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Digitalisierungsstrategie Parkraumbewirtschaftung

Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen PBW-2026-01veröffentlicht 13.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 142 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate09.10.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 29 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung, Konzeption, Steuerung und teilweise Implementierung eines unternehmensweiten Digitalisierungs- und Transformationsprogramms der PBW. Ziel ist die Modernisierung und Integration der bestehenden IT- und Systemlandschaft einschließlich Datenmanagement, ERP-/Abrechnungssystemen, CRM- und Leitstellensystemen, Objekte- und Flächenmanagement, digitaler Kundenschnittstellen sowie Parkabfertigungsanlagen.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

- Projektmanagement - Datenmanagement & Analyse - Objekte & Flächenmanagement - IT-Architektur & Security - ERP & Abrechnungsprozess - Customer-Relationship-Management & Leitstelle - Parkabfertigungsanlagen - Kunden & Digitale Schnittstellen - KI-gestützte Services der Zukunft

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Summe der Punkte aus Konzept 1 + 2
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.10.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten na … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Abschichtung im Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bewerber auf maximal drei zu begrenzen, sofern mehr als drei Bewerber die geforderte Mindestpunktzahl von 55 Punkten erreichen (siehe im Dokument: "Anlage 2_Formular zum Teilnahmeantrag") Die Auswahl erfolgt auf … ganz lesenAbschichtung im Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bewerber auf maximal drei zu begrenzen, sofern mehr als drei Bewerber die geforderte Mindestpunktzahl von 55 Punkten erreichen (siehe im Dokument: "Anlage 2_Formular zum Teilnahmeantrag") Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der im Bietercockpit hinterlegten Auswahlkriterien "Referenzen" (Fragebogen zur Eignungsprüfung - Teilnahmewettbewerb, Datei: Fragebogen zur Eignungsprüfung_Teilnahmewettbewerb.aidf) Für jeden Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Je besser ein Bewerber die Auswahlkriterien erfüllt, desto höher ist die erzielte Punktzahl. Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Es wird wie folgt bewertet: - Referenzen (drei Referenzen pro Bieter) (maximal 30 Punkte je Referenz, gesamt maximal 90 Punkte) >Das Auftragsvolumen in Euro des Referenzprojekts beträgt ≥ 3 Mio. Euro - 8 Punkte >Das Auftragsvolumen in Euro des Referenzprojekts beträgt < 3 Mio. Euro und ≥ 1,5 Mio. Euro - 5 Punkte >Das Auftragsvolumen in Euro des Referenzprojekts beträgt < 1,5 Mio. Euro und ≥ 1 Mio. Euro - 2 Punkte >Der Bieter war im Referenzprojekt Hauptauftragnehmer - 6 Punkte >Der Bieter war im Referenzprojekt Teil einer Bietergemeinschaft - 3 Punkte >Der Bieter war im Referenzprojekt als Nachunternehmer tätig - 1 Punkt >Referenzabschluss ab 2025 - 6 Punkte >Referenzabschluss zwischen 2023 und 2024 - 3 Punkte >Referenzabschluss zwischen 2022 und 2023 - 1 Punkt >Der Referenzkunde ist im Bereich der Parkraumbewirtschaftung tätig - 10 Punkte >Der Referenzkunde ist nicht im Bereich der Parkraumbewirtschaftung tätig - 0 Punkte - Mitarbeiter (maximal 10 Punkte) >Mehr als 40 fachkundige Mitarbeiter, die sich regelmäßig und überwiegend mit den Aufgabenbereichen des ausgeschriebenen Auftrags befassen. - 10 Punkte >30-40 fachkundige Mitarbeiter, die sich regelmäßig und überwiegend mit den Aufgabenbereichen des ausgeschriebenen Auftrags befassen. - 5 Punkte >20- 29 fachkundige Mitarbeiter, die sich regelmäßig und überwiegend mit den Aufgabenbereichen des ausgeschriebenen Auftrags befassen. - 2 Punkte Die Gesamtpunktzahl (aus Referenzen und Mitarbeitern) beträgt max. 100 Punkte. Die Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge befindet sich im Dokument: "Anlage 2_Formular zum Teilnahmeantrag" === Zuschlagskriterien: Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem: Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht. Die maximale Punktezahl von 100 Punkte entspricht der Gesamtgewichtung der Zuschlagskriterien von 100%. - Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den Preis gemäß "Preisblatt" (Wertungspreis) zugrunde. