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Dienstleistungen für die Entsorgung und Verbrennung von entwässertem Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage einschließlich Phosphorrückgewinnung für die Kläranlage Wolfratshausen

Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer · Wolfratshausen, Bayern

Aktenzeichen 81752-25veröffentlicht 09.08.2025erstmals 09.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 423 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2026 – 31.12.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.

  • Wertung des fiktiven Gesamtpreises für ein Jahr bei einem Jahresumfang von 4300 Tonnen Klärschlamm85 %
  • Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-Norm15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,7 Punkte
25 % teurer−17 Punkte
50 % teurer−28,3 Punkte
100 % teurer−42,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.

Beschreibung des Loses

Beschafft werden Entsorgungsdienstleistungen für den Klärschlamm der Kläranlage Wolfratshausen. Die Entsorgungsdienstleistungen umfassen das zur Verfügung stellen der Container, das Abholen des Klärschlamms von der Kläranlage Wolfratshausen und das Verbringen des Klärschlamms zur Monoverbrennungsanlage und das fachgerechte Verbrennen des Klärschlamms sowie die Rückgewinnung des beinhalteten Phosphors und Rückführung desselben in den Phosphorkreislauf entsprechend des Vertrags (Vergabeunterlage C – C.1.) sowie der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C – C.2.). Das einzureichende Preisangebot muss alle preisbildenden Faktoren berücksichtigen. Der Preis wird für 6 Jahre (vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031) als Festpreis vereinbart. Eine Preisanpassung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertung des fiktiven Gesamtpreises für ein Jahr bei einem Jahresumfang von 4300 Tonnen Klärschlamm85 %
Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-Norm15 %
Preis
Wertung des fiktiven Gesamtpreises für ein Jahr bei einem Jahresumfang von 4300 Tonnen KlärschlammDie Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt B.10.). Anzugeben ist der Preis pro Tonne Klärschlamm in EUR/NETTO. Gewertet wird ein fiktiver Gesamtjahrespreis Für die Wertung des Preises wird ein Jahresumfang von 4.300,00 Tonne Klärschlamm zu Grunde gelegt. Diese Mengenangabe wird rein zu Wertungszwecken verwendet. Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme der zur Wertung angenommenen Menge. Die tatsächliche Vergütung erfolgt nach der entsorgten (abgefahrenen) Schlammmenge in Tonnen (vgl. Ziffer 7. des Vertragsentwurfs – Vergabeunterlage C- C.1.). Es wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 7.4 (Vergabeunterlage A- Verfahrensbedingungen) sowie auf die Wertungssystematik in Ziffer 9.2.1 (Vergabeunterlage A- Verfahrensbedingungen) verwiesen.
Qualität
Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-NormDie Zuschlagsentscheidung wird auch aufgrund des Maßes der Umweltfreundlichkeit der beim Auftrag eingesetzten Fahrzeuge getroffen. In Bezug auf die für den Auftrag vorgesehenen Fahrzeuge ist daher anzugeben, wie viele, wie viele Fahrzeuge (LKW über 3,5 t) für den Auftrag eingesetzt werden sowie die jeweilige Euronorm für die Fahrzeuge, die der Bieter für den Auftrag einsetzen will. Die Wertung findet aufgrund der in Formblatt B.11. abgefragten Angaben statt. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften … ganz lesenB) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
C)Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit erforderlich): Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit zutreffend): Soweit der Bieter gedenkt Nachunternehmer einzusetzen, hat er Verzeichnis der Leistungen zu übergeben, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt B.4.)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E, ggf. F und G geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten … ganz lesenE) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.4.)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
F) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflich … ganz lesenF) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung sowie der Deckung der Umwelthaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Allgemeiner Jahresumsatz
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerung des Vertrags um 24 Monate (vgl. Vertragsentwurf - Vergabeunterlage C – C.1.)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
11.09.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer
Anschrift
Isarspitz 47, 82515 Wolfratshausen
Kontakt
info@ka-wolfratshausen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 11.09.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 11.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ccf9d6f-cad1-49e6-a81d-0e578b6dccfa.