Bieter 3
48268 GrevenZuschläge 21.05.2026 bis 21.05.2026
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Bieter 3
- Ort
- 48268 Greven, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 21.05.2026 | Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts | – | 1,72 Mio. € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 752 Kommunale Dienstleistungen1 Auftrag
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Sachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261 · 1,72 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Bieter 3gleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 31.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts · Leipzig, Sachsen
Fristnoch 11 Tageoffen Merken - veröffentlicht 10.09.2026EU-weitOffenes Verfahren
Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts · Leipzig, Sachsen
Fristnoch 11 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.