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Waschen von Rettungsdienstschutzleidung

Landkreis Goslar · Goslar, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-90veröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 25 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Goslar38640, Landkreis Goslar, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätskriterium30 %
  • Preiskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    in 25 Tagen
  4. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 55 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Qualität der Waschprobe; Verpackung
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Preis

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1.1.1 Allgemeines Der Bieter muss über die zur Durchführung des Auftrags erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Diese wird grundsätzlich durch die entsprechende Eigenerklärung belegt (vgl. An-gebotsschreiben, dort Ziff. 9, 10, 15) und im Übrigen auf Anforderung nachgewiesen (vgl. nachgehend Ziff. 8.9.).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1.1.2 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung Der Bieter muss spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums über eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden verfügen, die … ganz lesen1.1.2 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung Der Bieter muss spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums über eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden verfügen, die etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung abdeckt. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist unaufgefordert zum Leistungsbeginn nachzuweisen sowie im Falle der Vertragsverlängerung je-weils spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Vertragsjahres.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1.2.1 Allgemeines Beim Bieter müssen die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie ausreichende Erfahrungen vorliegen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.2 Referenzen Der Bieter muss bereits mindestens einen vergleichbaren Auftrag durchgeführt haben. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Vergleichbarer Auftrag ist die Rei … ganz lesen1.2.2 Referenzen Der Bieter muss bereits mindestens einen vergleichbaren Auftrag durchgeführt haben. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Vergleichbarer Auftrag ist die Reinigung und Aufbereitung von Rettungsdienstschutzkleidung sowie sonstige Rettungsdienstbekleidung für eine Dauer von mindestens 12 Kalendermonaten. Die im Einzelnen beizubringenden Referenzangaben ergeben sich aus Formular F4.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
1.2.3 Zertifikate/Zeugnisse Der Bieter muss über ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-RG 992/2 verfügen. Ein Nachweis der Zertifizierung ist als Ablichtung/Scan mit dem Angebot einzureichen. Ausreichend ist auch, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen vorliegen oder ein gleichwertiger Nachweis erbr … ganz lesen1.2.3 Zertifikate/Zeugnisse Der Bieter muss über ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-RG 992/2 verfügen. Ein Nachweis der Zertifizierung ist als Ablichtung/Scan mit dem Angebot einzureichen. Ausreichend ist auch, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen vorliegen oder ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden kann. In einem solchen Fall muss der Bieter alle zur Nachprüfung erforderlichen Unterlagen und Erläuterungen einreichen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingewiesen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1.2.4 Fachkraft für Desinfektion Zur Sicherstellung der einschlägigen hygienischen Anforderungen an die Reinigung von infektiöser bzw. infektionsverdächtiger Wäsche (Kontamination mit Biostoffen der Risikogruppen 1 – 3 im Sinne von § 3 Abs. 1 BioStoffVO) muss dem Bieter mindestens eine geeignete Fac … ganz lesen1.2.4 Fachkraft für Desinfektion Zur Sicherstellung der einschlägigen hygienischen Anforderungen an die Reinigung von infektiöser bzw. infektionsverdächtiger Wäsche (Kontamination mit Biostoffen der Risikogruppen 1 – 3 im Sinne von § 3 Abs. 1 BioStoffVO) muss dem Bieter mindestens eine geeignete Fachkraft im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 IfSG (staatlich anerkannte Fachkraft für Desinfektion) zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob die-se dem Unternehmen angehört. Die Fachkraft muss regelmäßig an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingewiesen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.2.5 Technische Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) Alle vom Bieter gemäß Formular F5 vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Wä … ganz lesen1.2.5 Technische Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) Alle vom Bieter gemäß Formular F5 vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Wäschearten gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren zu behandeln, die gemäß Eintragung des Bieters in Formular F5 in der entsprechenden Anlage gereinigt und aufbereitet werden sollen. Die vom Bieter gemäß Formular F5 für die Reinigung und Aufbereitung der Rettungsdienstschutzkleidung sowie Rettungsdienstbekleidung vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen insbesondere den Vorgaben in Kapitel II. Ziff. 8 an die Reinigung und Aufbereitung der Rettungsdienstschutzkleidung sowie Rettungsdienstbekleidung entsprechen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.2.6 Ausfall-/Havariekonzept Der Bieter muss über ein nachvollziehbares Konzept für den Fall verfügen, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) unerwartet und kurzfristig ausfallen. Das Konzept muss die für diesen Fall vorgesehenen Handlungs … ganz lesen1.2.6 Ausfall-/Havariekonzept Der Bieter muss über ein nachvollziehbares Konzept für den Fall verfügen, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) unerwartet und kurzfristig ausfallen. Das Konzept muss die für diesen Fall vorgesehenen Handlungsschritte des Bieters benennen (insbesondere Feststellung des Ausfalls, Kontaktierung des Auftraggebers, Rückgriff auf Ersatzanlagen, Maß-nahmen zur Behebung von Ausfällen in typischen Fällen wie einer Havarie oder sonstigen Defekten an den eingesetzten Maschinen). Zu benennen ist auch der vorgesehene Zeitplan für die Umsetzung der vorgesehenen Handlungsschritte. Das Ausfall-/Havariekonzept wird im Fall der Zuschlagserteilung als Anlage 3 Gegenstand des Leistungsvertrags.
Anteil der Unterauftragsvergabe
2 Eignungsleihe Der Bieter kann nach Maßgabe von § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderl … ganz lesen2 Eignungsleihe Der Bieter kann nach Maßgabe von § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine (hand-schriftlich unterzeichnete) entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (vgl. Formular F6). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss das andere Unternehmen die korrespondierenden Leistungen auch tatsächlich ausführen. Betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, muss das eignungsverleihende Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haften.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen; Berufliche Risikohaftpflichtversicherung; Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen; Referenzen zu bestimmten Arbeiten; Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten; Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität; Anteil der Unterauftragsvergabe
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar
Kontakt
vergabestelle@landkreis-goslar.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 022a703c-8e35-406f-9f8b-11ec3b2658a4.