Dienstleistungen zu Planisware
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z42-2024-0008veröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 350 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 350 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 350 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Bindefrist endetvor 23 Monaten74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Software "Planisware"
Beschreibung des Loses
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung diverser Dienstleistungen rund um die Software "Planisware" im Wege einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Die geschätzte Abrufmenge für Dienstleistungen rund um die Anwendung "Planisware" beläuft sich auf ca. 2.238 Personenstunden während der gesamten Vertragslaufzeit. Davon sollen nach jetziger Schätzung im 1. Jahr 35%, im 2. Jahr 25%, im 3. Jahr 25% und im 4. Jahr 15% abgerufen werden. Die Verteilung auf die verschiedenen Anforderungsprofile wird wie folgt geschätzt: Projektleitung: 67 Personenstunden Lösungsberatung: 131 Personenstunden Technische Beratung (Planisware Administration): 1.960 Personenstunden Planisware Training/Schulung: 80 Personenstunden
Auf Basis des vorliegenden Mengengerüsts hat der Auftraggeber für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen Schätzwert in Höhe von 349.800,00 € (netto) ermittelt. Der Schätzwert stellt zugleich den Höchstwert der Rahmenvereinbarung dar.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der geschätzten Gesamtpersonenstunden, noch ein Anspruch auf Verbindlichkeit der vom Auftraggeber geschätzten Verteilung der Personenstunden auf die verschiedenen Rollen und Jahre.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1919491dd34-1759e0584e223653
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 349.800 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 74 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 24.09.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 24.09.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Grundsätzlich erfolgt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Aufteilung in zwei Lose, da nicht nur die hier genannten Dienstleistungen zur Software "Planisware" (= Los 2), sondern auch noch weitere Systemserviceleistungen (= Los 1) beschafft werden. Die Vergabe der beiden Lose kann nicht in einem Verfahren mit nur einer Auftragsbekanntmachung durchgeführt werden. Zum einen ist es in der Auftragsbekanntmachung der Europäischen Union nur möglich für sämtliche Lose dieselbe Verfahrensart anzugeben. Die Vergabe verschiedener Lose mittels unterschiedlicher Verfahrensarten - wie vorliegend jedoch erforderlich - ist nicht vorgesehen. Auch rein technisch ist das beim Auftraggeber eingesetzte eVergabesystem nicht in der Lage die Vergabe in einem Verfahren mit zwei Losen abzuwickeln. Daher werden die beiden Lose als eigenständige Verfahren in das eVergabesystem eingegeben und jeweils eine gesonderte Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Interessen der Bieter werden dadurch nicht verletzt und die Vergabegrundsätze eingehalten. Durch die Abwicklung in zwei getrennten Verfahren und der Veröffentlichung von zwei Auftragsbekanntmachungen, haben die Wettbewerbsteilnehmer die gleichen Teilnahme- und Rechtschutzmöglichkeiten wie bei einer Vergabe mit zwei Losen mit nur einer Auftragsbekanntmachung. Eine Aufteilung der hier in Rede stehenden Leistungen in Los 2 in weitere Fach- und/oder Teillose wäre zwar grundsätzlich denkbar, jedoch nicht sinnvoll. Das Customizing der Software "Planisware" ist äußerst komplex und deshalb ist ein gleicher Wissensstand und eine sehr eng verzahnte Zusammenarbeit der vier Bereiche/Rollen erforderlich. Würden diese Leistungen in weitere Fachlose aufgeteilt werden, würde sich im Betrieb die Gefahr, dass es zu langwierigen und kostspieligen Verzögerungen in der Fehlerfindung und -lösung sowie der Projektabwicklung kommt, deutlich erhöhen. Darüber hinaus ist aber auch eine Aufteilung der Leistungen in Los 2 in Teillose nicht sinnvoll, da beispielsweise eine jährliche Aufteilung in Lose oder eine Aufsplittung der Personenstunden in mehrere Lose den Wert der im Einsatzzeitzaum erarbeiteten Ergebnisse und aufgebauten Netzwerke trotz Dokumentation und Wissenstransfer ganz erheblich mindern würde, da so eine immer wiederkehrende Einarbeitung von externem Personal zu erheblichen Verzögerungen sowie zum Verlust des erarbeiteten Know-hows führen würde. Weitere Fach- und/oder Teillose sind mithin aus fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in weitere Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Infoscreen 202409.12.2024 · 6 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
- Oracle Analytics Cloud (OAC)08.11.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Unterstützung "Omnissa-Client-Layer im Horizon Umfeld"Kassenärztliche Vereinigung BayernsFrist 17.11.2026
- Pflege, Weiterentwicklung und Support der PAB-DatenbankBezirk OberbayernFrist 18.11.2026
- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f25a02e-c7cd-4b52-a159-f8f01137697b.