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Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/Luhe, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026.0011veröffentlicht 24.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Harburg beabsichtigt, in Kooperation mit den drei Mitgliedsgemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen (im Nachgang "Konzessionsgeber", einen bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher sowie halböffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) zur Nutzung durch Bürger:innen, Unternehmen und Besucher:innen sicherzustellen.

Beschreibung des Loses

Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet.

Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben.

Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise**

* Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen.

** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer.

Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende:

a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung),

b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- /Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten … ganz lesenDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- /Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlage 4.1) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Eine Bewertung der Angebote erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (35 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (15 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung: Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind der Anlage 4.1 (Zuschlagskriterien) zu entnehmen Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird. Das Kriterium "Betriebskonzept" deckt die zweite Hälfte der Wertung ab und unterteilt sich in die Unterkriterien "Planung und Errichtung der LIS" sowie in "Betrieb und Servicequalität der LIS". Anforderungen an das zu erstellende Konzept: Alle Bewerber haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht überschreiten darf. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken anstatt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Um-fang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den jeweils vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Inhalte, die in keinerlei Bezug zu den verlangten Darstellungen der Konzessionsgebenden stehen. Inhaltlich sind zu den in der zuvor dargestellten Tabelle aufgeführten Unterkriterien 2.1. und 2.2. folgende Inhalte darzustellen: Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung: Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlage 4.1. (Zelle D36) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 20 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser Thematik verfasst sein. Kriterium 2.2. Betriebsbereitschaft und Servicequalität der LIS: Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Betriebsbereitschaft und Servicequalität der LIS" zu machen (D38 der Anlage 4.1). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß der Anlagen 4. und den nachfolgenden Vorgaben zu leisten: 2.2.1.: Darstellung zur Betriebsbereitschaft einer LIS/ Entstörmanagement 2.2.2.: Darstellungen zu Wartung und Instandhaltung 2.2.3.: Darstellung zur Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline 2.2.4. Ökostromqualität
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTPC7LMLJ# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rück … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTPC7LMLJ# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 13.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wirelane GmbH, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5a0686b-375a-4ab3-9a1e-2301232251d3.