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vergebenEU-weitLieferleistungen

Druck- und Multifunktionssysteme

BG Klinikum Hamburg gGmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 69-25 (200) HAMveröffentlicht 29.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 96 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hamburg (484 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 70 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21033, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Energieverbrauchswerte (TEC-Werte nach Energy Star) für alle Systeme7 %
  • Ozon-Emissionen im Betrieb für alle Systeme1 %
  • Staub-Emissionen im Betrieb für alle Systeme1 %
  • Geräusche im Betrieb (Schalldruckpegel, LpA dB(A)) für alle Systeme1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages. Die Vergütung erfolgt über monatliche Mietraten für die Nutzung der Systeme und Software. Wartung, Tonerversorgung und sonstige Serviceleistungen werden im Pay-per-Click-Modell abgerechnet, d. h. es werden ausschließlich die tatsächlich gedruckten s/w- und Farbseiten berechnet. Ein Mindestabnahmevolumen ist nicht vorgesehen. Die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Rücknahme der Systeme (vgl. Punkt A.13 des Leistungsverzeichnisses) sind im Mietpreis enthalten. Systemumzüge während der Vertragslaufzeit werden bei Bedarf durch den Auftragnehmer durchgeführt (optionale Leistungen). Entsprechende Umzugspauschalen werden separat vergütet und nur im Bedarfsfall abgerufen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis90 %
Energieverbrauchswerte (TEC-Werte nach Energy Star) für alle Systeme7 %
Ozon-Emissionen im Betrieb für alle Systeme1 %
Staub-Emissionen im Betrieb für alle Systeme1 %
Geräusche im Betrieb (Schalldruckpegel, LpA dB(A)) für alle Systeme1 %
Qualität
Energieverbrauchswerte (TEC-Werte nach Energy Star) für alle Systeme
Qualität
Ozon-Emissionen im Betrieb für alle Systeme
Qualität
Staub-Emissionen im Betrieb für alle Systeme
Qualität
Geräusche im Betrieb (Schalldruckpegel, LpA dB(A)) für alle Systeme

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um 12 Monate verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund de … ganz lesenMöchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHMV7H# 1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit i … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHMV7H# 1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 6. Wenn die Beauftragung von Eignungsleihgebern vorgesehen ist, sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Wenn die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist das Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen mit den Angebot einzureichen. Die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung sind nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern. 7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BMK Office Service GmbH & Co. KG, Achim7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bergedorfer Straße 10, 21033 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

51Bekanntmachungen
24Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f011cfb5-4c8f-4c7f-b954-f6338f9728f9.