Dienstleistungen für den Unterhalt von Bundeswasserstraßen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle (Vergabenummer VOEK 060-23)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 060-23veröffentlicht 25.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,04 Mio. €
- Laufzeit
- 17 Monate
- 01.05.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 8
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) Grünpflegeleistungen für eine Bundesliegenschaft in Schleswig-Holstein - VOEK 439-25 -Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 14.01.2027
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für 4 Bundesliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin und Sparte Wohnen, Regionalbereich Ost - VOEK 013-26 -Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,04 Mio. €
- Laufzeit
- 17 Monate01.05.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 00:00 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 31 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Heute
Beschreibung
Es werden Dienstleistungen für den Unterhalt von Bundeswasserstraßen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle ausgeschrieben.
Die Leistung ist in insgesamt acht Lose aufgeteilt.
Los 1 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Ruhr von km 0,000 bis km 12,200; Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 0,000 bis km 18,200 im Bereich der Kommunen Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen
Los 2 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 18,200 bis km 37,900 im Bereich der Kommunen Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen
Los 3 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Wesel-Dattel-Kanal (WDK) von km 0,200 bis km 26,000 im Bereich der Kommunen Hünxe, Wesel, Schermbeck
Los 4 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Wesel-Datteln-Kanal von km 26,000 bis km 55,000 im Be-reich der Kommunen Dorsten und Haltern
Los 5 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Dortmund-Ems-Kanal (DEK) von km 1,450 bis km 20,500; Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 42,080 bis km 45,500; Wesel-Datteln-Kanal (WDK) von km 55,000 bis km 60,250 im Bereich der Kommune Datteln
Los 6 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Datteln-Hamm-Kanal (DHK) von km 11,000 bis km 47,000 im Bereich der Kommunen Hamm, Werne, Bergkamen und Lünen
Los 7 Ökologische Unterhaltungsleistungen, Dortmund-Ems-Kanal (DEK) / Neue Fahrt (NF) und Alte Fahrt (AF) von km 21,500 bis km 51,000; Datteln-Hamm-Kanal (DHK) von km 0,000 bis km 11,000 im Bereich der Kommunen Senden, Lüdinghausen und Olfen
Los 8 Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen, Außenbezirke Altenrheine, Münster, Lüdinghausen und Hamm. Bundeswasserstraßen: Dortmund-Ems-Kanal (DEK, km 21,5 – 138,3), Neue und Alte Fahrt (DEK-NF, DEK-AF) und Datteln-Hamm-Kanal (DHK, km 0,0 – 47,19)
Gegenstand nach CPV
Lose8 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Ruhr von km 0,000 bis km 12,200; Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 0,000 bis km 18,200 im Bereich der Kommunen Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 2 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 18,200 bis km 37,900 im Be-reich der Kommunen Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 3 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Wesel-Dattel-Kanal (WDK) von km 0,200 bis km 26,000 im Be-reich der Kommunen Hünxe, Wesel, Schermbeck Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 4 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Wesel-Datteln-Kanal von km 26,000 bis km 55,000 im Bereich der Kommunen Dorsten und Haltern Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 5 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Dortmund-Ems-Kanal (DEK) von km 1,450 bis km 20,500; Rhein-Herne-Kanal (RHK) von km 42,080 bis km 45,500; Wesel-Datteln-Kanal (WDK) von km 55,000 bis km 60,250 im Bereich der Kommune Datteln Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 6 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Datteln-Hamm-Kanal (DHK) von km 11,000 bis km 47,000 im Bereich der Kommunen Hamm, Werne, Bergkamen und Lünen Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 7 | Ökologische Unterhaltungsleistungen, Dortmund-Ems-Kanal (DEK) / Neue Fahrt (NF) und Alte Fahrt (AF) von km 21,500 bis km 51,000; Datteln-Hamm-Kanal (DHK) von km 0,000 bis km 11,000 im Bereich der Kommunen Senden, Lüdinghausen und Olfen Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 17 Monate | – |
| 8 | Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen, Außenbezirke Altenrheine, Münster, Lüdinghausen und Hamm. Bundeswasserstraßen: Dortmund-Ems-Kanal (DEK, km 21,5 – 138,3), Neue und Alte Fahrt (DEK-NF, DEK-AF) und Datteln-Hamm-Kanal (DHK, km 0,0 – 47,19) Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 1 Jahr | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Als Wertungspreis pro Los wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadu … ganz lesenkürzer
Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.- Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. €. Erklärung, … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.- Kriterium
