Dienstleistungskonzession zur Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität im Landkreis Diepholz
Landkreis Diepholz - FD 65 Liegenschaften · Diepholz, Niedersachsen
Aktenzeichen 2024-00 EUveröffentlicht 22.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Jahre
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in 44 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Diepholz49356, Landkreis Diepholz, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Höhe der jährlichen Pacht an den Landkreis Diepholz50 %
- Betriebskonzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Diepholz (Konzessionsgeber) beabsichtigt mit der Ausschreibung eine Dienstleistungskonzession zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Landkreis an einen fachkundigen Konzessionsnehmer zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll dabei die vollständige Errichtung und den Betrieb von 40 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge auf eigenes wirtschaftliches Risiko an 19 eigenen Liegenschaften des Landkreises im öffentlichen Raum übernehmen. Die Vergabe der Konzession hat das Ziel, dass bis 01.01.2025 insgesamt 40 Ladepunkte flächendeckend im öffentlichen Raum an 19 Liegenschaften des Landkreises errichtet und von dem Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko betrieben werden.
Beschreibung des Loses
Ausweislich der Leistungsbeschreibung hat der Landkreis in einer Evaluation 19 Liegenschaften ausgewählt, die nach seiner Ansicht als mögliche Standorte in Betracht kommen. Sollte ein Standort im begründeten Einzelfall nicht zur Realisierung geeignet sein, hat der Konzessionsnehmer den Landkreis hierauf vor Angebotsabgabe in Textform hinzuweisen und einen geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe zur vorgeschlagenen Liegenschaft auf einem Grundstück des Landkreises auszuweisen. Insofern wird auf Ziff. 2.3 der Vergabeunterlagen verwiesen. Die Laufzeit der Konzession beträgt 6 Jahre, beginnend mit Zuschlagserteilung. Es besteht eine Verlängerungsoption von 2 Jahren. Die Höchstlaufzeit der Konzession beträgt demnach 8 Jahre (vgl. hierzu den beigefügten Konzessionsvertrag). Der Konzessionsnehmer erhält für die Laufzeit der Konzession das ausschließliche Recht, Ladepunkte/Ladestationen in dem vorgegebenen Umfang in den ausgewählten Bereichen/Liegenschaften des Landkreises im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich der zugehörigen Stellplätze als Sondernutzung einzurichten und zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistungskonzession, da der Konzessionsnehmer das vollständige wirtschaftliche Risiko hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität trägt. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers.
Gegenstand nach CPV
- 65320000Betrieb von elektrischen AnlagenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Höhe der jährlichen Pacht an den Landkreis DiepholzGewichtung (Punkte, genau) 50Der Konzessionsnehmer hat für die Bereitstellung der 19 Liegen-schaften und somit die Nutzung des öffentlichen Raums zur Errichtung und des Betriebs der Ladepunkte eine jährliche Pacht in angemessener Höhe an den Landkreis zu zahlen. Die Höhe der angebotenen Pacht ist in dem Gesamtangebot für alle 19 Liegenschaften als jährlicher Gesamtpreis (Netto- und Bruttobetrag) auszuweisen (s. Vergabeunterlagen).
- Qualität
- BetriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Für den Landkreis ist es von hervorgehobener Bedeutung, dass der einwandfreie und störungsfreie Betrieb der Ladeinfrastruktur und die Barrierefreiheit der jeweiligen Ladepunkte während der Vertragslaufzeit durchgehend sichergestellt ist. Es wird daher als Zuschlagskriterium ein Betriebskonzept gefordert, in dem sich der Bieter mit dem Abrechnungssystem, der Reaktion bei etwaigen Störungen und der Barrierefreiheit der Ladepunkte auseinandersetzt. In dem Konzept soll sich der Bieter mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzen und diese dem Konzessionsgeber schlüssig und nachvollziehbar erläutern: - Wie ist das Abrechnungssystem ausgestaltet? - Welche konkreten Maßnahmen sind zur schnellen Beseitigung von Störungen vorgesehen und wie ist der Organisationsablauf organisiert? Wie ist die Erreichbarkeit des technischen Supports- und Störungsdienstes organisiert? Wie werden die geforderten Reaktionszeiten sichergestellt? - Wie wird die geforderte Barrierefreiheit hinsichtlich der jeweiligen Ladepunkte sichergestellt? Wie werden die jeweiligen Ladesäulen ausgestaltet (Platzbedarf, Beschilderung und Beschriftung, Beleuchtung, Anfahrschutz)? Wie ist die Bedienung/Steuerung der jeweiligen Ladesäule ausgestaltet, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen? Weiteres siehe Leistungsverzeichnis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Jahre
- Verlängerung
- Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption von 2 Jahren. Die Höchstlaufzeit der Konzession beträgt demnach 8 Jahre (siehe Vergabeunterlagen).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7R6N6
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schmees Unternehmensgruppe, Rhede | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
- Kontakt
- vergabe-fd65@
diepholz.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.04.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2327630-c8f1-4e6c-a5b1-829cdeffbd0c.