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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- bzw. von Klimaanlagen

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 26-2000068528veröffentlicht 13.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 26 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotsvergleichspreis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 55 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 40 Tagen
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 26 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Beschreibung

Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.

Beschreibung des Loses

Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Heizungs- und Trinkwassererwärmungs-anlagen sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Regelung, Trinkwassererwärmung), - überschlägige Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt mindestens nach den Vorgaben der DIN SPEC 15378 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Das Personal muss nach GModG § 77 qualifiziert sein. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Klimaanlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Kälteerzeugung, Kälteverteilung, Luftaufbereitung, Regelung), - überschlägige Kühllastberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt orientierend an den Vorgaben der DIN SPEC 15240 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Methodik und Durchführung Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung Die Inspektionen sind grundsätzlich vor Ort in den jeweiligen Liegenschaften durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bewertung erforderlichen Daten eigenständig zu erheben, zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierzu zählen insbesondere Messungen, Sichtprüfungen, Fotodokumentationen sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen. Messungen und Simulationen Alle erforderlichen Messungen sind mit kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Die Kalibrierzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen. Für die Bewertung und Optimierung der Anlagen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert - dynamische Simulationen der Anlagenbetriebsweise durchzuführen. Die verwendete Simulationssoftware und die zugrunde gelegten Wetterdaten sind im Bericht zu dokumentieren. Bewertung und Maßnahmenentwicklung Auf Basis der erhobenen Daten sind die Anlagen hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz, ihres Zustands und ihrer Auslegung zu bewerten. Es sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln, zu priorisieren und hinsichtlich Investitionskosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung zu bewerten. Für jede identifizierte Optimierungsmaßnahme und für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu berechnen und zu dokumentieren: - Die zu erwartende jährliche Energieeinsparung (z. B. in kWh/a) - Die daraus resultierende jährliche CO2-Einsparung (z. B. in t CO2/a), basierend auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten spezifischen Umrechnungsfaktoren - Die erforderlichen Investitionskosten (in EUR) - Die Amortisationszeit (in Jahren) auf Basis der eingesparten Energiekosten - Die Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der vorhandenen Komponenten, Bewertung der Regelkonformität (z.B. Verwendung nicht mehr zugelassener Kühlmittel etc.) - Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. einfache oder dynamische Amortisations-rechnung nach VALERI) - Ein empfohlener Zeithorizont für die Umsetzung (kurz-, mittel-, langfristig) Sofern sich mehrere Maßnahmen sinnvoll bündeln lassen, ist ein entsprechendes Maßnahmenbündel vorzuschlagen und hinsichtlich Synergieeffekten, Gesamtkosten, Energie- und CO2-Einsparungen sowie Umsetzungszeitraum gesondert zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen. Berichtswesen und Dokumentation Berichtsinhalte und -struktur Für jede durchgeführte Inspektion ist ein Inspektionsbericht zu erstellen, der mindestens folgende Inhalte umfasst: - Allgemeine Angaben zur Liegenschaft und zur Inspektion, - Beschreibung und Bewertung der inspizierten Anlagen, - Darstellung der erhobenen Daten und Messergebnisse, - Bewertung der energetischen Effizienz und des Anlagenzustands, - Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der wesentlichen Anlagen-komponenten - Entwicklung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen, - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen, - Fotodokumentation, - Verwendete Normen, Richtlinien und Simulationsgrundlagen. Berichtsmuster und Freigabe Ergebnispräsentation Leistungsfristen, Termine und Abwicklung - Leistungsfristen und Zeitplanung - Abstimmung und Terminänderungen - Übergabe und Abnahme - Dokumentation und Datenhaltung gem. B1_Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsvergleichspreis40 %
Qualität60 %
Preis
AngebotsvergleichspreisAngebotsvergleichspreis gemäß C2_Preisangebot (max. 400 Punkte). Das günstigste Angebot wird mit 400 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebo-te mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswer-testen Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). An-gebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.
Qualität
Die zu erwartende Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Grundlage der Angaben des Bieters im Konzept (max. 500 erreichbare Punkte insgesamt). Dabei erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors entsprechend dem gewählten Verpflegungskonzepts eine Aufteilung der Qualität in Unterkriterien wie folgt: 1) Bewertung Inspektionsbericht (80% = max. 400 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528. 2) Bewertung Termin- und Ablaufplan (10% = max. 50 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528. 3) Bewertung Projektteams und Kapazitätsplanung (10% = max. 50 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Registereintragungen, Ziff. 4: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen … ganz lesenRegistereintragungen, Ziff. 4: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8 Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2 Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Ansprechpartner (ggf. … ganz lesenEigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2 Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges. Mindestanforderung je Referenz: - Nachweis über die erfolgreiche Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten im Bereich energetischer Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen Normen (z. B. DIN SPEC 15240, DIN SPEC 15378) innerhalb der letzten fünf Jahre. - Mindestens eines dieser Projekte muss die energetische Inspektion von mehreren Immobilien (mindestens 5 Liegenschaften) eines deutschlandweiten Immobilienportfolios für einen Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst haben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angabe zu Versicherungen, Ziff. 6: Ggf. Vorlage einer aktuell gültigen Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals (1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. (2) Fachkundig ist insbesondere 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung … ganz lesen§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals (1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. (2) Fachkundig ist insbesondere 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 2. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 3. eine Person, die für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, 4. eine Person, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 einen Meistertitel erworben hat, 5. eine Person, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 ohne Meistertitel selbständig auszuüben, 6. eine Person, die staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. (3) Eine gleichwertige Aus- oder Fortbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden ist und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden kann, ist den in Absatz 2 genannten Aus- und Fortbildungen gleichgestellt. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
12.10.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleis … ganz lesenLeistung: Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird. C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MPRE# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MPRE# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
431.809 €Zuschlagswert im Median
221.446 € – 1,16 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa76d95b-b472-4d55-b3c7-a19fe4a4e8fb.