Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2.349-2veröffentlicht 11.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
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- DesinfektionsmittelLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Niedrigster Preis60 %
- Qualitätskonzept40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Die Rahmenvereinbarung bzw. der Vertrag beginnen jeweils mit Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung bzw. der Vertrag haben eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die Arbeits- und Flurdrucker (Los 1) müssen spätestens 3 Wochen nach dem jeweiligen Einzelabruf betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Produktionsdruckmaschinen (Los 2) müssen am 01.10.2024 betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Rahmenvereinbarung bzw. der Vertrag haben jeweils eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung bzw. den Vertrag jeweils einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung enden die Rahmenvereinbarung bzw. der Vertrag automatisch zum 30.09.2029. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge. Derzeit ist ein schätzweiser Gesamtbedarf von 155 Arbeitsplatz- und Flurdruckern bekannt. Die Höchstabnahmegrenze liegt bei 174 Drucksystemen.
Gegenstand nach CPV
- 30121000Fotokopiergeräte und ThermokopiergeräteHauptgegenstand
- 30121100Fotokopierer
- 30121200Fotokopiergeräte
- 30125000Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
- 30125100Tonerpatronen
- 50313000Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
- 50313100Reparatur von Fotokopiergeräten
- 50313200Wartung von Fotokopiergeräten
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 08 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Bieter haben hiervon ausgehend selbst den Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis) zu ermitteln und an dafür vorgesehener Stelle in das Preisblatt einzutragen. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- QualitätskonzeptZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist ein zusammenfassendes Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 09 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben; Skizzen sind nicht zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. des Konzeptes werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität o Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) o Service: 15 % (= 15 Punkte) o Energieeffizienz: 10 % (= 10 Punkte) Jedes Konzept wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Energieeffizienz (= Vordruck 01a) e) Anlage 04: Preisblatt (= … ganz lesenkürzer
Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Energieeffizienz (= Vordruck 01a) e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfä-higkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) j) Anlage 09: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) k) Anlage 10: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL l) Anlage 11: Hausordnung für externe Dienstleister m) Anlage 12: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz n) Anlage 13: Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement o) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) p) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDGAZ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| berolina Schriftbild GmbH & Co. KG, Zossen | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Horst 25, 48147 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.04.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OVOL Papier Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Heinrich Wietholt GmbH5 Zuschläge
- LIEBERGESELL-FEINPAPIER5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH4 Zuschläge
- allpremio Handel GmbH4 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2024 auf 12.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 12.08.2024 auf 19.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 19.08.2024 auf 20.08.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 29.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef83288d-2dd0-4cef-9e5e-5b9c6f821ebb.