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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2024 bis 2026 und 2027 sowie 2028 (optional) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Auftraggeber nicht angegeben · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 9.40.15 VgV EM1-FC-01-23veröffentlicht 08.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 935 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.11.2024 – 31.10.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60323, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtpreis (Jahresbetrag) der Prüfungsleistungen GU und ihrer Beteiligungen50 %
  • Plausibilität und Qualität des Realisierungskonzeptes50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Die Angebotseröffnung erfolgt im DTVP-System durch zwei Mitarbeitende der Vergabestelle des Auftraggebers (Einkaufsmanagement)
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) und der Anlagen hierzu (Teil B - Anlagen 1 - 8), zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Prüfungsdienstleistungen von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften, zur Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen der Goethe-Universität sowie aktuell sieben, mit der Auftraggeberin verbundener Unternehmen, bzw. Beteiligungsgesellschaften .

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gesamtpreis (Jahresbetrag) der Prüfungsleistungen GU und ihrer BeteiligungenGewichtung (Punkte, genau) 50Das Hauptkriterium "Preis" setzt sich aus zwei Unterkriterien zusammen: 1. Unterkriterium zum Hauptkriterium "Preis", mit einem Gewichtungsanteil von 60% des Hauptkriteriums "Preis" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 30% 2. Unterkriterium zum Hauptkriterium "Preis", mit einem Gewichtungsanteil von 40% des Hauptkriteriums "Preis" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 20%
Qualität
Plausibilität und Qualität des RealisierungskonzeptesGewichtung (Punkte, genau) 50Das Hauptkriterium "Qualität" setzt sich aus fünf Unterkriterien zusammen: 1. Nachvollziehbarkeit der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung, sowie der Bieterseitigen Maßnahmen zur Termin- und Qualitätssicherung - auch unter Berücksichtigung Landesseitiger Terminanpassungen, mit einem Gewichtungsanteil von 20% des Hauptkriteriums "Qualität" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 10% 2. Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen, mit einem Gewichtungsanteil von 20% des Hauptkriteriums "Qualität" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 10% 3. Organisatorische Sicherstellung der Verfügbarkeit des Prüfungsteams und Nachrückerregelung bei Ausfall, mit einem Gewichtungsanteil von 20% des Hauptkriteriums "Qualität" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 10% 4. Qualifikation der Mitglieder des Prüfungsteams und Einbindung der Prüfungsleitung in den Prüfungsprozess, mit einem Gewichtungsanteil von 20% des Hauptkriteriums "Qualität" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 10% 5. Aufbereitung der Prüfungsergebnisse und Abstimmung mit dem Auftraggeber, mit einem Gewichtungsanteil von 20% des Hauptkriteriums "Qualität" und einem Gesamtgewichtungsanteil von 10%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers … ganz lesenDer Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i.S. von § 319 Abs. 1 HGB und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S. von § 319 Abs. 2-4 HGB, ausweist. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB), bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens, i.S. des § 125 GWB - Eigenerklärung zur Einhaltung des AGG - Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die Unternehmensform des Bieters zutreffend) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflohn, bzw. Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird - Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), der am Ende der Vorlagefrist (16.04.2024) nicht älter als 90 Tage ist. - Eigenerklärung zur Eintragung im Wettbewerbsregister - Nachweis (Kopie) des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den anzugebenden Deckungssummen, bzw. Abgabe einer Erklärung des Bieters und der Versicherungsgesellschaft, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, im Auftragsfalle. - Eigenerklärung zum Vorliegen, bzw. Nichtvorliegen der Sanktionsvoraussetzungen (EU-Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zur Anwendungsverpflichtung und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen großer Kapitalg … ganz lesenDer Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts) vergleichbar sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters wird unterstellt, wenn ein Mindestumsatz von 500.000 EUR (vor Steuern), pro Geschäftsjahr im maßgeblichen Geschäftsbereich, erzielt wurde. Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung mindestens 5 Abschlüsse, bei mindestens 3 unterschiedlichen Referenzgebern, vergleichbarer Art* in den letzten 4 Geschäftsjahren** durchgeführt zu haben * Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird u … ganz lesenDer Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung mindestens 5 Abschlüsse, bei mindestens 3 unterschiedlichen Referenzgebern, vergleichbarer Art* in den letzten 4 Geschäftsjahren** durchgeführt zu haben * Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird unterstellt, wenn die Leistung, bzw. der Leistungsempfänger, folgende Eigenschaften aufweist: Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i.S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend. ** Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs, i.S.d. § 46, Abs. 3, Nr. 1 VgV hat der Auftraggeber den Referenzzeitraum auf insgesamt 4 Jahre erweitert. - Eigenerklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, nach Wahl des Auftraggebers, zwei Mal, um jeweils 12 Monate, oder einmalig, um 24 Monate, bis maximal 31.10.2029, verlängert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben.
Optionen
siehe Vergabeunterlage
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
11 WEEKS
Angebotsöffnung
16.04.2024, 11:00 Uhr. Die Angebotseröffnung erfolgt im DTVP-System durch zwei Mitarbeitende der Vergabestelle des Auftraggebers (Einkaufsmanagement). Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftrag kann nur von Wirtschaftsprüfern, bzw. Wirtschaftsprüfergesellschaften i.S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausgeführt werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vermeintliche Vergabeverstöße hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich, schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber, zu rügen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb vo … ganz lesenVermeintliche Vergabeverstöße hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich, schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber, zu rügen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# siehe Vergabeunterlage
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYH0B0 Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Anschrift
Theodor-W.-Adorno-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabestelle@dlist.server.uni-frankfurt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21a4aa77-b0f5-4cf4-b44f-013cbc19bff4.