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vergebenEU-weitDienstleistungen

Digitalisierungsdienstleistungen

Staatsarchiv Bremen · Bremen, Bremen

Aktenzeichen V0387/2025veröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 443 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bremen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28203, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätssicherung30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.bremen.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Immobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen
    vor 15 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Digitalisierung von im Staatsarchiv Bremen verwahrten Akten (Entschädigungsverfahren StAB 4.54 - E) außerhalb des Betriebs des Auftraggebers.Das zu digitalisierende Archivgut ist nationales Archivgut gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Kulturgutschutzgesetz und hat Unikatcharakter. Die Leistungserbringung muss daher auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Zu digitalisieren sind über 8.100, in Mappen verwahrte Archivguteinheiten. Gelagert sind diese Vorgänge in rund 1.360 Standardarchivkartons. In einem Archivkarton befinden sich bis zu 1.000 Blatt, häufig, aber nicht durchgängig doppelseitig verwendet. Entsprechend sind zusammen maximal 2.720.000 Vorder- und Rückseiten zu scannen (geschätzt!). Das Schriftgut ist nach 1945 entstanden und hat überwiegend DIN-A4-Format. Blätter im DIN-A5-Format oder andere Kleinformate kommen regelmäßig vor. Überformate sind seltene Ausnahmen. Die Papierqualität ist gemischt, gerade bei älteren Vorgängen auch fragil. Alterstypische mechanische Schäden sind nicht ausgeschlossen. Das Schriftgut ist entmetallisiert und wird durch eine vom Archiv angebrachte Fadenbindung gesichert. Die Paginierung durch die Behörde ist uneinheitlich und z.T. nicht vorhanden. Dieses Schriftgut ist unter Einhaltung der unten genannten Spezifikationen (Verwendung von Auflichtscannern, Digitalkameras oder Ähnlichem, Scanqualität, Dateiformate, Ordnerstrukturen, Dateinamen usw.) für den Auftraggeber zu digitalisieren. Die Aufbewahrung erfolgt in klimatisierten Räumen. Der Auftrag ist als eine Dienstleistung zu erbringen (ggf. unter Bildung einer Bietergemeinschaft, mittels Nachunternehmern sowie durch Eignungsleihen). Die Leistungserbringung hat in mehreren Tranchen (mindestens vier, Maximalgröße einer Tranche: 400 Standardarchivkartons) zu erfolgen und soll möglichst innerhalb von 12 Mona-ten, maximal 15 Monate nach Abholung der ersten Tranche abgeschlossen sein. Die Abholung der ersten Tranche muss spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Abholung und der Rücktransport der Tranchen erfolgen nach Absprache. Die Tranchen sind so zu bilden, dass jede Tranche maximal drei Monate im Betrieb des Auftragnehmers verbleibt. Für jede Tranche umfasst der Auftrag die folgenden fünf Teilleistungen: 1. Schonender Transport des Archivguts ab Lagerungsort zum Auftragnehmer Die Abholung erfolgt hinter der ersten verschlossenen Tür. 2. Scannen des Archivguts Vor dem Scanvorgang ist die Bindung des Archivguts zu lösen; diese ist nach dem Scanvorgang nicht wiederherzustellen. Nach dem Scanvorgang sind die Unterlagen zurückzulegen. Die zu scannenden Seiten sind gemäß der ursprünglichen Reihenfolge innerhalb der Archivguteinheit mit Hilfe eines Stempels zu paginieren. Die Vorlagen sind in ununterbrochener Reihenfolge des Ordnungszustands der Vorlage mit Hilfe von Auflichtscannern, Digitalkameras oder einem vergleichbar vorlagenschonenden Scanverfahren aufzunehmen. Die Blätter sollen doppelseitig aufgenommen werden, also bspw. zwei DIN-A4-Seiten nebeneinander (linke Bildhälfte: Blattrückseite, rechte Bildhälfte: Blattvorderseite des Folgeblatts). Leere Seiten, leere Rückseiten oder leere Doppelseiten sind, soweit die Doppelaufnahme dieses ermöglicht, nicht zu scannen und nicht zu paginieren. Von der doppelseitigen Aufnahme kann abgewichen werden, wenn der Einzelfall es notwendig macht, bspw. bei Überformaten. Während des und/oder im Anschluss an den Scanvorgang findet eine Sichtkontrolle auf Grobfehler statt (mangelhafte Scanqualität, fehlende Seiten am Anfang und am Ende der Aufnahmen zu einer Archivguteinheit usw.). Die Digitalisierung erfolgt in Farbe mit einer Farbtiefe von 24 Bit sowie einer Punktdichte von 300 dpi bei einer doppelseitigen Aufnahme. Sollte im Ausnahmefall eine Einzelbildaufnahme anzufertigen sein, ist die Punktedichte auf 462 dpi zu erhöhen. 3. Speicherung der Digitalisate Von den Scans sind drei Versionen separat zu speichern: Masterdateien im verlustfrei komprimierten jpg2000-Format. Benutzungsderivate: komprimiert (95% high quality bicubic), unveränderte Kantenlänge, jpg-Format. Die Benutzungsderivate sind um eine Fußzeile zu ergänzen (Anlage: Muster Fuß-zeile). Thumbnails: komprimiert, 150x200 px, 72 dpi, jpg-Format. Damit die erzeugten Digitalisate ohne weitere Umbenennungen weiterverarbeitet werden können, müssen die Namen der Ablageverzeichnisse und die Dateinamen vorgegebenen Konventionen gehorchen. 4. Schonender Rücktransport des (wie im Ursprungszustand geordneten) Archivguts vom Auftragnehmer zum Lagerungsort Die Bereitstellung erfolgt hinter der ersten verschlossenen Tür. 5. Bereitstellung der Digitalisate Die Digitalisate sind dem Auftraggeber auf Festplatten zu liefern. Für die Zeit bis zur Einspielung der Digitalisate in das Speichersystem des Auftraggebers, mindestens aber für ein halbes Jahr, hält der Auftragnehmer einen weiteren vollständigen Datensatz im eigenen System vor. Qualitätssicherung Ergänzend zu den oben skizzierten Leistungen plant der Auftragnehmer Maßnahmen der Qualitätssicherung. Diese vom Auftragnehmer durchgeführte Qualitätssicherung bezweckt, dass die gelieferten Digitalisate vom Auftraggeber möglichst ohne weitere Aufwände nachgenutzt werden können. Weitere Details zum Gegenstand und der Leistungserbringung gehen aus der Leistungsbeschreibung hervor.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualitätssicherung30 %
Preis70 %
Qualität
QualitätssicherungKonzept

