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Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg

Zentrale Vergabestelle Landkreis Harburg · Winsen, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025.0158veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Winsen21423, Landkreis Harburg, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wirtschaftlichkeit50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Aufbau und Betrieb (CPO) von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Elbmarsch, Stelle, Salzhausen

Im Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

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2
GEIG Standorte

Im Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wirtschaftlichkeit50 %
Leistung50 %
Preis
WirtschaftlichkeitWirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer/des Landkreises
Qualität
LeistungErrichtung LIS - 10 % Servicequalität - 20 % Betriebskonzept - 20 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDGRCEY#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2b9b3ae-57ea-44b2-8b03-8693e89d02cd.