Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg an der Lahn (Fahrdienstleistung)
Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH · Wetzlar, Hessen
Aktenzeichen E31614173veröffentlicht 16.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wetzlar35576, Lahn-Dill-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 99 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einsatzzeit p.a. auf Basis von einem zeitgleichen Einsatz von 2-5 Regelfahrzeugen: Gerundete 23.306 Fahrpersonalstunden Verkehrstag / Bedienzeit Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Montag – Donnerstag 0.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Regelfahrzeugen Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Samstag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 19.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 4 Regelfahrzeugen Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 8 Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei Bedarf weitere Fahrzeuge inkl. Personal als kurzzeitige Verstärker einsetzen. Die kurzzeitigen Verstärkerfahrten erfolgen Fahrtweise. Hierzu kann der Auftragnehmer sowohl eigene (vorab mit dem Auftraggeber) abgestimmte Fahrzeuge verwenden (mindestens 4 Sitze je Fahrzeug) oder die vom Auftraggeber gestellten Reservefahrzeuge nutzen. Verkehrstag / Bedienzeiten Verstärker Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz geschätzte Einsatzzeit für Verstärker pro Kalenderjahr: 860 Stunden
Beschreibung des Loses
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einsatzzeit p.a. auf Basis von einem zeitgleichen Einsatz von 2-5 Regelfahrzeugen: Gerundete 23.306 Fahrpersonalstunden Verkehrstag / Bedienzeit Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Montag – Donnerstag 0.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Regelfahrzeugen Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Samstag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 19.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 4 Regelfahrzeugen Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 8 Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei Bedarf weitere Fahrzeuge inkl. Personal als kurzzeitige Verstärker einsetzen. Die kurzzeitigen Verstärkerfahrten erfolgen Fahrtweise. Hierzu kann der Auftragnehmer sowohl eigene (vorab mit dem Auftraggeber) abgestimmte Fahrzeuge verwenden (mindestens 4 Sitze je Fahrzeug) oder die vom Auftraggeber gestellten Reservefahrzeuge nutzen. Verkehrstag / Bedienzeiten Verstärker Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz geschätzte EInsatzzeit für Verstärker pro Kalenderjahr: 860 Stunden
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Page 4/9 Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für auslän … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Page 4/9 Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.- Kriterium
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls au … ganz lesenkürzer
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.06.2024.- Kriterium
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommun … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.06.2024.- Kriterium
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Li-nienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) … ganz lesenkürzer
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Li-nienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. §§ 42, 44 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmi-gungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept). Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2021, 2022, 2023) vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn entweder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG oder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 42 PBefG oder ein Referenzprojekt im freigestellten Schülerverkehr durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten im Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).- Kriterium
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnung … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.- Kriterium
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages bzw. Betriebsführungsübe … ganz lesenkürzer
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages bzw. Betriebsführungsübertragungsvertrages (jeweils nebst Anlagen) erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag sowie als Anlage zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, das mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag sowie zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.- Kriterium
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Kriterium
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 26.09.2024, 10:00 Uhr. Bieter dürfen nicht anwesend sein.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbe … ganz lesenkürzer
Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen, - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E31614173 zu stellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Kellner-Ring 49, 35576 Wetzlar
- Kontakt
- ausschreibung@
igdb.de
Bei uns erfasst
- Linienbündel "LDK Herborn"15.05.2026 · 99 Angebote
- Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar" und "LDK Hohenahr"27.06.2025 · 99 Angebote
- Linienbündel "LDK Dillenburg"21.08.2024 · 99 Angebote
- Stadtlinienverkehr Limburg a. d. Lahn09.08.2024 · 99 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PostdienstleistungenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3338845-6ad8-4d56-b76a-e2c079fda423.