Durchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen in der Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-5012-229-25veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 324 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- 1 * Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung als Field Engineer - IT-Service-Center PotsdamBrandenburgischer IT-Dienstleister · 14469 PotsdamFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 324 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Leistungsqualität65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleistungsunternehmen zu schließen, um Stellenbewertungen durchführen zu lassen. Dabei sollen vom Auftragnehmer Stellen- und Dienstpostenbewertungen nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (VKA) bzw. dem Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg unter Anwendung des KGSt-Modells zur Stellenbewertung von 2009 herbeigeführt werden.
Beschreibung des Loses
Bei dem Auftragsgegenstand handelt es sich um eine Dienstleistung. Folgende Leistungen sollen voraussichtlich pro Vertragsjahr vom Auftragnehmer durchgeführt werden: a) Durchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen mit einer Schätzmenge von: 105 b) Erstellen einer Stellenbeschreibung (STB) und eines Anforderungsprofiles (AFP) mit Interview mit einer Schätzmenge von: 5 c) Erläuterungsgespräch im Rahmen der Stellen-bewertung mit der Bedarfsstelle des Auftraggebers mit einer Schätzmenge von: 13 c) Erörterung des Ergebnisses der Stellenbewertung gegenüber der Bedarfsstelle des Auftraggebers mit einer Schätzmenge von: 2 d) Beschwerdeverfahren/ Zweitgutachten der Stellenbewertung mit einer Schätzmenge von: 2 Die Positionen a bis e können separat beauftragt werden. Die tatsächlichen Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können von den geschätz-ten Mengenangaben ausdrücklich abweichen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Anforderungen an den Auftragsgegenstand: Die Leistungen a) bis e) können in Gänze in Anpruch genommen werden. Es ist ebenso möglich, dass die LHP nur ausgewählte bzw. einzelne Leistungen mit einem Einzelauftrag auslöst. Leistung a): Durchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen Zielstellung der Leistung: - Stellen- und Dienstpostenbewertung mittels Gutachten durch den Auftragnehmer Aufgaben des Auftragnehmers (unter Einhaltung der unter Punkt 2.3 benannten Fristen): - Entgegennahme des Auftrags sowie der Unterlagen (Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil, ggf. Arbeitsplatzaufzeichnungen, Organigramme, ggf. Produkt- und Leistungskatalog) von der abrufberechtigten Ansprechperson des Auftraggebers per E-Mail sowie Bestätigung des Auftrags innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail an diese Ansprechperson - Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Bewertungsfähigkeit: Szenario 1: Bewertungsfähigkeit ist nicht gegeben: o Übermittlung der offenen Fragen zur Herstellung der Vollständigkeit und Bewertungsfähigkeit an die abrufberechtigte Ansprechperson des Auftraggebers per E-Mail o Entgegennahme der geforderten Informationen/Unterlagen von der abrufberechtigten Ansprechperson des Auftraggebers per E-Mail o Sollte die Klärung ohne zusätzliches Gespräch nicht möglich sein, kann nach Absprache die Leistung c) seitens des Auftraggebers separat beauftragt werden. > im Anschluss an die Leistung c) ist eine Bestätigung der Bewertungsfähigkeit per E-Mail an die abrufberechtigte Ansprechperson des Auftraggebers (entspricht dem Beginn der Bearbeitungsfrist aus Punkt 2.3) zu übersenden Szenario 2: Bewertungsfähigkeit ist gegeben: > Bestätigung der Bewertungsfähigkeit per E-Mail an die abrufberechtigte Ansprechperson des Auftraggebers (entspricht dem Beginn der Bearbeitungsfrist aus Punkt 2.3) - Bewertung der Stellendokumente und Anfertigung eines ausführlichen Bewertungsgutachtens (Einordnung der Stelle, detaillierte Benennung, Prüfung und Gewichtung der Arbeitsaufgaben und -vorgänge, Prüfung des Qualifizierungserfordernisses, Subsumtion zu den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen mit dem Verweis auf aktuelle Rechtsprechungen sowie Ergebniszusammenfassung) in-klusive tabellarische Gesamtdarstellung der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale mit Angabe der Zeitanteile - Übermittlung des Bewertungsgutachtens an die abrufberechtigte Ansprechperson des Auftraggebers per E-Mail - bei Bedarf: Austausch zum Bewertungsergebnis per Telefon oder per Videokonferenz mit der abrufberechtigten Ansprechperson des Auftraggebers Leistung b): Erstellen einer Stellenbeschreibung (STB) und eines Anforderungs-profils (AFP) mit Interview Zielstellung der Leistung: - Erstellung bewertungsfähiger Stellendokumente (STB/ AFP) durch den Auftragnehmer Leistung c): Erläuterungsgespräch im Rahmen der Stellenbewertung mit der Bedarfsstelle des Auftraggebers Zielstellung der Leistung: - Verständnis für den Auftragnehmer herstellen, um die einzelnen Arbeitsvorgänge zu bewerten Leistung d): Erörterung des Ergebnisses der Stellenbewertung gegenüber der Bedarfsstelle des Auftraggebers Zielstellung der Leistung: - Klarstellung des Bewertungsergebnisses gegenüber der Bedarfsstelle des Auftraggebers Leistung e): Beschwerdeverfahren/ Zweitgutachten der Stellenbewertung Zielstellung der Leistung: - Stellen- und Dienstpostenbewertung mittels Zweitgutachten durch den Auftragnehmer Näheres zu den Leistungen b) - e) und weiteren Leistungsinhalten wie: - Fristen - Interne Richtlinien der LHP - zu verwendende Vordrucke und Formvorschriften - Nutzung Videokonferenztool [...] - Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Preisangaben sind im Formblatt zum Preisblatt auszuführen. Bei der Wertung des Preises wird der Gesamtpreis in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten auskömmlichen Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,35 gewichtet. Es können max. 35 Leistungspunkte erreicht werden.
