Dükerung der Schlei für die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - Bau von zwei Abwasserpumpwerken
Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - AKG · Neumünster, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DdS_Los-2veröffentlicht 28.10.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Rahmenvertragsarbeiten ab 2027; Elektroarbeiten nach STLB 682Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · 24103 KielFrist 01.12.2026
- Skandinavienkai- Travemünde- Ausbau Landstrom - 2 StufeLübeck-Travemünde-Skandinavienkai- Hafengebiet mit ISPS ZugangFrist 03.12.2026
- Erschließung 6. BauabschnittSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- Herrichtung ehem. Bundesbankgebäude; Rathaus Hopfenstraße - Rückbau Kühltürme und NEA; Erneuerung der NetzersatzanlageLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Schleswig-Holstein (17 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neumünster24534, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH (AKG) betreibt das Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Stadt Kappeln. Neben dem zentralen Stadtkern, werden auch die Schmutzwässer außerhalb liegender Stadtteile auf der zentralen Kläranlage entsorgt. Ein Teil der Stadtteile Kappelns liegt auf der Halbinsel Schwansen, so dass die Stadt Kappeln durch die Schlei, einem Meeresarm der Ostsee, getrennt wird. Das Schmutzwasser im Einzugsgebiet der AKG auf der Halbinsel Schwansen wird am Pumpwerk Lüttfeld gesammelt und über zwei gedükerte Druckrohrleitungen zum Klärwerk Kappeln gepumpt. Die Leitungen im Bereich des Dükers wurden Ende der 1960er Jahre in Betrieb genommen und sind aus Gründen der Betriebssicherheit redundant zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau von zwei Abwasserpumpwerken für die Dükerung der Schlei. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeiten für den Bau von zwei Abwasserpumpwerken für die Dükerung der Schlei, insbesondere: - Erdarbeiten und Oberflächenarbeiten - Rohrleitungen und Schächte - Bautechnik - Maschinentechnik - Pumpenprovisorien - Trinkwasseranschluss - Elektrotechnik - Rückbauarbeiten Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Angebotspreis
- Beschreibung
- Einziges Zuschlagskriterium war der Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHTJJ 1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHTJJ 1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens AKG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an AKG über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. AKG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch an die in dieser EU-Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass AKG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. AKG kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. AKG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. AKG ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Tief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH & Co. KG, Wurster Nordseeküste | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - AKG
- Anschrift
- Bismarckstraße 67, 24534 Neumünster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Schleswig-Holstein (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Melf Söth Schaltanlagen GmbH10 Zuschläge
- Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Elektro-Alster-Nord GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hans Andritter GmbH4 Zuschläge
- Nutz GmbH4 Zuschläge
- BSM Gebäudetechnik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.08.2024 auf 29.08.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 15.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- HeizungsarbeitenKreis Schleswig-Flensburg - Der LandratFrist 26.11.2026
- ZFB - Neubau eines Zentrums für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz–Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78bb2f94-e8e2-471c-a924-1826f4d48d1b.