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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Durchführung von Bodenbetriebsaufgaben – Execution of ground operations – Satellite Ground Operations (SGO) für 2025 - 2027 mit optionaler Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling, Bayern

Aktenzeichen E99161348veröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Weßling82234, Landkreis Starnberg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es die Sicherstellung des reibungslosen Betriebes der DLR-eigenen Satellitenbodenstation in Oberpfaffenhofen im Rahmen von Bodenbetriebsaufgaben am Deutschen Raumfahrtkontrollzentrum GSOC (German Space Operations Center) durch Übernahme von Unterstützungsleistungen von GDS Personal (Ingenieuren) für verschiedene Satellitenbetreuungsmissionen. Der sichere und ununterbrochene Satellitenbetrieb steht über allen Aufgaben.

Das Personal des zukünftigen Auftragnehmers, das am Betrieb der Bodenstation beteiligt ist, muss über die Sicherheitsüberprüfung Ü1 für vertrauliche Aufträge verfügen. Der potentielle Auftragnehmer wird gemäß den Vorschriften des Geheimschutzhandbuches (GHB) mit Ausstellung des Sicherheitsbescheides (Ziff. 2.4.1 GHB) in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs-gesetzes (SÜG) und des GHB in der jeweils geltenden Fassung aufgenommen. Der potentielle Auftragnehmer erkennt die Bestimmungen des Geheimschutzhandbuches (GHB) einschließlich der Anlagen in der jeweils geltenden Fassung als rechtsverbindlich an und verpflichtet sich, alle erforderlichen organisatorischen, personellen und materiellen Geheimschutzmaßnahmen gemäß Maßgabe des GHB zu treffen. Sofern die Bewerber diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG).

Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung in einen Berufs- oder Handelsregister
Kriterium
Umsatzangaben der letzten drei Jahre
Kriterium
Mitarbeiterentwicklung über die letzten drei Jahre
Kriterium
Referenzangabe aus den letzten zehn Jahren
Kriterium
Nachweis einer existierenden Haftpflichtversicherung
Kriterium
Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen Ukraine die unterschriebene Eigenerklärung BMWK benötigt.
Kriterium
Nachweis einer einfachen Sicherheitsüberprüfung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
02.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 78, 51123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation de … ganz lesenDas Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen . Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Münchener Straße 20, 82234 Weßling
Website
dlr.de
Kontakt
evergabe@dlr.de

Bei uns erfasst

113Bekanntmachungen
33Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37e1647e-f833-423a-94fd-454630f19273.