- Qualität
- Leistungsqualität2.1. Unterkriterium Leistungsqualität Stellenbewertung (Untergewichtung 45 %): Mit dem Angebot ist eine Arbeitsprobe/ ein Stellenbewertungsgutachten anhand einer Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil einzureichen. Die notwendigen Informationen sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen. Im Bewertungsgutachten werden für jeden Arbeitsvorgang die zu erfüllenden Anforderungen an die Tätigkeiten definiert, einzeln einer Bewertung zugeführt und in die Systematik des TVöD-VKA eingeordnet. Es werden nur die Kriterien im Bewertungsgutachten angeführt, die zwingend für die Bewertung erforderlich sind. Für das Bewertungsgutachten ist die Gliederung wie folgt zu übernehmen und vorgeschrieben: 1. Einordnung der Stelle in die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)/ Fachbereich/ Bereich 2. tabellarische Gesamtdarstellung der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale mit Angabe der Zeitanteile (vorangestellte Zusammenfassung der Punkte 3. bis 6.) 3. Gesamtbetrachtung der Arbeitsvorgänge 4. anzuwendende Tätigkeitsmerkmale / Qualifizierungserfordernis 5. Bewertung des Arbeitsvorgangs/der Arbeitsvorgänge 6. Bewertungsergebnis Die Bewertungsbegründung unter 5. muss mit der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA beginnen und die entsprechenden Fallgruppen im TVöD-VKA beinhalten sowie berücksichtigen. 2.2. Unterkriterium Zusammenarbeit (Untergewichtung 40 %): Mit dem Angebot ist eine Beschreibung der allgemeinen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einzureichen. Das Ziel wird durch eine nachvollziehbare Darstellung/ Beschreibung (Detaillierungsgrad, Plausibilität und Verbindlichkeit/ Aussagekraft der Beschreibungen) erreicht. Die Darstellung/ Beschreibung beinhaltet mindestens: * Beschreibung des eigenen Verständnisses der zu erbringenden Leistungen und grundsätzliche Herangehensweise * Vorstellungen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (Sachbearbeitung Stellenbewertung der LHP) und dem Fachbereich (Bedarfsstelle), in dem die zu bewertende Stelle verortet ist, inkl. beteiligter Führungskräfte und Mitarbeitender (bspw. bei Erläuterungsgesprächen und Interviews) * Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber inkl. einer Schätzung der einzusetzenden Ressourcen für die Gesamtlaufzeit des Vertrages * Beschreibung des Umgangs mit Störungen und/oder Veränderungen während der Vertragslaufzeit (bspw. Interviewabbrüche durch die Bedarfsstelle, Personalausfall beim Auftragnehmer) 2.3. Unterkriterium Referenzen und des Personals (Untergewichtung 15 %): Mit dem Angebot sind durch den Bieter entsprechende Nachweise zur (Berufs-) Erfahrung und Qualifikation(en) des vorgesehenen Projektteams einzureichen. Für die Angabe der Erfahrungen ist jeweils das Formular 4.7 "Referenzen Beschäftigte" zu verwenden. Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen: Kurze Vorstellung des Projektteams inklusive Beschreibung der jeweiligen projektrelevantenfachlichen Qualifikation (Abschlüsse / Zertifikate im Bereich Stellenbewertung nach TVöD-VKA Teil A und B (Verbund kommunaler Arbeitgeber) bzw. Dienstpostenbewertung nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement)). Die Nachweise sind als KOPIE beizulegen. Für JEDE einzusetzende Person sind mindestens zwei Erfahrungen über die Erstellung von Stellen- und/oder Dienstpostenbewertungen nach TVöD-VKA Teil A oder B oder Dienstpostenbewertung nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftstelle f …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr. Die Option ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen des Vertrages unverändert fort.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHLWT# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHLWT# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG, Braunschweig | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Unternehmensberatung Ratzlaff7 Zuschläge
- manus ordinans Unternehmensberatung Anett Lommatzsch7 Zuschläge
- meilenstein gmbh7 Zuschläge
- Frank Heyduck Gründungsberatung6 Zuschläge
- Gründungs-& Unternehmensberatung Stefan Wahl6 Zuschläge
- Maile GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.11.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb0cb42e-e418-41e0-b6fd-7770bd749a59.