Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
Zentrale Vergabestelle Landkreis Harburg · Winsen, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025.0158veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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- Planungsleistung: GS Ihlpohl - GeneralplanungsleistungGemeinde Ritterhude c/o Landkreis Osterholz - Zentrale Vergabestelle - · Osterholz-ScharmbeckFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winsen21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wirtschaftlichkeit50 %
- Leistung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Aufbau und Betrieb (CPO) von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Gegenstand nach CPV
- 71314100Dienstleistungen im ElektrobereichHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Elbmarsch, Stelle, Salzhausen Im Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung, | – | – |
| 2 | GEIG Standorte Im Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung, | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WirtschaftlichkeitWirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer/des Landkreises
- Qualität
- LeistungErrichtung LIS - 10 % Servicequalität - 20 % Betriebskonzept - 20 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDGRCEY#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 6, 21423 Winsen
- Website
- landkreis-harburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lkharburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2b9b3ae-57ea-44b2-8b03-8693e89d02cd.