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikation werden an das einzusetzende Personal gestellt: Einsatzleiter/Vorarbeiter: Meister F … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikation werden an das einzusetzende Personal gestellt: Einsatzleiter/Vorarbeiter: Meister Forstwirtschaft oder gleichwertige Berufsausbildung oder B.Sc. Forstwirtschaft oder gleichwertiges Studium Aufwuchsbeseitigung: Forstwirtin/Forstwirt oder gleichwertige Qualifizierung Lichtraumprofilierung: Forstwirtin/Forstwirt oder gleichwertige Qualifizierung Beseitigung von Neophyten: Forstwirtin/Forstwirt oder gleichwertige Qualifizierung Pflegeschnitte an Gehölzen: Forstwirtin/Forstwirt oder gleichwertige Qualifizierung Ansaat von Rasen: Forstwirtin/Forstwirt oder gleichwertige Qualifizierung Sammeln und Entsorgen von Siedlungsmischabfällen: Angelernter Hilfsarbeiter ohne Berufsausbildung Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Angaben in den Referenzen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- , Industrieobjekt, u. a.) - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl von Bäumen der Referenz) - Leistungszeitraum - Leistungsart- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin betr … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.03.2024, 00:00 Uhr. Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen d … ganz lesenkürzer
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen der Angebotskalkulation ggf. Anlage B-05: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-06: Unterauftragnehmer Eignungsleihe Anlage C-02b: Anlage zur Preisgleitklausel (nur Lose 1 bis 7) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Ange-botsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingega …
Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Als Wertungspreis pro Los wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- siehe Los 1
- Kriterium
- siehe Los 1
- Kriterium
- siehe Los 1
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin betr … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.03.2024, 00:00 Uhr. Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen d … ganz lesenkürzer
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen der Angebotskalkulation ggf. Anlage B-05: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-06: Unterauftragnehmer Eignungsleihe Anlage C-02b: Anlage zur Preisgleitklausel (nur Lose 1 bis 7) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Ange-botsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingega …
Los 8
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Als Wertungspreis pro Los wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- siehe Los 1
- Kriterium
- siehe Los 1
- Kriterium
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikation werden an das einzusetzende Personal gestellt: Leitungs- und Aufsichtspersonal: Eur … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikation werden an das einzusetzende Personal gestellt: Leitungs- und Aufsichtspersonal: European Tree Worker, European Tree Technican, Arborist, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder eine vergleichbare Qualifikation oder Forstwirtschaftsmeisterin/Forstwirtschaftsmeister oder vergleichbar oder B.Sc. Forstwirtschaft bzw. Forstwirtin/Forstwirt (FH) oder gleichwertiges Studium Fällungsarbeiten (mind. zwei Personen): SKT-A-Ausbildung oder höherwertig, Forstwirtin/Forstwirt oder vergleichbar mit abgeschlossener Ausbildung zur Arbeit mit der Motorsäge in Hubarbeitskörben (vgl. DGUV Information 214-059 Modul C, AS-Baum II) oder vergleichbar Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Angaben in den Referenzen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- , Industrieobjekt, u. a.) - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl von Bäumen der Referenz) - Leistungszeitraum - Leistungsart- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.03.2024, 00:00 Uhr. Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#", oder "#Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen d … ganz lesenkürzer
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02a: Preisblatt (Lose 1 bis 7) Anlage B-02b: Gerätekonzept (nur Lose 1 bis 7) Anlage B-02: Preisblatt (Los 8) Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien Anlage B-04: Grundlagen der Angebotskalkulation ggf. Anlage B-05: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-06: Unterauftragnehmer Eignungsleihe Anlage C-02b: Anlage zur Preisgleitklausel (nur Lose 1 bis 7) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Ange-botsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingega …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119 Bonn, 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
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- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Schuler NRW GmbH & Co KG7 Zuschläge
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- Cimenli Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Grünservice Prickartz4 Zuschläge
- Konstragema GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 290ac6c8-5f7a-49f1-8603-8de67292721f.