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Dienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich

Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe · Regensburg, Bayern

Aktenzeichen O 1080/2024.34-1-23veröffentlicht 06.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 757 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
18 Monate
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Regensburg93047, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität, vgl. Vergabeunterlagen50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Dienstleistungen und Leistungen für Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich in 6 Losen: Leistungen 1 Mitarbeiters für die Fachleitstelle Zeitwirtschaft, eines Java Entwicklers sowie eines Java/Angular Entwicklers (jeweils Arbeitnehmerüberlassung), 2 Mitarbeiter für das Thema Geschäftsprozessmanagement, 1 Mitarbeiter sowie zwei weitere Mitarbeiter für den Bereich Fachkonzeption (jeweils Dienstleistungen). Leistungsdauer- u. Beginn sowie für den Auftraggeber abrufbare Optionen (Verlängerung Laufzeit bzw. Personentage) ist der jeweiligen Losbeschreibung zu entnehmen. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der mögliche Abruf von Optionen findet bei den Arbeitnehmerüberlassungen jeweils unter Einhaltung der im Rahmen des (AÜG) erforderlichen Karenzzeit statt.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
BayZeit Schulung (Arbeitnehmerüberlassung)

Das LfF vergibt Leistungen für einen Mitarbeiter für die Fachleitstelle Zeitwirtschaft im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monate mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Mitarbeiter ist für die Planung, Organisation und Durchführung von Präsenz- und Online Schulungen für das Verfahren BayZeit (Sachbearbeitung und Administration) zuständig. BayZeit ist ein Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystem für die Behörden des Freistaats Bayern. Aktuell verwenden ca. 540 Behörden mit rund 81.500 Anwender das System. Betreut wird das Verfahren von BayZeit-Sachbearbeitern an den Behörden (ca. 3.000), den Hotline-Mitarbeitern sowie den Verfahrensadministratoren am Landesamt für Finanzen. Zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehören u.a. auch die Pflege und Einrichtung von Schulungssystemen, die Erstellung von Präsentationen, Schulungsunterlagen, Leitfäden für spezielle Programmfunktionen und E-Learning-Einheiten. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 5/2025 zu erfolgen. Für die Mitarbeit ist die persönliche Anwesenheit des Mitarbeiters beim LfF, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg erforderlich. Dies insbesondere bei der Durchführung von Präsenzschulungen, welche im Regelfall an der Dienststelle Regensburg vorzunehmen sind. Bei entsprechender Befähigung des Mitarbeiters und nach expliziter Zustimmung des Auftraggebers kann die Erbringung der Leistung an vereinzelten Tagen im Homeoffice zugestanden werden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

18 Monate0 €
2
Geschäftsprozessmanagement IHV-KABU

Das LfF plant das Kassenbuchführungsverfahren KABU vollständig in das Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) zu integrieren. Für dieses Vorhaben sollen sämtliche Prozesse der Kasse (Abläufe und Funktionalitäten) erhoben, dokumentiert, analysiert, optimiert und ggf. standardisiert werden. Die Prozessmodellierung erfolgt softwaregestützt mit Hilfe eines BPMN-Werkzeuges, dies ist aktuell die Software Adonis der BOC Products & Services AG. Die Ergebnisse der Prozessmodellierung dienen als Basis für Neuentwicklung und technische Integration von KABU in IHV, welche das LfF in Eigenregie umsetzt. Der Leistungsumfang für die Beratungs- u. Dienstleistungen im Bereich des Geschäftsprozessmanagements (Analyse, Modellierung und Optimierung) umfassen 220 Personentage mit der zweimaligen Option zum Abruf jeweils weiterer 220 Personentage. Die Leistungen sind von 2 Mitarbeitern zu erbringen. Der zeitliche Umfang beträgt voraussichtlich durchschnittlich 2 bis 3 Tage pro Woche, die Leistungen sind kontinuierlich und im Regelfall parallel von beiden Mitarbeitern zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht zum vollständigen Abruf der Personentage verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass von einer bzw. den Optionen zur Verlängerung Gebrauch gemacht wird. Für die Durchführung der Leistungen und je nach Projektverlauf ist auch Vor-Ort-Präsenz (bis zu ca. 10% der Personentage) erforderlich. Eine Erbringung der Leistung remote ist jedoch auch größtenteils möglich. Grundsätzlich ist jedoch die Bereitschaft der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter erforderlich, notwendige Vor-Ort-Termine wahrzunehmen. Dies ergibt sich aus den Erfordernissen des Projektverlaufs und wird vom Auftraggeber festgelegt. Die beiden angebotenen Mitarbeiter sind namentlich zu nennen und müssen das Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisekosten (für die Anreise nach Regensburg) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat ab KW 5 / 2025 zu erfolgen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

