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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungen von Seminarhotels/Region West 2025-87

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2025-87veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 327 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Der Preis wird mit 40% bewertet.40 %
  • Die Leistung (Qualität) wird mit 60% bewertet.60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    106 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Semin-arteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend be-schriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Beschreibung des Loses

Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastro-nomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis wird mit 40% bewertet.40 %
Die Leistung (Qualität) wird mit 60% bewertet.60 %
Preis
Der Preis wird mit 40% bewertet.Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1060 Leistungspunkte (entspricht 424 Bewertungspunkte= 1060 x 40 %) erreicht werden. Die erreichten Preispunkte werden wie folgt bestimmt: Pmin (niedrigster Angebotspreis) / P (Angebotspreis) x 1060 (maximal möglichen Leistungs-punktzahl) = erreichte Preispunkte Die so errechnete Preispunkte werden mit dem Gewicht 40 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Preispunkte x 40/100 = gewichtete Preispunkte/Bewertungspunkte).
Qualität
Die Leistung (Qualität) wird mit 60% bewertet.Die Bewertung der Leistungsanforderungen erfolgt über den vom Bieter/von der Bieterin er-stellten und ausgefüllten Kriterienkatalog. Zur Gewichtung der einzelnen Kriterien und ihrer Bewertung wird auf die Bewertungsmatrix (Datei: Bewertungsmatrix) und die nachfolgend dar-gestellten Punkte verwiesen. Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1060 Punkte erreicht werden. Die so errechneten Leistungspunkte werden mit dem Gewicht 60 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Leistungspunkte x 60/100 = gewichtete Leis-tungspunkte/Bewertungspunkte).

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
106 Tage
Angebotsöffnung
15.12.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekamme … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Kontakt
vergabestelle@bgw-online.de

Bei uns erfasst

185Bekanntmachungen
49Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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26vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7adfabf0-0d12-4ea6-8e8a-d19780218928.