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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

DNA-Tatortspuren

Landeskriminalamt Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-11V-3-LKAveröffentlicht 28.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 450 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 8 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70382, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss von Rahmenvereinbarungen zum Abruf von molekulargenetisch-analytischen Leistungen (Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 1 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
2
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 2 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
3
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 3 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
4
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 4 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
5
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 5 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
6
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 6 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
7
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 7 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–
8
2025-11V-3-LKA

Die mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen zu beauftragenden Leistungen sollen in Form von 8 gleichgroßen Mengenlosen vergeben werden, d.h. das Gesamtvolumen (geschätzt 6.000 Fälle pro Jahr) wird in 8 gleichgroße Mengenlose aufgeteilt. Die Höchstabnahmemenge für Los 8 beträgt daher 750 Fälle.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis. Der wirtschaftlichste Angebotspreis erhält die Rangfolge 1.
Beschreibung
Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMGS#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Anschrift
Taubenheimstraße 85, 70382 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Auskünfte
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württembergpolizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
514.476 €Zuschlagswert im Median
110.788 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ab86a76-732f-4967-a1e2-95a72930c147.