220 Tage0 €
3
Java Entwickler IHV-KABU (Arbeitnehmerüberlassung)

Das LfF vergibt Leistungen für einen Java Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der Option zur Verlängerung um weitere 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Freistaat Bayern betreibt als Basiskomponente zur Haushaltsaufstellung, Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatliche Kasse ein Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV). Zur Abwicklung der Kassengeschäfte im Freistaat Bayern wird bei der Staatsoberkasse Bayern sowie der Landesjustizkasse Bamberg zur maschinellen Führung der Kassenbücher, Überwachung von Zahlungen, Erstellung von Tages-, Monats- und Jahresabschlüssen sowie zur Auskunft aus den Bestandsdaten (auch für die anordnenden Dienststellen) das mit IHV über eine Schnittstelle kommunizierende Kassenbuchführungsverfahren KABU eingesetzt. Das Verfahren besteht aus zwei Bestandteilen, dem Dialogteil sowie dem Verarbeitungsteil. Im Rahmen eines Projekts wird KABU aktuell in IHV integriert. Das Ziel der Neuentwicklung ist die Schaffung eines einheitlichen HKR-Verfahren mit Modulen für die Bereiche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen für den Freistaat Bayern. IHV wird dann sämtliche im staatlichen Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammenfassen. IHV nutzt eine Client-Server-Architektur und verfügt über einen swing-basierten Client. Auf Serverseite werden Messaging-Technologie sowie als Enterprise Java Beans realisierte Dienste genutzt. Der Java Entwickler ist Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung des IHV-KABU-Projekts. Dieses soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Java Entwickler muss bei Bedarf außerdem in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 5 / 2025 zu erfolgen. Die Leistungen können zum größten Teil remote erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Personen zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

18 Monate0 €
4
Fachkonzeption IHV KABU 1

Der Freistaat Bayern betreibt als Basiskomponente zur Haushaltsaufstellung, Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatliche Kasse ein Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV). Zur Abwicklung der Kassengeschäfte im Freistaat Bayern wird bei der Staatsoberkasse Bayern sowie der Landesjustizkasse Bamberg zur maschinellen Führung der Kassenbücher, Überwachung von Zahlungen, Erstellung von Tages-, Monats-,und Jahresabschlüssen sowie zur Auskunft aus den Bestandsdaten das mit IHV über eine Schnittstelle kommunizierende Kassenbuchführungsverfahren KABU eingesetzt. Im Rahmen eines Projekts wird aktuell KABU in IHV integriert. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die hierfür benötigte Fachkonzeption inklusive der Erstellung von Daten- und Beziehungsmodellen sowie von GUI-Mockups und die Beschreibung von Use-Case- und Testfallszenarien. Die Unterstützung der Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu den betreuten Sachverhalten gehört ebenso zum Aufgabenfeld. Die für die komplexen fachlichen Sachverhalte benötigten Informationen müssen von dem Mitarbeiter eigenverantwortlich erarbeitet werden. Das LfF vergibt hierzu Dienstleistungen für einen Mitarbeiter im Umfang von 110 Personentage mit der zweimaligen Option zur Verlängerung von jeweils 110 Personentage. Der Mitarbeiter ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Mitarbeiter muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Der zeitliche Umfang der Leistungserbringung beträgt voraussichtlich im Durchschnitt zwei bis drei Tage pro Woche (entspricht ca. 50% Teilzeit). Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, den Umfang der Leistungserbringung in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Arbeitsanfall anzupassen. Der Auftraggeber ist nicht zum vollständigen Abruf der Personentage verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass von einer bzw. den Optionen zur Verlängerung Gebrauch gemacht wird. Ab Beginn der Leistungserbringung sind die Leistungen kontinuierlich zu erbringen. Die Leistungen können zum größten Teil in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Person zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Mit der Leistungserbringung ist ab KW 5 / 2025 zu beginnen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

110 Tage0 €
5
Fachkonzeption IHV KABU 2

Der Freistaat Bayern betreibt als Basiskomponente zur Haushaltsaufstellung, Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatliche Kasse ein Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV). Zur Abwicklung der Kassengeschäfte im Freistaat Bayern wird bei der Staatsoberkasse Bayern sowie der Landesjustizkasse Bamberg zur maschinellen Führung der Kassenbücher, Überwachung von Zahlungen, Erstellung von Tages-, Monats-, und Jahresabschlüssen sowie zur Auskunft aus den Bestandsdaten das mit IHV über eine Schnittstelle kommunizierende Kassenbuchführungsverfahren KABU eingesetzt. Im Rahmen eines Projekts wird aktuell KABU in IHV integriert. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die hierfür benötigte Fachkonzeption inklusive der Erstellung von Daten- und Beziehungsmodellen sowie von GUI-Mockups und die Beschreibung von Use-Case- und Testfallszenarien. Die Unterstützung der Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu den betreuten Sachverhalten gehört ebenso zum Aufgabenfeld. Die für die komplexen fachlichen Sachverhalte benötigten Informationen müssen von den Mitarbeitern eigenverantwortlich erarbeitet werden. Das LfF vergibt hierzu Dienstleistungen für zwei Mitarbeiter im Umfang von 220 Personentage mit der zweimaligen Option zur Verlängerung von jeweils 220 Personentage. Die Mitarbeiter sind namentlich bekannt zu geben und müssen das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Der zeitliche Umfang der Leistungserbringung beträgt voraussichtlich im Durchschnitt zwei bis drei Tage pro Woche (entspricht ca. 50% Teilzeit). Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, den Umfang der Leistungserbringung in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Arbeitsanfall anzupassen. Der Auftraggeber ist nicht zum vollständigen Abruf der Personentage verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass von einer bzw. den Optionen zur Verlängerung Gebrauch gemacht wird. Ab Beginn der Leistungserbringung sind die Leistungen kontinuierlich zu erbringen. Die Leistungen können zum größten Teil in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Personen zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Mit der Leistungserbringung ist ab KW 5 / 2025 zu beginnen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