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl (50 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * 50 - Zuschlagskriterium Nr. 2: Qualität Die Qualitätsbewertung erfolgt anhand von zwei bieterseitig auszuarbeitenden Konzepten zu vorgegebenen Aufgabenstellungen (Use Cases), die den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern im Rahmen der Angebotsphase bereitgestellt werden (Dokument: "Use Cases_PBW"). Jedes Konzept wird mit maximal 25 Punkten bewertet: Konzept 1 (gemäß Aufgabenstellung "Use Cases_PBW"): 25 Punkte Konzept 2 (gemäß Aufgabenstellung "Use Cases_PBW"): 25 Punkte Die Bewertung je Konzept erfolgt anhand der folgenden Unterkriterien: a) Inhaltliche und methodische Qualität 40% b) Zielorientierung und Mehrwert für den Auftraggeber 30 % c) Struktur und Organisatio …
Hinweis
Das Verhandlungsverfahren wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt: In der ersten Stufe werden die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in einem Eignungsverfahren geprüft. Die Eignungskriterien müssen spätestens zum Ende der Teilnahmeantragsfrist erfüllt sein. In der darauff … ganz lesenDas Verhandlungsverfahren wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt: In der ersten Stufe werden die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in einem Eignungsverfahren geprüft. Die Eignungskriterien müssen spätestens zum Ende der Teilnahmeantragsfrist erfüllt sein. In der darauffolgenden zweiten Stufe wird das wirtschaftlich günstigste Angebot jener Bewerber, die in der ersten Stufe für die Angebotsabgabe ausgewählt wurden, ermittelt. === Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Formular zum Teilnahmeantrag - Fragebogen zur Eignungsprüfung (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aidf") - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt - Verschwiegenheitserklärung - Falls einschlägig: F1_Erklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe/Bietergemeinschaft === Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angebotsschreiben (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aiform") - Preisblatt ("Leistungsverzeichnis.aidf") - Konzept 1 + Konzept 2 - Projektentwicklungs- und Steuerungsvertrag - PBW === Unterlagen, die beim Bieter verbleiben, Vertragsbestandteil sind und im Verfahren beachtet werden müssen: - Verfahrensleitfaden - Leistungsbeschreibung - Bewertungsmatrix_PBW - Datenverarbeitung === - Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) innerhalb der genutzten Vergabeplattform mithilfe des Tools AI Bietercockpit (https://www.xvergabe.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen kostenlos und uneingeschränkt eingesehen und geöffnet werden. === - Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote ist möglich, sobald sich die Interessenten kostenlos auf der Vergabeplattform registriert haben und erfolgt ausschließlich elektronisch. Bewerber-/Bieterfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeblattform mithilfe des Tools AI Bietercockpit zu stellen und werden auch ausschließlich darüber beantwortet. Eine telefonische Kommunikation findet nicht statt. === - Technische Fragen zur Bedienung des Bietercockpits und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe bzw. Angebotsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen: ausschreibung@ptgconsulting.de === - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpit können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html === Hinweis zur Bereitstellung von Angebotsunterlagen: Die nachfolgend genannten Unterlagen sind nicht Bestandteil der Teilnahmewettbewerbsunterlagen und werden ausschließlich den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt: - Preisblatt (Dokument: "Leistungsverzeichnis.aidf") - Aufgabenstellung zur Konzepterstellung (Dokument: "Use Cases_PBW") Voraussetzung für die Übermittlung dieser Unterlagen ist die fristgerechte Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung als Bestandteil des Teilnahmeantrags. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Anschrift
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Website
pbw.de
Kontakt
ausschreibung@ptgconsulting.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71397ca5-184c-4264-a549-6b458eff2c24.