DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte Stuttgart, Ulm (RIM Stuttgart)
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Aktenzeichen 13-22-00464veröffentlicht 10.02.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 11
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 11
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Nürnberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sicherheitsüberprüfung
Gegenstand nach CPV
- 71630000Technische Kontrolle und TestsHauptgegenstand
Lose11 Lose
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Regionaldirektion Baden-Württemberg Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 2 | Stuttgart / Böblingen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 3 | Göppingen /Esslingen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. | – | – |
| 4 | Ludwigsburg Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 5 | Waiblingen / Rems Murr Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 6 | Aalen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 7 | Bildungs- und Tagungsstätte Aalen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 8 | Balingen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 9 | Konstanz / Ravensburg Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 10 | Reutlingen Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
| 11 | Ulm Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind. Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen: | – | – |
Zuschläge
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Art
- Einrichtung des öffentlichen Rechts, Sozialwesen
- Anschrift
- 90478 Nürnberg
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cce03d3-07da-49a9-8fb5-80aeb3041804.