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Diverse unbebaute und bebaute städtische Liegenschaften - Auführung Winterdienst

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2023-0146veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Hessen (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate15.11.2023 – 31.03.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 36 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Winterdienst an städtischen bebauten und unbebauten Grundstücken.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dornholzhausen u. Kirdorf

Die Leistungserbringung ist von Novmeber bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 7.406,24 m² - Kita Dornholzhausen: 465,52 m² - Krippe Dornholzhausen: 87,42 m² - Gotisches Haus: 2.354,91 m² - Gehweg: 241,44 m² - Peter-Schall-Haus: 261,52 m² - Betreuung Dornholzhausen: 187,03 m² - Gehweg Kleingärten: 652,22 m² - Hort/JUZ Oberste Gärten: 446,91 m² - Krippe Oberste Gärten: 8,23 m² - BGH Kirdorf: 1.009,00 m² - Wohnhaus: 30,08 m² - Obdachlosenunterkunft: 858,17 m² - Feuerwehrgerätehaus Kirdorf: 102,11 m² - Sportzentrum Nordwest: 368,64 m² - Feuerwehrgerätehaus Dornholzhausen: 293,77 m² -Kita Dornholzhausen: 39,27 m²

40 Monate–
2
Innenstadt

Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 4.063,70 m² - Kita Brandenburger: 396,33 m² - Kita Hausmannspark: 157,42 m² - Hort Schlossgarten: 217,48 m² - Standesamt: 436,61 m² - Hort Schulberg: 4,89 m² - VHS: 132,27 m² - Feuerwache Bad Homburg: 230,17 m² - Krippe Am Heuchelbach: 374,95 m² - Hort /SFZ Am Heuchelbach: 174,42 m² - Kita Engelsgasse: 83,73 m² - Spielplatz Gluckensteinweg 3: 108,53 m² - Kita Gartenfeld: 272,70 m² - SFZ Gartenfeld: 111,69 m² - Villa Wertheimber: 1.311,59 m² - Wohn- / Geschäftshaus Kaiser-Friedrich-Promenade 3: 50,92 m²

40 Monate–
3
Innenstadt u. Gonzenheim

Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Ausnahmen stellen die Grundstücke Kurzhausvorplatz, Marktplatz und Waisenhausplatz dar. In diesem Fall sind die Flächen lediglich an den Markttagen dienstags und freitags zu räumen, allerdings hat dies bis 06:00 Uhr zu erfolgen. Im Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember wird der Markt von den öffentlichen Plätzen auf die Louisenstraße verlegt, sodass diese Ausweichflächen von der Räum- und Streupflicht betroffen sind. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 8.573,94 m² - Technisches Rathaus: 4.209,92 m² - Haberweg 12 a-m: 128,45 m² - Vereinshaus Gonzenheim: 209,95 m² - Kita Am Seeberg 4: 72,80 m² - Kita Am Seeberg 6: 54,30 m² - Spiel- und Lernstube Feldstr.: 80,53 m² - Sozialwohnungen Feldstr. 93-97: 164,89 m² - Wohnhaus Auf der Schanze: 54,16 m² - Kurhausvorplatz: 1.308,77 m² - Marktplatz: 650,63 m² - Waisenhausplatz: 628,80 m² - Stadtbibliothek: 94,63 m² - Lagerraum Dorotheenstr.: 120,98 m² - Dorotheenstr. unbebaut: 260,88 m² - Wohnhaus Erlenweg 33-35: 99,45 m² - Wasserturm am Bahnhof: 434,80 m²

40 Monate–
4
Ober-Eschbach u. Ober-Erlenbach

Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt.

40 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.11.2023
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Aufgrund der Veränderungen im Immobilienbestand (An - /Verkäufe) kann der Auftraggeber jederzeit ein Objekt aus dem Vertrag nehmen bzw. hinzufügen. Dem Auftragnehmer wird die Vertragserweiterung/ -reduzierung unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Bei einer Änderung der Straßenreinigungs … ganz lesenbis zu 1-mal: Aufgrund der Veränderungen im Immobilienbestand (An - /Verkäufe) kann der Auftraggeber jederzeit ein Objekt aus dem Vertrag nehmen bzw. hinzufügen. Dem Auftragnehmer wird die Vertragserweiterung/ -reduzierung unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Bei einer Änderung der Straßenreinigungssatzung behält sich die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vor, sowohl die Leistungsbeschreibung als auch alle weiteren Vertragsbestandteile entsprechend anzupassen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. … ganz lesenErgänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben6
2kein Zuschlag angegeben6
3kein Zuschlag angegeben6
4kein Zuschlag angegeben6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f3f1384-bb10-4670-b86d-dc05cff5e558.