Waschen von Rettungsdienstschutzleidung
Landkreis Goslar · Goslar, Niedersachsen
Aktenzeichen 2026-90veröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Goslar38640, Landkreis Goslar, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Qualitätskriterium30 %
- Preiskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 4 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:30 Uhrin 25 Tagennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetin 54 Tagen29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Qualität der Waschprobe; Verpackung
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Preis
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1.1.1 Allgemeines Der Bieter muss über die zur Durchführung des Auftrags erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Diese wird grundsätzlich durch die entsprechende Eigenerklärung belegt (vgl. An-gebotsschreiben, dort Ziff. 9, 10, 15) und im Übrigen auf Anforderung nachgewiesen (vgl. nachgehend Ziff. 8.9.).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1.1.2 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung Der Bieter muss spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums über eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden verfügen, die … ganz lesenkürzer
1.1.2 Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung Der Bieter muss spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums über eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden verfügen, die etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung abdeckt. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist unaufgefordert zum Leistungsbeginn nachzuweisen sowie im Falle der Vertragsverlängerung je-weils spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Vertragsjahres.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- 1.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1.2.1 Allgemeines Beim Bieter müssen die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie ausreichende Erfahrungen vorliegen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.2 Referenzen Der Bieter muss bereits mindestens einen vergleichbaren Auftrag durchgeführt haben. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Vergleichbarer Auftrag ist die Rei … ganz lesenkürzer
1.2.2 Referenzen Der Bieter muss bereits mindestens einen vergleichbaren Auftrag durchgeführt haben. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Vergleichbarer Auftrag ist die Reinigung und Aufbereitung von Rettungsdienstschutzkleidung sowie sonstige Rettungsdienstbekleidung für eine Dauer von mindestens 12 Kalendermonaten. Die im Einzelnen beizubringenden Referenzangaben ergeben sich aus Formular F4.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
1.2.3 Zertifikate/Zeugnisse Der Bieter muss über ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-RG 992/2 verfügen. Ein Nachweis der Zertifizierung ist als Ablichtung/Scan mit dem Angebot einzureichen. Ausreichend ist auch, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen vorliegen oder ein gleichwertiger Nachweis erbr … ganz lesenkürzer
1.2.3 Zertifikate/Zeugnisse Der Bieter muss über ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-RG 992/2 verfügen. Ein Nachweis der Zertifizierung ist als Ablichtung/Scan mit dem Angebot einzureichen. Ausreichend ist auch, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen vorliegen oder ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden kann. In einem solchen Fall muss der Bieter alle zur Nachprüfung erforderlichen Unterlagen und Erläuterungen einreichen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingewiesen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1.2.4 Fachkraft für Desinfektion Zur Sicherstellung der einschlägigen hygienischen Anforderungen an die Reinigung von infektiöser bzw. infektionsverdächtiger Wäsche (Kontamination mit Biostoffen der Risikogruppen 1 – 3 im Sinne von § 3 Abs. 1 BioStoffVO) muss dem Bieter mindestens eine geeignete Fac … ganz lesenkürzer
1.2.4 Fachkraft für Desinfektion Zur Sicherstellung der einschlägigen hygienischen Anforderungen an die Reinigung von infektiöser bzw. infektionsverdächtiger Wäsche (Kontamination mit Biostoffen der Risikogruppen 1 – 3 im Sinne von § 3 Abs. 1 BioStoffVO) muss dem Bieter mindestens eine geeignete Fachkraft im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 IfSG (staatlich anerkannte Fachkraft für Desinfektion) zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob die-se dem Unternehmen angehört. Die Fachkraft muss regelmäßig an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingewiesen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.2.5 Technische Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) Alle vom Bieter gemäß Formular F5 vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Wä … ganz lesenkürzer
1.2.5 Technische Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) Alle vom Bieter gemäß Formular F5 vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Wäschearten gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren zu behandeln, die gemäß Eintragung des Bieters in Formular F5 in der entsprechenden Anlage gereinigt und aufbereitet werden sollen. Die vom Bieter gemäß Formular F5 für die Reinigung und Aufbereitung der Rettungsdienstschutzkleidung sowie Rettungsdienstbekleidung vorgesehenen Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) – einschließlich der vorgesehenen Ersatzanlagen – müssen insbesondere den Vorgaben in Kapitel II. Ziff. 8 an die Reinigung und Aufbereitung der Rettungsdienstschutzkleidung sowie Rettungsdienstbekleidung entsprechen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.2.6 Ausfall-/Havariekonzept Der Bieter muss über ein nachvollziehbares Konzept für den Fall verfügen, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) unerwartet und kurzfristig ausfallen. Das Konzept muss die für diesen Fall vorgesehenen Handlungs … ganz lesenkürzer
1.2.6 Ausfall-/Havariekonzept Der Bieter muss über ein nachvollziehbares Konzept für den Fall verfügen, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Reinigungs- und Aufbereitungsanlage(n) unerwartet und kurzfristig ausfallen. Das Konzept muss die für diesen Fall vorgesehenen Handlungsschritte des Bieters benennen (insbesondere Feststellung des Ausfalls, Kontaktierung des Auftraggebers, Rückgriff auf Ersatzanlagen, Maß-nahmen zur Behebung von Ausfällen in typischen Fällen wie einer Havarie oder sonstigen Defekten an den eingesetzten Maschinen). Zu benennen ist auch der vorgesehene Zeitplan für die Umsetzung der vorgesehenen Handlungsschritte. Das Ausfall-/Havariekonzept wird im Fall der Zuschlagserteilung als Anlage 3 Gegenstand des Leistungsvertrags.- Anteil der Unterauftragsvergabe
2 Eignungsleihe Der Bieter kann nach Maßgabe von § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderl … ganz lesenkürzer
2 Eignungsleihe Der Bieter kann nach Maßgabe von § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine (hand-schriftlich unterzeichnete) entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (vgl. Formular F6). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss das andere Unternehmen die korrespondierenden Leistungen auch tatsächlich ausführen. Betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, muss das eignungsverleihende Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haften.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 29 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen; Berufliche Risikohaftpflichtversicherung; Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen; Referenzen zu bestimmten Arbeiten; Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten; Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität; Anteil der Unterauftragsvergabe
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Landkreis Goslar
- Anschrift
- Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-goslar.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 022a703c-8e35-406f-9f8b-11ec3b2658a4.