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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungen im Bereich von Textilreinigung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Osnabrück Los 1 und Los 2

Auftraggeber nicht angegeben · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen 0020-DLG/2025-03.236veröffentlicht 05.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49090, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Der Hauptsitz der LAB NI mit der allgemeinen Verwaltung und der Behördenleitung befindet sich in Braunschweig. Die Hauptaufgabe der LAB NI ist die Aufnahme und Versorgung Asylbegehrender gem. § 44 Asylgesetz sowie die Aufnahme und Versorgung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz. Die Aufgaben der LAB NI sind im Wesentlichen: - Aufnahme, Versorgung und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner - Ausländerbehörde für die in der LAB NI untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer - Landesweite Identitätsfeststellungen und Passersatzpapierbeschaffungen - Förderung der freiwilligen Rückkehr, Beratung über Rückkehr- und Weiterwanderungsprogramme - Landesweiter Vollzug von Rückführungen - Kursangebote zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung der Bewohnerinnen und Bewohner (Kursangebot "Wegweiser für Deutschland") - Identifizierung von schulischen und beruflichen Entwicklungspotenzialen von Asylsuchenden im Rahmen des Projektes "Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen" in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Der Standort Osnabrück soll mit einer Kapazität von bis zu 729 Unterbringungsplätzen genutzt wer-den. Perspektivisch ist eine Kapazitätserweiterung auf 850 Personen angedacht. Ergänzend steht die Unterkunft in der Nacht ankommenden Personen temporär zur Verfügung. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie Alleinerziehende oder allein reisende Frauen und Männer. Auf dem Gelände befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Auf dem Gelände der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten. Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt. Auftraggeber und Vertragspartner ist: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen vertreten durch den Präsidenten - Hauptsitz - Petzvalstr. 18 38104 Braunschweig. Dienstleistungsnehmer ist der für die operative Abwicklung zuständige Standort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, hier: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Osnabrück Sedanstraße 115 49090 Osnabrück Zusammen werden Dienstleistungsnehmer und Auftraggeber auch als "LAB NI" bezeichnet. Sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleistungsnehmer sind gegenüber dem Auftragnehmer befugt, Aufträge zu erteilen. Sofern im Einzelfall ausdrücklich eine Beteiligung des Auftraggebers vorgesehen ist, ist dies in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden. Der Auftrag ist am Standort Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück, zu erfüllen. Ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle (im Folgenden: Vergabestelle) ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche

Für die LAB NI sollen Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnab-rück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden "Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 729 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen: Los 1 - Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche Los 2 - Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohner Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

4 Jahre–
2
Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden

Für die LAB NI sollen Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnab-rück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden "Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 729 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen: Los 1 - Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche Los 2 - Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohner Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Los 1 Der Zuschlag im Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 3.1 erteilt. Bei Gleichheit der Gesamtsumme (brutto) wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis brutto bei Position 1.2 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.2 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Los 2 Das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Stundensatz aus den Positionen 1) bis 4) erhält den Zuschlag. Der Stundensatz in Position 1) wird mit 85% bewertet. Die anderen Stundensätze der Positionen 2) bis 4) werden mit jeweils 5% gewichtet. Bei Gleichheit des kombinierten Stundensatzes aus den Positionen 1) bis 4) entscheidet ein Losverfahren. Los 1 und Los 2 Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 13. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofer … ganz lesenDer Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handels-registerauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächli-chen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertre-tungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium
Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass der Hygienebeauftragte in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherung … ganz lesenDer Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass der Hygienebeauftragte in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Außerdem hat der Bieter mit den Angebotsunterlagen ein Hygienekonzept und einen Hygieneplan einzureichen. Für das Los 2 hat der Bieter zusätzlich ein Konzept beizufügen, in welchem er die Ablauforganisation der Wäscherei beschreibt. Das Konzept sollte auf alle Prozesse innerhalb der Organisation eingehen. Wann, wo, womit und in welcher Abfolge erfolgen die einzelnen Arbeitsschritte, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen: - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan - Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht - Los 2 - Konzept mit Darstellung der Ablauforganisation
Kriterium
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Be-rufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird: - Los 1: 3.000.000,00EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00EUR pauschal für Personen- und /oder Sachschäden sowie 300.000,00EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.7 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Kriterium
Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche und Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche un … ganz lesenLos 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche und Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist im Los 1 und im Los 2 voraussichtlich der 01. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der jeweilige Vertrag für Los 1 und Los 2 hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahr … ganz lesenbis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist im Los 1 und im Los 2 voraussichtlich der 01. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der jeweilige Vertrag für Los 1 und Los 2 hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren (bis 30. Juni 2029) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber einmal um zwei Jahre. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2031, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
08.04.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur … ganz lesenLeistung: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHQ5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Anschrift
Podbielskistraße 166, 30177 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (78 Lose mit Angabe)
420.981 €Zuschlagswert im Median
216.679 € – 4,3 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74ad7537-0689-4679-92a7-7aa0a4f5890b.