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DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte Stuttgart, Ulm (RIM Stuttgart)

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg

Aktenzeichen 13-22-00464veröffentlicht 10.02.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Nürnberg
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Sicherheitsüberprüfung

Gegenstand nach CPV

Lose11 Lose

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Regionaldirektion Baden-Württemberg

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

––
2
Stuttgart / Böblingen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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3
Göppingen /Esslingen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.

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4
Ludwigsburg

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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5
Waiblingen / Rems Murr

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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6
Aalen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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7
Bildungs- und Tagungsstätte Aalen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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8
Balingen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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9
Konstanz / Ravensburg

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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10
Reutlingen

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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11
Ulm

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:

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Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
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AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Art
Einrichtung des öffentlichen Rechts, Sozialwesen
Anschrift
90478 Nürnberg
Kontakt
keine Angabe

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cce03d3-07da-49a9-8fb5-80aeb3041804.