeberg, Lübeck, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Nordwestmecklenburg Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.259 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 1.346 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 30 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Kiel, Neumünster, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Dithmarschen Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.763 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 2.589 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 31 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Rostock&Umgebung und Mecklenburgische Seenplatte Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 662 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 475 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
| 32 | Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 1.145 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 2.764 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt /Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) ger … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht: Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Gesch … ganz lesenkürzer
--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht: Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen (Anlage C-05) sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Datenschutz: Soweit die Auftragnehmerin in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist sie verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. Die Auftragnehmerin ist mit der Speicherung ihrer persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einverstanden. Zum Umgang mit den von der Auftraggeberin während des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten der Auftragnehmerin wird auf die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, abrufbar unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz verwiesen. Bei Weitergabe der Daten an dritte Personen ist die vorherige schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin einzuholen. Ferner hat die Auftragnehmerin sicherzustellen, dass alle von ihr mit der Erfüllung des Vertrages betrauten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Regelung verpflichtet werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin diese Verpflichtung auf den Datenschutz nachzuweisen. Zutrittsvoraussetzungen, weitere Besonderheiten je Los: In der WE-Liste je Los ist unter den Bemerkungen festgehalten, wenn Besonderheiten der WE, Zugangsbeschränkungen und/oder Art der Überprüfung vorliegen. Diese sind alle zwingend zu berücksichtigen. Hierzu gehören beispielsweise die zum Teil notwendige Anmeldung vorab beim Nutzer in Los 1 oder die zum Teil notwendige Berücksichtigung des Fährbetriebs in Los 2. Auf Liegenschaften der Bundespolizei muss das ausführende Personal vor dem erstmaligen Betreten der Liegenschaft angemeldet werden. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift. Die Bundespolizei prüft anhand der Daten, ob ein Zutritt gewährt wird. Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Zutrittsvoraussetzungen Los 3 und Los 19: …- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemein … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie 6. Nachweis zur Qualifikation für Los 1 bis 16: - FLL - zertifizierter Baumkontroller und/oder Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung und / oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik 7. Nachweis zur Qualifikation für Los 17 bis 32: Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft - SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und - mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation) und Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal: - European Tree Worker, - European Tree Technician, - Arborist, - Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder - vergleichbarer Qualifikationen --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- ENTGEGEN Punkt 2.1.5, Bedingungen für die Auftragsvergabe, kann ein Bieter nicht für alle 32 Lose bezuschlagt werden. Es gilt: Es können für jedes Los Angebote abgegeben werden. Es schließen sich bei der Vergabe der Lose an den Bieter folgende Lose aus: Los 1 und Los 17 Los …
Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt / Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) ger … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemein … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie 6. Nachweis zur Qualifikation für Los 1 bis 16: - FLL - zertifizierter Baumkontroller und/oder Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung und / oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik 7. Nachweis zur Qualifikation für Los 17 bis 32: Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft - SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und - mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation) und Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal: - European Tree Worker, - European Tree Technician, - Arborist, - Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder - vergleichbarer Qualifikationen --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- ENTGEGEN Punkt 2.1.5, Bedingungen für die Auftragsvergabe, kann ein Bieter nicht für alle 32 Lose bezuschlagt werden. Es gilt: Es können für jedes Los Angebote abgegeben werden. Es schließen sich bei der Vergabe der Lose an den Bieter folgende Lose aus: Los 1 und Los 17 Los …
Lose 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 1Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt elf Leistungspositionen je Los (Los 17 bis 32). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt elf Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individuellen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 11 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 3 % bzw. 30 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Zusatzleistungen): 2 % bzw. 20 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle elf Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) ger … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemein … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie 6. Nachweis zur Qualifikation für Los 1 bis 16: - FLL - zertifizierter Baumkontroller und/oder Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung und / oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik 7. Nachweis zur Qualifikation für Los 17 bis 32: Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft - SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und - mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation) und Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal: - European Tree Worker, - European Tree Technician, - Arborist, - Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder - vergleichbarer Qualifikationen --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- ENTGEGEN Punkt 2.1.5, Bedingungen für die Auftragsvergabe, kann ein Bieter nicht für alle 32 Lose bezuschlagt werden. Es gilt: Es können für jedes Los Angebote abgegeben werden. Es schließen sich bei der Vergabe der Lose an den Bieter folgende Lose aus: Los 1 und Los 17 Los …
Los 27
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 1Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt elf Leistungspositionen je Los (Los 17 bis 32). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt elf Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individuellen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 11 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 3 % bzw. 30 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Zusatzleistungen): 2 % bzw. 20 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle elf Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) ger … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- --- Ausführungsbedingungen: siehe Los 1
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemein … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie 6. Nachweis zur Qualifikation für Los 1 bis 16: - FLL - zertifizierter Baumkontroller und/oder Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung und / oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik 7. Nachweis zur Qualifikation für Los 17 bis 32: Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft - SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und - mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation) und Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal: - European Tree Worker, - European Tree Technician, - Arborist, - Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder - vergleichbarer Qualifikationen --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- ENTGEGEN Punkt 2.1.5, Bedingungen für die Auftragsvergabe, kann ein Bieter nicht für alle 32 Lose bezuschlagt werden. Es gilt: Es können für jedes Los Angebote abgegeben werden. Es schließen sich bei der Vergabe der Lose an den Bieter folgende Lose aus: Los 1 und Los 17 Los …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2024 auf 06.09.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 028bf1e0-c06a-4b8d-925a-a511035ac71b.