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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen2 Berichtigungen

Durchführung Einlassdienst LHW, Standort Halle (Saale)

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 26/S/0164/HALveröffentlicht 02.10.2026erstmals 01.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 23 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06132, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (97 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 23 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 23 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 13 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 55 Tagen

Beschreibung

Für den Standort Halle (Saale) soll ein Dienstleistungsvertrag über den Einlassdienst vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 abgeschlossen werden. Optional kann der Vertrag maximal 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, insofern durch den Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) eine Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsbeendigung erfolgt. Der Einlassdienst ist für die feste Einsatzplanung mit zwei Personen im Schichtwechsel sowie mit mindestens einer Person für etwaigen Ersatzeinsatz (sog. Springer) vorzusehen. Bei unvorhersehbarer spontaner Abwesenheit eines für den Einlassdienst vorgesehenen Mitarbeiters ist die Ersatz-Besetzung des Einlassdienstes innerhalb von 3 Stunden zu gewährleisten. Die Besetzung erfolgt an allen Werktagen im folgenden Zeitraum: - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres montags bis donnerstags von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres freitags und an Tagen vor Feiertagen von 5.30 Uhr bis 18.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres montags bis donnerstags von 5.00 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres freitags und an Tagen vor Feiertagen von 5.00 Uhr bis 18.30 Uhr - am 23. und 30.12. eines jeden Jahres von 5.30 Uhr bis 18.30 Uhr - am 24. und 31.12. eines jeden Jahres ist die Besetzung des Einlassdienstes nicht erforderlich

Beschreibung des Loses

Für den Standort Halle (Saale) soll ein Dienstleistungsvertrag über den Einlassdienst vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 abgeschlossen werden. Optional kann der Vertrag maximal 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, insofern durch den Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) eine Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsbeendigung erfolgt. Der Einlassdienst ist für die feste Einsatzplanung mit zwei Personen im Schichtwechsel sowie mit mindestens einer Person für etwaigen Ersatzeinsatz (sog. Springer) vorzusehen. Bei unvorhersehbarer spontaner Abwesenheit eines für den Einlassdienst vorgesehenen Mitarbeiters ist die Ersatz-Besetzung des Einlassdienstes innerhalb von 3 Stunden zu gewährleisten. Die Besetzung erfolgt an allen Werktagen im folgenden Zeitraum: - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres montags bis freitags von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres montags bis freitags von 5.00 Uhr bis 19.30 Uhr - Die Besetzung des Einlassdienstes am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres ist nicht erforderlich.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
[1_LuD] Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
[2_LuD] 3 Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen, mit folgenden Angaben: - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten - Art der ausgeführten Leistung - Auftragssumme - Ausführungszeitraum (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
[3_LuD] Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
[4_LuD] Berufsregisterauszug, Handelsregisterauszug, IHK, Handwerksrolle, Architektenkammer, Ingenieurkammer, Gewerbeanmeldung oder Kurzerläuterung zur Nichteintragung. (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung und Nachweis)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
[5_LuD] Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. (gemäß Fb124 / PQ; Nachweis)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
[6_LuD] Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
[7_LuD] Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen: - Deckungssumme mind. 1.500.000,00 € für Personenschäden sowie mind. 75.000,00 € für Sach- und Sonstige Schäden - Alternativ: Bestätigung des Versicherers über Anpassung der Deckungssummen oder Abschluss einer objektbezogenen Versicherung im Auftragsfall. (ZUSÄTZLICHER NACHWEIS)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit Angebotsabgabe muss eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung des für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals in vergleichbaren Tätigkeiten nachgewiesen werden. Dazu sind die Namen und beruflichen Qualifikationen sowie kurze Lebensläufe des für die Ausführung vorgesehenen Personals anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Optional kann der Vertrag maximal 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, insofern durch den Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) eine Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsbeendigung erfolgt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
15.10.2026, 10:01 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugeste … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
. 1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). . 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Best … ganz lesen. 1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). . 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. . 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte EMail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben. . 4) Teilnehmerinformationen: Teilnehmer-Anfragen werden vom AG anonymisiert und mit Antwort der Vergabestelle allen Teilnehmern über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Teilnehmerinformationen sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. . 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. . 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. . 8) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Interessenten/Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet. . 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 01.10.2026 auf 15.10.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.10.2026
  3. BekanntmachungFrist 01.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung babee528-6e09-49ca-acd4-7f85e45cc6de.