Eignung6 von 6 angegeben

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Auftragnehmer hat seinen Betrieb nach DIN EN ISO 9001-2015 oder einer vergleichbaren Norm des Qualitätsmanagements zertifizieren lassen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber weist seine Leistungsfähigkeit mit mindestens zwei Referenzen zu in Umfang und Anspruch vergleichbaren Projekten mit Kulturgut nach.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Transport muss auf direktem Landwege innerhalb der rechtlich vorgesehenen täglichen Lenkzeit für LKW-Fahrer von maximal neun Stunden zum Ort der Leistungserbringung erfolgen. Das Angebot muss die Einhaltung dieser Vorgabe nachweisen, bspw. durch den Ausdruck aus einem gängigen Routenplaner
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das Archivgut ist für den Hin- und Rücktransport, die Zeit der Aufbewahrung beim Auftragnehmer und gegen Bearbeitungsschäden angemessen zu versichern. Der Versicherungswert darf 500.- € pro Standardarchivkarton nicht unterschreiten. Der Nachweis kann durch eine Betriebshaftpflicht über mindestens 20 … ganz lesenDas Archivgut ist für den Hin- und Rücktransport, die Zeit der Aufbewahrung beim Auftragnehmer und gegen Bearbeitungsschäden angemessen zu versichern. Der Versicherungswert darf 500.- € pro Standardarchivkarton nicht unterschreiten. Der Nachweis kann durch eine Betriebshaftpflicht über mindestens 200.000.- € oder auf andere geeignete Weise erfolgen. Sollte der Abschluss einer ergänzenden Transportversicherung erforderlich sein, so ist dieses im Angebot auszuweisen und der Nachweise über einen Abschluss ist nach Zuschlagserteilung nachzureichen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Mit der Digitalisierung von maximal 2.720.000 Seiten gilt der Auftrag als erfüllt. Sollte nach dieser Auftragserfüllung noch eine unvorhergesehene Restmenge von unbearbeitetem Schriftgut vorhanden sein, behält sich der Auftraggeber vor, das Vorhandensein von Haushaltmitteln vorausgeset … ganz lesenbis zu 1-mal: Mit der Digitalisierung von maximal 2.720.000 Seiten gilt der Auftrag als erfüllt. Sollte nach dieser Auftragserfüllung noch eine unvorhergesehene Restmenge von unbearbeitetem Schriftgut vorhanden sein, behält sich der Auftraggeber vor, das Vorhandensein von Haushaltmitteln vorausgesetzt, auf Grundlage von § 132 Absatz 2 Nr. 1 GWB die Digitalisierung dieser überplanmäßigen Restmenge zu gleichen Konditionen zu beauftragen. Die Laufzeit kann sich auf insgesamt bis zu 15 Monaten verlängern. Voraussetzungen sind: Überplanmäßige Restmengen werden beauftragt und/oder der Auftragnehmer kann den Auftrag nicht in 12 Monaten fertigstellen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
21.08.2025, 10:00 Uhr. Immobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wie branchenüblich erfolgt die Leistungsabrechnung nach der tatsächlich angefallenen Zahl der erzeugten Scans. Grundlage hierfür ist ausschließlich der im Angebot verbindlich ausgewiesene Preis pro Scan zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten. Somit hat der Auftragnehmer kei-nen Anspruch auf Erfüllung der in Leistungsbeschreibung: A. geschätzten Maximalmenge an zu digitalisierenden Seiten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b) der Antrag ist … ganz lesena) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sol-len, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefor-dert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschspra-chigen Übersetzu … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefor-dert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschspra-chigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabe-portal https://vergabe.bremen.de/ zu richten. Telefonische oder Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Staatsarchiv Bremen
Anschrift
Am Staatsarchiv 1, 28203 Bremen
Website
Kontakt
info.vergabemanagement@immobilien.bremen.de
Auskünfte
Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremeninfo.vergabemanagement@immobilien.bremen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ffffb3e-afc4-4421-8df1-b92a2f101407.