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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 045-0016#2026/0008-0801 8101veröffentlicht 01.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 4 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
    vor 19 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 5 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks in 20 ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und Ortszentren nachhaltig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, Antworten auf die inzwischen deutlich spürbaren klimatischen Veränderungen zu finden. In diesem Zusammenhang spielt der Fußverkehr eine maßgebliche Rolle. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, sind attraktiver und bieten eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Überdies hat das Gehen positive Folgen für die Gesundheit und das Klima. Vor diesem Hintergrund möchte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima auch in den Jahren 2027 und 2028 jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen im Land die Durchführung von professionell vorbereiteten und begleiteten Fußverkehrs-Checks anbieten. Für die umfassende Abwicklung dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht. Unter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen zwei geführte Begehungen pro Kommune, bei der die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt. Die Fußverkehrs-Checks können unter ein bestimmtes Motto gestellt werden (z.B. Lebensqualität, Querungen). Die Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Rheinland-Pfalz und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z.B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk). Darüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren. Für die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene sieht der Auftraggeber (AG) ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN) entsprechend den lokalen Erfordernissen inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fußverkehrsförderung im Fokus steht und die Vorgaben des AG nicht verletzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen angeregt werden, in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Elemente umzusetzen. Dem zu beauftragenden Dienstleister kommen die folgenden Aufgaben zu: - Vom Datum der Auftragserteilung bis zum Abschluss der Maßnahme Ende 2028 begleitet der AN in enger Abstimmung mit dem AG die landesweite Maßnahme in vorbereitender, ausführender und nachbereitender Funktion und als Berater. - In den insgesamt 20 ausgewählten Kommunen nimmt der AN in enger und einvernehmlicher Abstimmung mit den kommunalen Akteuren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme vor. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Der zu vergebende Auftrag gliedert sich in die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete. AP 1.1: Projektsteuerung AP 1.2: Abstimmung mit dem Auftraggeber in Präsenz AP 1.3: Detailplanung des Projekts AP 1.4: Bewerbungsaufruf AP 1.5: Auswahlkriterien und Bewerbungsunterlagen AP 1.6: Durchführung des Bewerbungsverfahrens AP 1.7: Auswahl der Kommunen mit Hilfe einer Fachjury AP 1.8: Erstellung von allgemeinen Textvorlagen zum Fußverkehrs-Check für die Kommunen AP 1.9: Unterstützung bei der Pressearbeit auf Landesebene AP 2.1: Vorbereitungsarbeiten zum Fußverkehrs-Check in der Kommune AP 2.1.1 Konkretisierung des Untersuchungsdesigns AP 2.1.2: Organisation des Gesamtprojekts AP 2.1.3: Unterstützung der Presse- und Medienarbeit vor Ort AP 2.1.4: Teilnehmer-Akquise AP 2.2: Auftakt-Workshop AP 2.3: Begehungen in der Kommune AP 2.4: Abschluss-Workshop AP 2.5: Abschlussbericht für die Kommune AP 2.6: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks im Gemeinderat AP 3.1: Abschlussberichte auf Landesebene Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Leistung70 %
Preis
Grundlage ist der Gesamtbruttopreis (Wertungspreis gemäß Preisblatt). Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).
Qualität
LeistungDie Leistung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: - Darstellung der Gesamtkonzeption (50 Punkte) - Arbeitsgestaltung (10 Punkte) - Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams (10 Punkte) Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - eine profunde fachliche Exper … ganz lesenZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter - eine profunde fachliche Expertise im Fußverkehr und in der Fußverkehrsförderung besitzt, - über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt, - mit der Organisation und Durchführung partizipativer und dialogorientierter Veranstaltungsformate bestens vertraut ist, - speziell über Erfahrungen in der Durchführung von Begehungen mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verfügt, - exzellente Kenntnis der bundesdeutschen und landesspezifischen Regel-werke im Bereich Fußverkehr und Stadtverkehr mitbringt und - in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahre … ganz lesenDie Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Das gesamte Projektteam verfügt über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreue … ganz lesenLeistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYS4V#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e6a1a44-fec5-48d2-aca2-b233c2a5c63e.