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Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg

Magistrat der Universitätsstadt Gießen · Gießen, Hessen

Aktenzeichen II.1-2025-001veröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 110 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Gießen35390, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Siehe Beschreibung Ziffer 5.1

Beschreibung des Loses

Die Stadt Gießen ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 5 Abs. 1 ÖPNVG Hessen Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die MIT.Bus GmbH vorgenommen. Die Inhousevergabe an die MIT.Bus GmbH als städtisches Verkehrsunternehmen erfolgte als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst eine Verkehrsleistung von ca. 2,83 Mio. km/ Jahr (Stufe 1) bzw. 3,03 Mio. km/ Jahr (Stufe 2). Der Betrieb des Stadtverkehrs ist u.a. mit der Anforderung verbunden, die Tarife des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und -bedingungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Mit der Anwendung des RMV-Tarifs verbunden ist die Verpflichtung zur Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im RMV. Ferner sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen des RMV anzuwenden. Die weiteren Anforderungen an die Verkehre und Einzelheiten der Leistungserbringung sind in dem „Ergänzenden Dokument“ und dem „Nahverkehrsplan inkl. 1. Änderung zum Nahverkehrsplan“ enthalten. Darüber hinaus gehören neben der Durchführung des Fahrbetriebs auch das Betreiben und Vorhalten der ortsfesten Infrastruktur für den Busbetrieb sowie das Verkehrsmanagement und Marketing (insbesondere Angebots- und Betriebsplanung, Betriebsüberwachung, Erlössicherung und Vertrieb, Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement, Marktanalysen, netz- und verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsberatung mit unmittelbarem Bezug zum Stadtlinienverkehr Gießen). Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann die Stadt Gießen eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Die MIT.BUS GmbH darf Leistungen an einen oder mehrere Unterauftragnehmer unter Beachtung des Gebots der überwiegenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 2 VO 1370/2007 vergeben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
A) Entgegen der unter Ziffer 2.1 getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO … ganz lesenA) Entgegen der unter Ziffer 2.1 getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B) Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes). Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de , Tel.: +49 6151 12 6603, Fax: +49 611 327 648534, Internetseite: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer . C) Die Universitätsstadt Gießen hat als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Gießen an die MIT.BUS GmbH vergeben. Weitere Angaben ergeben sich auf dem Ergänzenden Dokument (https://www.giessen.de/Dok-Stadtverkehrgiessen2025 ) und dem Nahverkehrsplan für die Universitätsstadt Gießen (inkl. 1. Änderung des Nahverkehrsplans) https://www.giessen.de/Leben/Verkehr-und-Mobilit%C3%A4t/Verkehrsplanung/Nahverkehrsplan/ ) D) Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen. #cvd##cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG# #cvd##cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG# #cvd##cvd10=m1#cvd11=2#cvd12=0 #cvd13=0# #cvd##cvd10=m3#cvd11=58#cvd12=58 #cvd13=0#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MIT.BUS GmbH, Gießen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Lokale Gebietskörperschaft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
35390 Gießen
Website
Kontakt
submissionsstelle@giessen.de
Auskünfte
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d0d86da-1c5f-4ed3-8b29-57979259e6bb.