Dienstleistungsvertrag über die Führung und den Betrieb einer Repräsentanz des Landes Niedersachsen in den USA
Auftraggeber nicht angegeben
Aktenzeichen 0096-DLG/2025-03.236veröffentlicht 08.08.2025erstmals 08.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Zuschlagskriterium "Preis"40 %
- Zuschlagskriterium "Konzept"60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW)
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) soll die Repräsentanz des Landes Niedersachsen in den USA vergeben werden. Dies soll zur Förderung der Wirtschaft des Lan-des Niedersachsen mit den USA und der außenwirtschaftlichen Beziehungen Niedersachsens mit den USA führen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium "Preis"Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtangebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- Qualität
- Zuschlagskriterium "Konzept"Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, bestehend aus Mitarbeitern des MW, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertungen vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) mit 3 Nachkommastellen ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Wird ein Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Eine Gesamtbewertung aller Unterkriterien mit weniger als 300 Punkten führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebots. Ebenso führt die Nichtvorlage des Konzepts zum Ausschluss des Angebotes.
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenkürzer
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8. 9, 10 und 11 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsum … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vor-zulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Des Weiteren hat der der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen und schriftlich nachzuweisen: 1. Der Bieter hat eine Niederlassung in den USA oder wird innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn eine Niederlassung in der Region des Repräsentanz-Standor … ganz lesenkürzer
Des Weiteren hat der der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen und schriftlich nachzuweisen: 1. Der Bieter hat eine Niederlassung in den USA oder wird innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn eine Niederlassung in der Region des Repräsentanz-Standortes gründen. 2. Der Bieter ist innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre in der Unterstützung von Unter-nehmen bei ihren Internationalisierungsaktivitäten tätig gewesen und hat dabei bereits Vorhaben deutscher, vorzugsweise niedersächsischer, und US-amerikanischer Unternehmen erfolgreich begleitet. Er hat Erfahrung im Standortmarketing sowie in der Akquise von Unternehmen mit Internationalisierungsabsichten und Unterstützung dieser bei der Markterschließung. 3. Der Bieter hat Erfahrung in der Vernetzung von Unternehmen, Verwaltung und in der Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen sowie wirtschaftsbezogenen Multiplikatoren, u.a. auch durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Delegationsreisen. 4. Der Bieter verfügt über ein aktives Netzwerk von Unternehmen, politisch Verantwortlichen und Verwaltung, diplomatischen Vertretungen und wirtschaftsbezogenen Multiplikatoren sowohl in Deutschland, vorzugsweise in Niedersachsen, als auch in den USA. Die entsprechende Vorlage "Eigenerklärung zur Befähigung des Bieters" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese ist auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechenden Nachweisen, mit Abgabe des Angebots einzureichen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bieter hat weiterhin Nachweise über folgende Mindestanforderungen der Repräsentantin / des Repräsentanten, unter Benennung der vorgesehenen Person, vorzulegen: 5. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Wir … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat weiterhin Nachweise über folgende Mindestanforderungen der Repräsentantin / des Repräsentanten, unter Benennung der vorgesehenen Person, vorzulegen: 5. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsförderung, Marketing, Politikwissenschaften oder Rechtswissenschaften vorzuweisen. 6. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Beratung wie z.B. Wirtschaftsförderung, Wirtschafts- und Politikberatung, wirtschaftsbe-zogenes Standortmarketing, Wirtschaftsverbände, öffentliche Verwaltung mit Wirtschaftsbezug, Handelskammer, davon mindestens 2 Jahre im internationalen Kontext, vorzugsweise in den USA, nachzuweisen. 7. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat Erfahrung in der Organisation und Durchführung von wirtschaftsbezogenen Veranstaltungen und politisch begleiteten Delegationsreisen. 8. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Deutsch und Englisch verhandlungssicher, davon eine Sprache als Muttersprache, die jeweils andere Sprache entsprechend dem Sprachniveau "C1". Die entsprechende Vorlage "Eigenerklärung zur Befähigung der Repräsentantin/des Repräsentanten" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese ist auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechen-den Nachweisen einzureichen. Die Repräsentantin/der Repräsentant, für welche/n die Nachweise erbracht wurden, ist bei der Auftragserbringung zwingend einzusetzen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung zum Einsatz des Personals" ist den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt. Im Falle von notwendig werdenden personellen Veränderungen während der Vertragslaufzeit wird auf Ziffer 2.13 "Wechsel der Repräsentantin / des Repräsentanten" verwiesen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenkürzer
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. November 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten 01. des nachfolgenden Monats. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Au … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. November 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten 01. des nachfolgenden Monats. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 78 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.09.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREM2
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW)
- Anschrift
- Friedrichswall 1, 30159 Hannover
- Website
- mw.niedersachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 11.09.2025 auf 18.09.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 11.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0cb508a-eb49-4ff6-9a2e-9fd9e4a7ac84.