Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen 6102/2E-3-2025/1veröffentlicht 21.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,68 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2032
- Lose
- 8
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.
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- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Klassik Airleben 2027-2030Stadt Leipzig · LeipzigFrist 03.12.2026
- Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 68 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,68 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre01.07.2026 – 30.06.2032, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2032
- Heute
Beschreibung
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 75231000Juristische DiensteHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 2 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 3 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 4 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 5 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 6 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 7 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
| 8 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen. | 6 Jahre | 4.680.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 30%
- Qualität
- 70%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2032
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Siehe Vergabeunterlagen
- Optionen
- Die Mindestvertragslaufzeit endet am 30. Juni 2029. Über den 30. Juni 2029 hinaus ist optional eine maximal dreimalige Vertragsverlängerung zu gleichbleibenden Konditionen möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern keine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Vergabekammern des Bundes
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
- Website
- bverwg.de
- Kontakt
- beschaffung@
bverwg.bund.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.02.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.02.2026 auf 10.03.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8cf07c3d-d031-4f18-8d9b-145169c67e4e.