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Die Stadt Hürth plant die Vergabe von Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen

Stadt Hürth · Hürth, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Vergabe Beratung AI Villageveröffentlicht 03.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
300 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlich

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Hürth und das Rheinische Revier sind stark vom Strukturwandel infolge des Braunkohleausstiegs betroffen. Um die Zukunftsfähigkeit der Region sicherzustellen, hat die Stadt Hürth mit Partnern das Modellprojekt AI Village initiiert. In Hürth sollen wichtige Akteure aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung zusammenkommen und gemeinsam an KI- und Robotiklösungen arbeiten. Durch die Vernetzung dieser Akteure an einem physischen Hub im Studio 6 des euronova CAMPUS entsteht am Ende ein einzigartiges KI Ökosystem. Ein Teil des Vorhabens ist die Förderung und idealerweise die Ansiedlung von KI-orientierten Start-ups in Hürth. Die notwendigen und nicht innerhalb des Projekts zu erbringenden Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen (Accelerator-Programm) ist daher Inhalt dieser Vergabe. Entscheidend für den Erfolg des Programms ist die effektive Einbindung in das Projekt und komplexe Partnerstruktur. Neben guter Kenntnis der Partnerinstitutionen im AI Village und im Studio 6 muss weiterhin, gerade hinsichtlich erfolgreicher Implementierung der Geschäftsmodelle (business cases für Kunden), die Anbindung an die lokale Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft sichergestellt sein (etwa durch belastbare Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken wir dem Arbeitskreis Wirtschaft Hürth, dem IDiTech e.V. oder dem Existenzgründerpreis Rhein-Erft-Kreis). Damit wird jungen Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsideen die Chance gegeben, zusammen mit Experten aus allen gründungsrelevanten Bereichen sowie Investoren, das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung optimal auf den Markt vorzubereiten und „vor Ort“ zu validieren. Das AI Village ist ein Strukturwandelprojekt. Entsprechend wichtig ist die Anbindung an die vom Strukturwandel betroffene Region und ihre Unternehmen. Gleichsam wichtig sind Anbindung an gründungsrelevante Institutionen und Strukturwandelprojekte mit Startup-Schwerpunkten aus der Region. Für die Begleitung junger Unternehmen soll ein Beratungsdienstleister gefunden werden, der mit den folgenden Aufgaben betraut wird:

- Existenzgründerakquise im regionalen Bereich der Stadt Hürth im Bereich Zukunftstechnologien und Innovation - Existenzgründerberatung mit dem Ziel der Ansiedlung und Unternehmensgründung im AI Village - Konzeption eines KI spezifischen Acceleratorprogramms - Aufbau und Pflege eines Startup Ökosystems mit dem Schwerpunkt auf digitale Zukunftstechnologien - Abstimmung und Verzahnung mit gründungsrelevanten Institutionen und Strukturwandelprojekten mit Startup-Schwerpunkten aus der Region - Verzahnung mit regionalen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden - Information und Beratung von ansiedlungswilligen Existenzgründungen in Fragen zu Fördermitteln und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen - Networking mit Existenzgründungen und Förderung überbetrieblicher Kooperationen mit dem Ziel der Gründung und Ansiedlung im Rheinischen Revier - Matching zwischen Startups und Partnern aus dem AI Village Netzwerk

Die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village ist zentraler Erfolgsfaktor. Zum einen bieten sich für die jungen Unternehmen viele Möglichkeiten, das Netzwerk und die Reichweite des Projektes zu nutzen. Umgekehrt wächst das Ökosystem des AI Village mit der erfolgreichen Einbindung weiter an. Um beides zu erreichen, sind kurzfristige Abstimmungen mit den umsetzenden Partnern am AI Village zu gewährleisten. Die kurzfristige Erreichbarkeit vor Ort ist zudem wichtig für die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village.

Das Budget beträgt € 300.000,00 für drei Jahre.

