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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB mit einem Firmenfitnessanbieter über die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots für die Beschäftigten des Freistaats Thüringen

Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 5090-AGr4_EF-3292/5veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 57 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (18 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Erfurt99084, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Räumliche Abdeckung35 %
  • Preisgestaltung für die Beschäftigten30 %
  • Leistungsangebot15 %
  • Kommunikations- und Marketingmaßnahmen10 %
  • Bereitstellung digitaler Lösungen5 %
  • Reporting5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Räumliche Abdeckung35 %
Preisgestaltung für die Beschäftigten30 %
Leistungsangebot15 %
Kommunikations- und Marketingmaßnahmen10 %
Bereitstellung digitaler Lösungen5 %
Reporting5 %
Qualität
Räumliche AbdeckungBewertet werden die Gesamtgröße des stationären Netzwerks in Thüringen sowie die regionale Verfügbarkeit der stationären Verbundpartner in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. Bewertungsaspekte: • Gesamtzahl der stationären Verbundpartner in Thüringen (60%) • Regionale Verfügbarkeit der stationä-ren Verbundpartner in kreisfreien Städten und Landkreisen Thüringens (40%)
Preis
Preisgestaltung für die BeschäftigtenBewertet werden die durchschnittlichen monatlichen Kosten über die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate) und einmaligen Kosten wie Anmeldegebühren, Einweisungsgebühren oder Servicegebühren für die Nutzung des Firmenfitnessangebots (Individualverträge).
Qualität
LeistungsangebotBewertet wird das Leistungsangebot an-hand der Angebotskategorien für folgende Bewertungsaspekte: • stationäre Angebote • digitale Angebote • Inhouse-Angebote
Qualität
Kommunikations- und MarketingmaßnahmenBewertet wird, inwieweit der Bieter geeignete und wirksame Maßnahmen zur Einführung und Etablierung des Firmenfitnessangebots bei den Beschäftigten des Freistaats Thüringen vorsieht. Bewertungsaspekte: • Maßnahmen zur Einführung (Roll-out) des Angebots • Maßnahmen zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten • Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.
Qualität
Bereitstellung digitaler LösungenBewertet werden die bereitgestellte digitale Gesamtlösung (App und Online-Portal). Bewertungsaspekte: • Funktionsumfang für App und Online-Portal • Nutzerfreundlichkeit (Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Bedienbarkeit) der App und des Online-Portals.
Qualität
ReportingBewertet werden die angebotenen Auswertungs- und Steuerungsmöglichkeiten. Bewertungsaspekte: • Umfang, Aussagekraft und Aufbereitung der anonymisierten Nutzungsdaten • Auswertbarkeit und praktischer Nutzen der bereitgestellten anonymisierten Daten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Firmenfitnessanbieter beträgt zunächst zwei Jahre und verlängert sich einmalig automatisch um weitere zwei Jahre, sofern der Freistaat Thüringen nicht widerspricht.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend m … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Hinweis gemäß § 9 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte … ganz lesenHinweis gemäß § 9 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e- VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Epassi Deutschland GmbH, Bremen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei
Anschrift
Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt
Kontakt
vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 926 (Dienstleistungen im Sport) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6815b856-42fd-43be-b2a7-4290d6a94416.