Dükerung der Schlei für die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - Bau von zwei Abwasserpumpwerken
Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - AKG · Neumünster, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DdS_Los-2veröffentlicht 05.07.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neumünster24534, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - AKG
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 27 MonatenDie Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
- Heute
Beschreibung
Die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH (AKG) betreibt das Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Stadt Kappeln. Neben dem zentralen Stadtkern, werden auch die Schmutzwässer außerhalb liegender Stadtteile auf der zentralen Kläranlage entsorgt. Ein Teil der Stadtteile Kappelns liegt auf der Halbinsel Schwansen, so dass die Stadt Kappeln durch die Schlei, einem Meeresarm der Ostsee, getrennt wird. Das Schmutzwasser im Einzugsgebiet der AKG auf der Halbinsel Schwansen wird am Pumpwerk Lüttfeld gesammelt und über zwei gedükerte Druckrohrleitungen zum Klärwerk Kappeln gepumpt. Die Leitungen im Bereich des Dükers wurden Ende der 1960er Jahre in Betrieb genommen und sind aus Gründen der Betriebssicherheit redundant zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau von zwei Abwasserpumpwerken für die Dükerung der Schlei. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeiten für den Bau von zwei Abwasserpumpwerken für die Dükerung der Schlei, insbesondere: - Erdarbeiten und Oberflächenarbeiten - Rohrleitungen und Schächte - Bautechnik - Maschinentechnik - Pumpenprovisorien - Trinkwasseranschluss - Elektrotechnik - Rückbauarbeiten Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Angebotsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlich … ganz lesenkürzer
Die Angebotsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen: PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist ausgeschlossen.- Kriterium
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von … ganz lesenkürzer
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. AKG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von AKG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.- Kriterium
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß FBl. 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls de … ganz lesenkürzer
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß FBl. 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1. Juli 2019) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. AKG kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444). Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 79 DAYS
- Angebotsöffnung
- 15.08.2024, 12:01 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten. 2. Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung zu § 4 VGSH (Vergabemindestlohn) vorzulegen. Ein entsprechend … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten. 2. Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung zu § 4 VGSH (Vergabemindestlohn) vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten. 3. Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (FBl. 235) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind die Nachunternehmen mit FBl. 236 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für den/die benannten Nachunternehmer einzureichen (vgl. FBl. 211).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGH3U0 1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGH3U0 1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens AKG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an AKG über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. AKG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch an die in dieser EU-Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass AKG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. AKG kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. AKG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. AKG ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abwasserentsorgung Kappeln GmbH - AKG
- Anschrift
- Bismarckstraße 67, 24534 Neumünster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Schleswig-Holstein (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Melf Söth Schaltanlagen GmbH10 Zuschläge
- Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Elektro-Alster-Nord GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hans Andritter GmbH4 Zuschläge
- Nutz GmbH4 Zuschläge
- BSM Gebäudetechnik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.08.2024 auf 29.08.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- ZFB - Neubau eines Zentrums für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz–Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13474a32-5915-47e1-8124-9a2be486e4f6.