Beschreibung des Loses

Hürth und das Rheinische Revier sind stark vom Strukturwandel infolge des Braunkohleausstiegs betroffen. Um die Zukunftsfähigkeit der Region sicherzustellen, hat die Stadt Hürth mit Partnern das Modellprojekt AI Village initiiert. In Hürth sollen wichtige Akteure aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung zusammenkommen und gemeinsam an KI- und Robotiklösungen arbeiten. Durch die Vernetzung dieser Akteure an einem physischen Hub im Studio 6 des euronova CAMPUS entsteht am Ende ein einzigartiges KI Ökosystem. Ein Teil des Vorhabens ist die Förderung und idealerweise die Ansiedlung von KI-orientierten Start-ups in Hürth. Die notwendigen und nicht innerhalb des Projekts zu erbringenden Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen (Accelerator-Programm) ist daher Inhalt dieser Vergabe. Entscheidend für den Erfolg des Programms ist die effektive Einbindung in das Projekt und komplexe Partnerstruktur. Neben guter Kenntnis der Partnerinstitutionen im AI Village und im Studio 6 muss weiterhin, gerade hinsichtlich erfolgreicher Implementierung der Geschäftsmodelle (business cases für Kunden), die Anbindung an die lokale Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft sichergestellt sein (etwa durch belastbare Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken wir dem Arbeitskreis Wirtschaft Hürth, dem IDiTech e.V. oder dem Existenzgründerpreis Rhein-Erft-Kreis). Damit wird jungen Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsideen die Chance gegeben, zusammen mit Experten aus allen gründungsrelevanten Bereichen sowie Investoren, das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung optimal auf den Markt vorzubereiten und „vor Ort“ zu validieren. Das AI Village ist ein Strukturwandelprojekt. Entsprechend wichtig ist die Anbindung an die vom Strukturwandel betroffene Region und ihre Unternehmen. Gleichsam wichtig sind Anbindung an gründungsrelevante Institutionen und Strukturwandelprojekte mit Startup-Schwerpunkten aus der Region.

Für die Begleitung junger Unternehmen soll ein Beratungsdienstleister gefunden werden, der mit den folgenden Aufgaben betraut wird:

- Existenzgründerakquise im regionalen Bereich der Stadt Hürth im Bereich Zukunftstechnologien und Innovation - Existenzgründerberatung mit dem Ziel der Ansiedlung und Unternehmensgründung im AI Village - Konzeption eines KI spezifischen Acceleratorprogramms - Aufbau und Pflege eines Startup Ökosystems mit dem Schwerpunkt auf digitale Zukunftstechnologien - Abstimmung und Verzahnung mit gründungsrelevanten Institutionen und Strukturwandelprojekten mit Startup-Schwerpunkten aus der Region -Verzahnung mit regionalen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden - Information und Beratung von ansiedlungswilligen Existenzgründungen in Fragen zu Fördermitteln und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen - Networking mit Existenzgründungen und Förderung überbetrieblicher Kooperationen mit dem Ziel der Gründung und Ansiedlung im Rheinischen Revier - Matching zwischen Startups und Partnern aus dem AI Village Netzwerk

Die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village ist zentraler Erfolgsfaktor. Zum einen bieten sich für die jungen Unternehmen viele Möglichkeiten, das Netzwerk und die Reichweite des Projektes zu nutzen. Umgekehrt wächst das Ökosystem des AI Village mit der erfolgreichen Einbindung weiter an. Um beides zu erreichen, sind kurzfristige Abstimmungen mit den umsetzenden Partnern am AI Village zu gewährleisten. Die kurzfristige Erreichbarkeit vor Ort ist zudem wichtig für die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village.

Das Budget beträgt € 300.000,00 für drei Jahre.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gibt keine außergewöhnlichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB laute … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 18.04.2024, 10:00 Uhr. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie am Auftrag interessiert sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spä … ganz lesenDiese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 18.04.2024, 10:00 Uhr. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie am Auftrag interessiert sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs bzw. ohne erneute Auftragsbekanntmachung (gem. § 38 Abs. 4 VgV) vergeben. Die Interessenbekundung besteht ausschließlich in der rechtlich unverbindlichen Mitteilung, am anschließenden Vergabeverfahren beteiligt werden zu wollen und ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren. Die Interessenten müssen ihr Interesse bis zur genannten Frist per E-Mail an die verfahrensbegleitende Kanzlei Jung Rechtsanwälte an folgende E-Mail-Adresse senden: „vergabe@jung-rae.de“. Die Übersendung an andere Adressen, insbesondere direkt an E-Mail-Adressen des Auftraggebers, gilt nicht als Interessenbekundung und wird nicht berücksichtigt. Die Interessensbekundung muss insbesondere einen Bezug auf die Interne Kennung („Vergabe Beratung AI Village“) die Angabe von Name, Sitz, Ansprechperson sowie eine ausdrückliche Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht, enthalten. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Eignung ist erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung durch den Auftraggeber nachzuweisen. Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden zur Interessensbestätigung aufgefordert und am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV). Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur unter Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, möglich, sofern nicht eine Interessenbekundung von der Bietergemeinschaft selbst erfolgte. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden von der Vergabestelle des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0c0062e-5ac3-4087-a459-cab460128be2.