Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB mit einem Firmenfitnessanbieter über die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots für die Beschäftigten des Freistaats Thüringen
Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 5090-AGr4_EF-3292/5veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Räumliche Abdeckung35 %
- Preisgestaltung für die Beschäftigten30 %
- Leistungsangebot15 %
- Kommunikations- und Marketingmaßnahmen10 %
- Bereitstellung digitaler Lösungen5 %
- Reporting5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 57 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 26 Tagen31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Räumliche AbdeckungBewertet werden die Gesamtgröße des stationären Netzwerks in Thüringen sowie die regionale Verfügbarkeit der stationären Verbundpartner in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. Bewertungsaspekte: • Gesamtzahl der stationären Verbundpartner in Thüringen (60%) • Regionale Verfügbarkeit der stationä-ren Verbundpartner in kreisfreien Städten und Landkreisen Thüringens (40%)
- Preis
- Preisgestaltung für die BeschäftigtenBewertet werden die durchschnittlichen monatlichen Kosten über die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate) und einmaligen Kosten wie Anmeldegebühren, Einweisungsgebühren oder Servicegebühren für die Nutzung des Firmenfitnessangebots (Individualverträge).
- Qualität
- LeistungsangebotBewertet wird das Leistungsangebot an-hand der Angebotskategorien für folgende Bewertungsaspekte: • stationäre Angebote • digitale Angebote • Inhouse-Angebote
- Qualität
- Kommunikations- und MarketingmaßnahmenBewertet wird, inwieweit der Bieter geeignete und wirksame Maßnahmen zur Einführung und Etablierung des Firmenfitnessangebots bei den Beschäftigten des Freistaats Thüringen vorsieht. Bewertungsaspekte: • Maßnahmen zur Einführung (Roll-out) des Angebots • Maßnahmen zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten • Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.
- Qualität
- Bereitstellung digitaler LösungenBewertet werden die bereitgestellte digitale Gesamtlösung (App und Online-Portal). Bewertungsaspekte: • Funktionsumfang für App und Online-Portal • Nutzerfreundlichkeit (Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Bedienbarkeit) der App und des Online-Portals.
- Qualität
- ReportingBewertet werden die angebotenen Auswertungs- und Steuerungsmöglichkeiten. Bewertungsaspekte: • Umfang, Aussagekraft und Aufbereitung der anonymisierten Nutzungsdaten • Auswertbarkeit und praktischer Nutzen der bereitgestellten anonymisierten Daten.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Anzugeben sind: Rechtsform, Registergericht, Registernummer. Bei ausländischer Rechtsform / Registereintragung sind die registerführende Stelle, Registerbezeichnung und Registernummer anzugeben (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“).
- Spezifischer Jahresumsatz
Mit dem Angebot ist zu erklären, wie hoch der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren war und wie hoch der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Jahren war. Mit dem Angebot ist die Bonität des Unternehmens zu e … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist zu erklären, wie hoch der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren war und wie hoch der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Jahren war. Mit dem Angebot ist die Bonität des Unternehmens zu erklären (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“). Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung erbracht werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine geeignete Referenz der letzten vier Kalenderjahre in Bezug zur gegenständlichen Leistung durch den Bieter anzugeben (siehe Formblatt „Referenz“). Es sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführ … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine geeignete Referenz der letzten vier Kalenderjahre in Bezug zur gegenständlichen Leistung durch den Bieter anzugeben (siehe Formblatt „Referenz“). Es sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Angabe des öffentlichen Auftraggebers, - Größe des öffentlichen Auftraggebers (Beschäftigten-Anzahl), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle des öffentlichen Auftraggebers mit Anschrift und Kontaktdaten. Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung erbracht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Firmenfitnessanbieter beträgt zunächst zwei Jahre und verlängert sich einmalig automatisch um weitere zwei Jahre, sofern der Freistaat Thüringen nicht widerspricht.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend m … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis gemäß § 9 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mi … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis gemäß § 9 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e- VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei
- Anschrift
- Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelleagr4@
tlvwa.thueringen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0fc0bd7-0c31-4fca-86f0-81bbdfb44386.