Durchführung einer Befahrung zur Erfassung von Verkehrszeichen und Markierungen im Stadtgebiet Bad Neuenahr- Ahrweiler
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler · Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 160/24veröffentlicht 11.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Neuenahr-Ahrweiler53474, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt zur Optimierung der Abläufe des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 die Implementierung einer übergeordneten Verkehrsplanung und -koordination. Als Grundlage hierfür ist die Erstellung eines Straßenverkehrszeichen- und -markierungskatasters erforderlich. Hierzu soll eine Bestandsaufnahme erfolgen, alle bestehenden Verkehrszeichen und Markierungen aufgenommen und in eine auf Geodaten basierende Datenplattform integriert werden.
Beschreibung des Loses
Für die verkehrsplanerische Begleitung des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 ist die Kenntnis aller dauerhaften und vorübergehenden Straßenverkehrszeichen und -markierungen essenziell. Um hier einen dauerhaft optimalen Informationsfluss zwischen Verkehrsplaner und Straßenverkehrsbehörde sicherzustellen besteht der Bedarf, die Arbeitsabläufe im Bereich der Planung, Verwaltung und Instandhaltung der Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen im Straßenraum zu optimieren und effizient zu gestalten. Ziel ist es diesen Arbeitsablauf durch einen digitalen und einheitlich standardisierten Arbeitsprozess zu strukturieren. Verkehrszeichen im Straßenraum müssen grundsätzlich durch die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet und aufeinander abgestimmt werden. Diese Anordnungen liegen einzeln bisher nur in analoger Form vor und können mehrere Jahrzehnte alt sein. Dadurch liegt keine nachvollziehbare und für alle zugängliche digitale Übersicht zu den Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen vor. Das Ziel ist hier ein Kataster aufzubauen, dass jederzeit ein aktuelles vollständiges Bild über angeordnete Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen liefert. Aus diesem Grund soll eine Befahrung des Straßenraumes , eine daraus erfolgende Ableitung von 360° Panoramabildern, eine Detektierung der Verkehrszeichen (inklusive Bodenmarkierung) sowie die anschließende Aufbereitung der Daten für die Integration in das städtische Geoinformationssystem ausgeschrieben werden. Die erfassten Verkehrszeichen müssen nach "Schildart", "Markierung", "mobiles-Verkehrszeichen" und "statisches Verkehrszeichen", sowie "Verkehrszeichen nach StVO" und "wegweisende Beschilderung" unterschieden werden können und eindeutig die entsprechende Nummer der Straßenverkehrsordnung zugewiesen bekommen. Für alle erfassten Verkehrszeichen soll eine Sichtung der Daten durchgeführt werden und der Datensatz bereinigt werden. Eine spätere Korrektur der Daten muss ohne Zusatzkosten ermöglicht werden. Die Befahrung ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Projektbeteiligten durchzuführen und abzuschließen. Es soll eine Befahrung des Straßenraums durchgeführt werden, um alle Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen zu erfassen. Erwartet wird durch Befahrung nach Vorgabe des Auftraggebers die Bereitstellung hochauflösender, nahtlos aneinandergrenzender und georeferenzierter 360° Panoramabilder. Sollte eine Nachvermessung aufgrund qualitativer Mängel nötig sein, werden die Mehrkosten durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin übernommen. Das Befahrungsgebiet (ca. 150 km) umfasst alle öffentlichen Straßen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der zugehörigen Ortsteile, die Fußgängerzonen und Hauptstraßen die zum Zeitpunkt der Befahrung für ein Kleinstfahrzeug zugänglich sind. Die Nutzung der Panoramabilder ist für interne Verwaltungsaufgaben des Tiefbauamtes und der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgesehen. Der Zugriff auf die Präsentationskomponente ist über eine entsprechende Zugangsverwaltung für berechtigte Nutzer der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin hat eine detaillierte Leistungsbeschreibung erstellen lassen, welche Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist um zum Download zur Verfügung steht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisPreis ist das einzige Wertungskriterium.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeit … ganz lesenkürzer
1. Erklärung des Bieters, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.- Kriterium
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und u … ganz lesenkürzer
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Mindestanforderungen: I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Leistungen nachweisen, die dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechend. Er hat hierzu mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den zurückliegenden drei Jahren einzureichen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie Erfassung von Verkehrszeichen bzw. Markierung zum Inhalt hat. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.- Kriterium
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer U … ganz lesenkürzer
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Millionen EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- 12.07.2024, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingan … ganz lesenkürzer
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7HJ4T 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7HJ4T 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Webeler Rechtsanwälte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Brämer & Reihsner PartG mbB9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH7 Zuschläge
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- HTP Ingenieur GmbH & Co.KG6 Zuschläge
- Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9f7dce2-24a7-4adc-85f1-8af90f5d024d.