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Diözese Eichstätt (KdöR): IT-Bedarf 2024 im Rahmen DigitalPakts

Diözese Eichstätt (KdöR), Bischöfliches Ordinariat · Eichstätt, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2024-0023veröffentlicht 04.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 932 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eichstätt85072, Landkreis Eichstätt, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Diözese Eichstätt (KdöR) beschafft im Rahmen des DigitalPaktes für die Schulen der Diözese unter Einhaltung des aktuellen Votums in acht Losen für Maria-Ward-Realschule, Pater-Moser-Straße 3, 85072 Eichstätt Knabenrealschule Rebdorf, Pater-Moser-Str. 3, 85072 Eichstätt Maria-Ward-Fachakademie für Sozialpädagogik, Residenzplatz 20, 85072 Eichstätt Gnadenthal-Gymnasium Ingolstadt, Kupferstraße 23, 85049 Ingolstadt Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt, Kupferstraße 23 85049 Ingolstadt

Los 1: Medientechnik - Touch-Screen 86" Los 2: Medientechnik - Touch-Screen Hersteller "In-Line" als Nachbeschaffung Los 3 Medientechnik und Lehrerarbeitsplatz, Ultra-Kurz-Distanz-Beamer und Medientechniksteuerung Los 4 Medientechnik Dokumentenkameras Los 5 IT-Ausstattung mit Windows-PCs Los 6 Aktive WLAN-Komponenten, Sophos APX320 als Nachbeschaffung Los 7 Aktive LAN-Komponenten , Cisco Catalyst C1000-48P-4X-L als Nachbeschaffung Los 8 Aktive W/LAN-Komponenten, Switch UniFi Enterprise 48 PoE als Nachbeschaffung Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in der Leistungsbeschreibung sowie den jeweiligen Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden. Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Touch-Screen 86"
––
2
Touch-Screen Hersteller "In-Line" als Nach

Touch-Screen Hersteller "In-Line" als Nachbeschaffung

––
3
Ultra-Kurz-Distanz-Beamer und Medientechniksteuerung
––
4
Dokumentenkameras
––
5
IT-Ausstattung mit Windows-PCs
––
6
Aktive WLAN-Komponenten, Sophos APX320 als Nachbeschaffung
––
7
Aktive LAN-Komponenten , Cisco Catalyst C1000-48P-4X-L als Nachbeschaffung
––
8
Los 8 Aktive W/LAN-Komponenten, Switch UniFi Enterprise 48 PoE als Nachbeschaffung
––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
Leistung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate) Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Kriterium
Auftragsbezogene Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023
Kriterium
Deutsche Sprache Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deut-sche Sprache hinreichend beherrschen, um mit den Anwendern zu kommunizieren, insbe-sondere Fragen verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") Vertriebsp … ganz lesenDeutsche Sprache Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deut-sche Sprache hinreichend beherrschen, um mit den Anwendern zu kommunizieren, insbe-sondere Fragen verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") Vertriebspartner Der AN muss direkter und autorisierter Vertriebspartner sowohl des Display- als auch Halterungs-System Herstellers seit mindestens drei Jahren sein. Die entsprechenden jeweiligen aktuellen Jahreszertifikate können angefordert werden. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") Installtionspartner Der AN muss direkter und autorisierter Installationspartner sowohl des Display- als auch Halterungs-System Herstellers seit mindestens drei Jahren sein? Die entsprechenden jeweiligen aktuellen Jahreszertifikate können angefordert werden. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") Schulungspartner Der AN muss direkter und autorisierter Schulungspartner des Display-Herstellers seit min-destens drei Jahren sein. Die entsprechenden jeweiligen aktuellen Jahreszertifikate können angefordert werden. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") Zertifizierung "Befestigungstechniker" Das für die Montage der Pylonen-Tafel-Systeme eingesetzte Montagepersonal müssen über die Zertifizierung "Befestigungstechniker" verfügen. Die entsprechenden jeweiligen aktuellen Zertifikate können angefordert werden. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.04.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Diözese Eichstätt (KdöR), Bischöfliches Ordinariat
Anschrift
Luitpoldstraße 2,, 85072 Eichstätt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 392 (Ausstattung und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d58b968e-4276-4b9a-892f-06778544e2df.