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Dienstleistungskonzession zur Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität im Landkreis Diepholz

Landkreis Diepholz - FD 65 Liegenschaften · Diepholz, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024-00 EUveröffentlicht 15.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 921 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Höhe der jährlichen Pacht an den Landkreis Diepholz50 %
  • Betriebskonzept50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landkreis Diepholz - FD 65 Liegenschaften
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Diepholz (Konzessionsgeber) beabsichtigt mit der Ausschreibung eine Dienstleistungskonzession zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Landkreis an einen fachkundigen Konzessionsnehmer zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll dabei die vollständige Errichtung und den Betrieb von 40 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge auf eigenes wirtschaftliches Risiko an 19 eigenen Liegenschaften des Landkreises im öffentlichen Raum übernehmen. Die Vergabe der Konzession hat das Ziel, dass bis 01.01.2025 insgesamt 40 Ladepunkte flächendeckend im öffentlichen Raum an 19 Liegenschaften des Landkreises errichtet und von dem Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko betrieben werden.

Beschreibung des Loses

Ausweislich der Leistungsbeschreibung hat der Landkreis in einer Evaluation 19 Liegenschaften ausgewählt, die nach seiner Ansicht als mögliche Standorte in Betracht kommen. Sollte ein Standort im begründeten Einzelfall nicht zur Realisierung geeignet sein, hat der Konzessionsnehmer den Landkreis hierauf vor Angebotsabgabe in Textform hinzuweisen und einen geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe zur vorgeschlagenen Liegenschaft auf einem Grundstück des Landkreises auszuweisen. Insofern wird auf Ziff. 2.3 der Vergabeunterlagen verwiesen. Die Laufzeit der Konzession beträgt 6 Jahre, beginnend mit Zuschlagserteilung. Es besteht eine Verlängerungsoption von 2 Jahren. Die Höchstlaufzeit der Konzession beträgt demnach 8 Jahre (vgl. hierzu den beigefügten Konzessionsvertrag). Der Konzessionsnehmer erhält für die Laufzeit der Konzession das ausschließliche Recht, Ladepunkte/Ladestationen in dem vorgegebenen Umfang in den ausgewählten Bereichen/Liegenschaften des Landkreises im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich der zugehörigen Stellplätze als Sondernutzung einzurichten und zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistungskonzession, da der Konzessionsnehmer das vollständige wirtschaftliche Risiko hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität trägt. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Höhe der jährlichen Pacht an den Landkreis DiepholzGewichtung (Punkte, genau) 50Der Konzessionsnehmer hat für die Bereitstellung der 19 Liegen-schaften und somit die Nutzung des öffentlichen Raums zur Errichtung und des Betriebs der Ladepunkte eine jährliche Pacht in angemessener Höhe an den Landkreis zu zahlen. Die Höhe der angebotenen Pacht ist in dem Gesamtangebot für alle 19 Liegenschaften als jährlicher Gesamtpreis (Netto- und Bruttobetrag) auszuweisen (s. Vergabeunterlagen).
Qualität
BetriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Für den Landkreis ist es von hervorgehobener Bedeutung, dass der einwandfreie und störungsfreie Betrieb der Ladeinfrastruktur und die Barrierefreiheit der jeweiligen Ladepunkte während der Vertragslaufzeit durchgehend sichergestellt ist. Es wird daher als Zuschlagskriterium ein Betriebskonzept gefordert, in dem sich der Bieter mit dem Abrechnungssystem, der Reaktion bei etwaigen Störungen und der Barrierefreiheit der Ladepunkte auseinandersetzt. In dem Konzept soll sich der Bieter mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzen und diese dem Konzessionsgeber schlüssig und nachvollziehbar erläutern: - Wie ist das Abrechnungssystem ausgestaltet? - Welche konkreten Maßnahmen sind zur schnellen Beseitigung von Störungen vorgesehen und wie ist der Organisationsablauf organisiert? Wie ist die Erreichbarkeit des technischen Supports- und Störungsdienstes organisiert? Wie werden die geforderten Reaktionszeiten sichergestellt? - Wie wird die geforderte Barrierefreiheit hinsichtlich der jeweiligen Ladepunkte sichergestellt? Wie werden die jeweiligen Ladesäulen ausgestaltet (Platzbedarf, Beschilderung und Beschriftung, Beleuchtung, Anfahrschutz)? Wie ist die Bedienung/Steuerung der jeweiligen Ladesäule ausgestaltet, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen? Weiteres siehe Leistungsverzeichnis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) - Verbindliche Angaben zum Betreiber der Ladesäulen und der Anzahl der bislang errichteten und betriebenen Ladepunkte - Benennung der zuständigen Elektrofachkraft, die für die Errichtung der Ladepunkte überwachend zuständig sein wird.
Kriterium
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) … ganz lesen- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht-versicherung von jeweils mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden oder Bestätigung, dass eine solche Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird -Mindestlohn- und Tariflohnerklärung des Konzessionsnehmers (siehe Formblatt Erklärung zu § 4 Abs 1 NTVergG) - Eigenerklärung "Bezug zu Russland" (siehe Eigenerklärung Russlandsanktionen)
Kriterium
- Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen vorzulegen, über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2019 - 2023). Vergleichbar ist eine Referenz, die die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten / Ladesäulen im öffentlichen Raum umfasst.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption von 2 Jahren. Die Höchstlaufzeit der Konzession beträgt demnach 8 Jahre (siehe Vergabeunterlagen).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
10 WEEKS
Angebotsöffnung
Landkreis Diepholz, FD 65 Liegenschaften, Zimmer A 113, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz. Bei elektronischen Verfahren sind keine weiteren Personen bei der Angebotsöffnung zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Konzessionsgeber beabsichtigt den erstplatzierten Bieter auf Grundlage des beigefügten Konzessionsvertrages mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB verwiesen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DVEM

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f8100a3-d266-49e5-b1ba-7a246a7161c7.