Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff. BauGB
Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen" · Leimen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EP 1_2024veröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 83 Monate
- 02.06.2025 – 30.04.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Neckar-Kreis.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 83 Monate02.06.2025 – 30.04.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leimen69181, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualifikation u. Erfahrung der Projektleitung30 %
- Konzept Projektbearbeitung30 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 30.04.2032
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff BauGB Planung und Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets
Beschreibung des Loses
Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg - Leimen" beabsichtigt die Sanierung des Gebietes mit einer Fläche von rund 32 Hektar im Rahmen eines Sanierungsträgervertrages gemäß § 157 BauGB zu vergeben. Gegenstand sind die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Sanierungsträger soll den Zweckverband in organisatorischer, kommunikativer, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht bei der Beseitigung funktioneller/städtebaulicher Missstände des Gebietes unterstützen. Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Baden-Württemberg. Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten.
Details siehe Maßnahmenbeschreibung und Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 71400000Stadtplanung und LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualifikation u. Erfahrung der ProjektleitungSiehe Ziffer 8.7.2.1 der Verfahrensbeschreibung
- Qualität
- Konzept ProjektbearbeitungSiehe Ziffer 8.7.2.2. der Verfahrensbeschreibung
- Preis
- Siehe Ziffer 8.7.1 der Verfahrensbeschreibung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Zum Nachwei … ganz lesenkürzer
Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Zum Nachweis sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Der Auftraggeberbehält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Kein sanktionierter Bezug zu Russland: Die Möglichkeit zur Übertragung der zu vergebenden Leistung entfällt für Bewerber, die selbst oder aufgrund der Einbindung anderer Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihende Dritte einen sanktionierten Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen. Das Nichtvorliegen eines entsprechenden Ausschlussgrunds ist mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts 1.9 Eigenerklärung Russlandbezug nachzuweisen. Besondere gesetzliche Eignungsvoraussetzungen gem. § 158 BauGB: Damit einem Unternehmen Aufgaben als Sanierungsträger übertragen werden können, ist es gemäß § 158 BauGB im Sinne einer Mindestanforderung an die Eignung zwingend erforderlich, dass - das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, - das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, - das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit …- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, eine … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, einen durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 250.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) erzielt hat. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, deren Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers oder der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umbaumaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1-3 (§§ 136-171d) BauGB liegt. Der betreffende Umsatz ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung, Ziff. IX mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise (Auszüge aus Bilanzen oder ähnliches) zu fordern. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung ferner erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, eine durchschnittliche Anzahl von freiberuflich tätigen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern von zehn oder mehr Personen hatte. Die entsprechende Mitarbeiterzahl ist durch ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2, Ziff. X mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zu fordern. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es ferner erforderlich, dass dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz aus einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nach näherer Maßgabe der im Dokument 1.2, Ziff. VII abzugebenden Erklärung zur Verfügung steht.- Kriterium
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen vier Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit ein … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen vier Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz setzt zwingend voraus, dass der Auftragsgegenstand seinen Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers für Städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1 und 2 (§§ 136 -171 BauGB) hat. Dabei kann es sich auch um laufende, noch nicht abgeschlossene Projekte bzw. Verfahren handeln, jedoch müssen bereits einzelne Sanierungsziele erreicht sein. Mindestens eine der Referenzen muss sich außerdem auf eine städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme für ein Gebiet mit überwiegend gewerblicher oder industrieller Nutzung beziehen. Für jede Referenz ist der entsprechende Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments 1.3 - Referenznachweis zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit des Inhalts durch Rückfragen bei den genannten Referenzgebern oder in sonstiger Weise zu überprüfen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.06.2025
- Vertragsende
- 30.04.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen"
- Anschrift
- Bürgermeister-Weidemaier-Straße 35, 69181 Leimen
- Website
- economypark.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
heidelberg.de - Auskünfte
- Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@
heidelberg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH2 Zuschläge
- Planstatt Senner GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b31ae97f-dfd7-4b6b-8435-5f416e51d33b.