Dienstleistungsvertrag über Kurierdienstleistungen für die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Groß-Gerau, Hessen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 16.11.2023erstmals 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2024 – 31.03.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2024 – 31.03.2025, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Groß-Gerau64521, Landkreis Groß-Gerau, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.03.2025
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Kurierdienstleistungen.
Beschreibung des Loses
Um einen exzellenten Kundenservice bieten zu können, ist es unerlässlich, dass Dokumente und Transportgüter zwischen den einzelnen Standorten ohne Verzögerungen ausgetauscht werden. Aus diesem Grund benötigt die Auftraggeberin einen Kurierdienst, der den Transport von Sendungen innerhalb Standortnetzwerkes taggleich sicherstellt.
Gegenstand nach CPV
- 64120000KurierdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zum spezifischen Netto-Umsatz für Transport- und Kurierdienstleistungen in EUR der letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022) (Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen). +++ Erklärung der Bieterin/des Bieters z … ganz lesenkürzer
Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zum spezifischen Netto-Umsatz für Transport- und Kurierdienstleistungen in EUR der letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022) (Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen). +++ Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung zur Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen). ___ Mindestanforderungen: Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen: Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin nach Punkt 2.11.3 lit. c. der Bewerbungsbedingungen, dass der spezifische Netto-Umsatz für Transport- und Kurierdienstleistungen in EUR für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 1.000.000,00 EUR je Jahr aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Geschäftsjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.- Kriterium
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen). +++ Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (An … ganz lesenkürzer
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen). +++ Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen). ___ Mindestanforderungen: Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen): Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Punkt 2.11.3. lit. h. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.- Kriterium
- Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
- Kriterium
Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen). +++ Erklärung der Bieterin/des Bieters zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen). ___ Mindestanforderungen: Eige … ganz lesenkürzer
Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen). +++ Erklärung der Bieterin/des Bieters zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen). ___ Mindestanforderungen: Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens drei Referenzen nach Punkt 2.11.3. lit. e. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. +++ Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit, Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft und Sprachniveau gemäß Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die keine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen nach Punkt 2.11.3 lit. g. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die keine gültige Zertifizierung der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 nach Punkt 2.11.3 lit. g. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die keine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Verkehr nach Punkt 2.11.3 lit. g. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, deren bei der Auftraggeberin eingesetztes Personal für Transporte das geforderte Sprachniveau nach Punkt 2.11.3 lit. g. der Bewerbungsbedingungen nicht vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann zur Beendigung der Laufzeit, am 31.03.2025, auf Wunsch der Auftraggeberin um weitere 12 Monate verlängert werden. Es sind maximal drei Verlängerungsoptionen möglich, d. h. höchstens bis zum 31.03.2028.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage 24 der Bewerbungsbedingungen (BWB). +++ Verpflichtungserklärung zur Tariftreue gemäß Anlage 23 der BWB. +++ Besondere Vertragsbedingungen nach HVTG gemäß Anlage 02a der BWB. ___ Mindestanforderungen: Eigenerklärung Datenschutz gem. Anlage 24 de … ganz lesenkürzer
Leistung: Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage 24 der Bewerbungsbedingungen (BWB). +++ Verpflichtungserklärung zur Tariftreue gemäß Anlage 23 der BWB. +++ Besondere Vertragsbedingungen nach HVTG gemäß Anlage 02a der BWB. ___ Mindestanforderungen: Eigenerklärung Datenschutz gem. Anlage 24 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die die Datenschutzbestimmungen nach Punkt 2.11.3 lit. f. der Bewerbungsbedingungen nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden. +++ Verpflichtungserklärung Tariftreue gem. Anlage 23 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nach Punkt 2.11.3 lit. i. der Bewerbungsbedingungen nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY196FJ1LM Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3. der Bewerbungsbedingungen). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbed … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY196FJ1LM Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3. der Bewerbungsbedingungen). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
he.aok.de - Auskünfte
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessenbeschaffungsstelle@
he.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post InHaus Services4 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung3 Zuschläge
- Deutsche Post E-POST Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 19.12.2023 auf 22.12.2023 verschoben
- BekanntmachungFrist 19.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fd00ade-27d1-4fa3-bc15-9c0f59fe9a6b.