Dienstleistungen für die Entsorgung und Verbrennung von entwässertem Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage einschließlich Phosphorrückgewinnung für die Kläranlage Wolfratshausen
Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer · Wolfratshausen, Bayern
Aktenzeichen 81752-25veröffentlicht 09.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2026 – 31.12.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wolfratshausen82515, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.
- Wertung des fiktiven Gesamtpreises für ein Jahr bei einem Jahresumfang von 4300 Tonnen Klärschlamm85 %
- Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-Norm15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,7 Punkte |
| 25 % teurer | −17 Punkte |
| 50 % teurer | −28,3 Punkte |
| 100 % teurer | −42,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.
Beschreibung des Loses
Beschafft werden Entsorgungsdienstleistungen für den Klärschlamm der Kläranlage Wolfratshausen. Die Entsorgungsdienstleistungen umfassen das zur Verfügung stellen der Container, das Abholen des Klärschlamms von der Kläranlage Wolfratshausen und das Verbringen des Klärschlamms zur Monoverbrennungsanlage und das fachgerechte Verbrennen des Klärschlamms sowie die Rückgewinnung des beinhalteten Phosphors und Rückführung desselben in den Phosphorkreislauf entsprechend des Vertrags (Vergabeunterlage C – C.1.) sowie der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C – C.2.). Das einzureichende Preisangebot muss alle preisbildenden Faktoren berücksichtigen. Der Preis wird für 6 Jahre (vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031) als Festpreis vereinbart. Eine Preisanpassung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertung des fiktiven Gesamtpreises für ein Jahr bei einem Jahresumfang von 4300 Tonnen KlärschlammDie Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt B.10.). Anzugeben ist der Preis pro Tonne Klärschlamm in EUR/NETTO. Gewertet wird ein fiktiver Gesamtjahrespreis Für die Wertung des Preises wird ein Jahresumfang von 4.300,00 Tonne Klärschlamm zu Grunde gelegt. Diese Mengenangabe wird rein zu Wertungszwecken verwendet. Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme der zur Wertung angenommenen Menge. Die tatsächliche Vergütung erfolgt nach der entsorgten (abgefahrenen) Schlammmenge in Tonnen (vgl. Ziffer 7. des Vertragsentwurfs – Vergabeunterlage C- C.1.). Es wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 7.4 (Vergabeunterlage A- Verfahrensbedingungen) sowie auf die Wertungssystematik in Ziffer 9.2.1 (Vergabeunterlage A- Verfahrensbedingungen) verwiesen.
- Qualität
- Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-NormDie Zuschlagsentscheidung wird auch aufgrund des Maßes der Umweltfreundlichkeit der beim Auftrag eingesetzten Fahrzeuge getroffen. In Bezug auf die für den Auftrag vorgesehenen Fahrzeuge ist daher anzugeben, wie viele, wie viele Fahrzeuge (LKW über 3,5 t) für den Auftrag eingesetzt werden sowie die jeweilige Euronorm für die Fahrzeuge, die der Bieter für den Auftrag einsetzen will. Die Wertung findet aufgrund der in Formblatt B.11. abgefragten Angaben statt. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.2.).
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften … ganz lesenkürzer
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- C)Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit erforderlich): Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit zutreffend): Soweit der Bieter gedenkt Nachunternehmer einzusetzen, hat er Verzeichnis der Leistungen zu übergeben, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt B.4.)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E, ggf. F und G geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten … ganz lesenkürzer
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.4.)- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
F) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflich … ganz lesenkürzer
F) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung sowie der Deckung der Umwelthaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Verlängerung des Vertrags um 24 Monate (vgl. Vertragsentwurf - Vergabeunterlage C – C.1.)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 29 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.09.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesenkürzer
: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer
- Anschrift
- Isarspitz 47, 82515 Wolfratshausen
- Website
- ka-wolfratshausen.de
- Kontakt
- info@
ka-wolfratshausen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.09.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 890a98e2-54ce-4f92-9592-137f03ecfc88.