220 Tage0 €
6
Java/Angular Entwickler (Arbeitnehmerüberlassung)

Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll eine Verstärkung des Software-Entwicklungsteams für die Verfahrensentwicklung des Integrierten Haushalts- und Kassenverfahrens (IHV) erreicht werden. Dieses soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Die Beschaffung umfasst Leistungen für einen Java Entwickler für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils weitere 18 Monate. Ob von der Option Gebrauch gemacht wird, teilt das Landesamt für Finanzen dem Auftragnehmer in Textform mit. Der Java Entwickler muss bei Bedarf in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Idealerweise sind neben der bestehenden Erfahrung in der Java Entwicklung auch Kenntnisse im Bereich der weiteren Technologien wie Web-Entwicklung, SQL und XML vorhanden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Der mögliche Abruf der Option findet unter Einhaltung der im Rahmen des AÜG erforderlichen Karenzzeit statt. Ab Beginn der Leistungserbringung sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die von dem Mitarbeiter jeweils tatsächlich geleisteten Stunden pro Tag können sowohl mehr als auch weniger als 8 Stunden betragen und werden mit dem entsprechenden Stundensatz (welcher sich aus dem Tagessatz für einen Personentag ergibt) vergütet. Ein Personentag entspricht 8 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 5 / 2025 zu erfolgen. Der Bieter muss anhand von Profilen darlegen, dass der Entwickler, den er zur Erfüllung der Aufgaben einsetzen wird, entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung hat. Die nachgewiesenen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dabei zu der ausgeschriebenen Leistung passen und diese thematisch abdecken. Hierzu ist ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil vorzulegen. Der Mitarbeiter ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Mitarbeiter muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Person zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetztes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und der zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung.

18 Monate0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität, vgl. VergabeunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 50
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe Anforderungskritieren unter Leistungsfähigkeit sowie Vergabeunterlagen
Kriterium
Los 1 - 6: Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr). Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschalt … ganz lesenLos 1 - 6: Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr). Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese Angaben auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich. Zur Bewertung werden die Umsatzzahlen addiert.
Kriterium
Los 1 - 6: Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die m … ganz lesenLos 1 - 6: Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art, Umfang und Dauer der Leistungserbringung. Hinweis: sollten dem Bieter Angaben auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, hat der Bieter von dem jeweiligen öffentlichen oder privaten Empfänger des Referenzprojektes die Einwilligung zur Verwendung der Daten für den konkreten Fall zu erfragen bzw. einzuholen. Sollten Angaben des Bieters zu Referenzen unvollständig oder unklar sein und eine genaue Bewertung und/oder Vergleichbarkeit der Referenz nicht möglich sein, kann dies ggf. zu einer Nichtberücksichtigung der Referenz und möglicherweise zu einem Ausschluss des Angebots führen. Bei Bietergemeinschaften oder bei Einschaltung von Unterauftragnehmern können Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer aufgenommen werden. In diesem Fall ist an geeigneter Stelle anzugeben, welche/s Firma/Unternehmen für den jeweiligen Auftrag verantwortlich war. Los 1 - 6: Seit wie vielen Jahren ist Ihr Unternehmen im auf den Auftragsgegenstand bezogenen Bereich tätig? Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese Angaben auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich. Los 1 - 6: Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt), d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Bei Bietergemeinschaften ist diese (Eigen-)Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist diese (Eigen-)Erklärung auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich. Los 1 - 6: Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor: Schutzerklärung (Scientology-Erklärung). Bei Bietergemeinschaften ist diese (Eigen-)Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist diese (Eigen-)Erklärung auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich. Los 1 - 6: Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor: Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation). Bei Bietergemeinschaften ist diese (Eigen-)Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist diese (Eigen-)Erklärung auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich. Los 1, 3 & 6: Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt. Los 1 - 6: Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben wird (vgl. Anlage A11)? Los 2, 4 & 5: Erläutern Sie welche technische und organisatorische Maßnahmen Sie ergreifen, um den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu gewährleisten bzw. fügen Sie die von Ihrem Unternehmen umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei (vgl. die entsprechende Verpflichtung des Auftragsverarbeiters gem. Art. 32 bzw. 28 DSGVO). Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn aus den Erläuterungen des Bieters bzw. dessen Unterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass unter Beachtung der Grundsätze de …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
Zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
101 DAYS
Angebotsöffnung
11.10.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 30.09.2024 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunk … ganz lesenAngebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 30.09.2024 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 06.09.2024 Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c57dbbab-04b4-4656-bbda-3ae83eceff4d.