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Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff. BauGB

Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen" · Leimen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EP 1_2024veröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 669 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Neckar-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
83 Monate02.06.2025 – 30.04.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualifikation u. Erfahrung der Projektleitung30 %
  • Konzept Projektbearbeitung30 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2032
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff BauGB Planung und Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets

Beschreibung des Loses

Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg - Leimen" beabsichtigt die Sanierung des Gebietes mit einer Fläche von rund 32 Hektar im Rahmen eines Sanierungsträgervertrages gemäß § 157 BauGB zu vergeben. Gegenstand sind die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Sanierungsträger soll den Zweckverband in organisatorischer, kommunikativer, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht bei der Beseitigung funktioneller/städtebaulicher Missstände des Gebietes unterstützen. Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Baden-Württemberg. Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten.

Details siehe Maßnahmenbeschreibung und Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualifikation u. Erfahrung der Projektleitung30 %
Konzept Projektbearbeitung30 %
Preis40 %
Qualität
Qualifikation u. Erfahrung der ProjektleitungSiehe Ziffer 8.7.2.1 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
Konzept ProjektbearbeitungSiehe Ziffer 8.7.2.2. der Verfahrensbeschreibung
Preis
Siehe Ziffer 8.7.1 der Verfahrensbeschreibung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Zum Nachwei … ganz lesenDie Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Zum Nachweis sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Der Auftraggeberbehält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Kein sanktionierter Bezug zu Russland: Die Möglichkeit zur Übertragung der zu vergebenden Leistung entfällt für Bewerber, die selbst oder aufgrund der Einbindung anderer Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihende Dritte einen sanktionierten Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen. Das Nichtvorliegen eines entsprechenden Ausschlussgrunds ist mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts 1.9 Eigenerklärung Russlandbezug nachzuweisen. Besondere gesetzliche Eignungsvoraussetzungen gem. § 158 BauGB: Damit einem Unternehmen Aufgaben als Sanierungsträger übertragen werden können, ist es gemäß § 158 BauGB im Sinne einer Mindestanforderung an die Eignung zwingend erforderlich, dass - das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, - das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, - das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit …
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, eine … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, einen durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 250.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) erzielt hat. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, deren Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers oder der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umbaumaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1-3 (§§ 136-171d) BauGB liegt. Der betreffende Umsatz ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung, Ziff. IX mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise (Auszüge aus Bilanzen oder ähnliches) zu fordern. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung ferner erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, eine durchschnittliche Anzahl von freiberuflich tätigen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern von zehn oder mehr Personen hatte. Die entsprechende Mitarbeiterzahl ist durch ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2, Ziff. X mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zu fordern. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es ferner erforderlich, dass dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz aus einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nach näherer Maßgabe der im Dokument 1.2, Ziff. VII abzugebenden Erklärung zur Verfügung steht.
Kriterium
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen vier Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit ein … ganz lesenZum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen vier Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz setzt zwingend voraus, dass der Auftragsgegenstand seinen Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers für Städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1 und 2 (§§ 136 -171 BauGB) hat. Dabei kann es sich auch um laufende, noch nicht abgeschlossene Projekte bzw. Verfahren handeln, jedoch müssen bereits einzelne Sanierungsziele erreicht sein. Mindestens eine der Referenzen muss sich außerdem auf eine städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme für ein Gebiet mit überwiegend gewerblicher oder industrieller Nutzung beziehen. Für jede Referenz ist der entsprechende Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments 1.3 - Referenznachweis zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit des Inhalts durch Rückfragen bei den genannten Referenzgebern oder in sonstiger Weise zu überprüfen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
30.04.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen"
Anschrift
Bürgermeister-Weidemaier-Straße 35, 69181 Leimen
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
199.655 €Zuschlagswert im Median
120.123 € – 321.326 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b31ae97f-dfd7-4b6b-8435-5f416e51d33b.