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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dezentrale zivilrechtliche Mieterberatung

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24-0491veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 936 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.05.2024 – 31.12.2025
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Zentrale Vergabestelle John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 30 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant in 2024 und 2025, für drei verschiedene Beratungsgebiete die zivilrechtliche Mieterberatung fortzusetzen. Die Gebietszuschnitte teilen sich wie folgt auf: Beratungsgebiet 1: Bezirksregionen Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau Beratungsgebiet 2: Bezirksregionen Tempelhof, Mariendorf Beratungsgebiet 3: Bezirksregionen Marienfelde, Lichtenrade Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in diese drei Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern. Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schöneberg und Friedenau

Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern. Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).

20 Monate–
2
Tempelhof und Mariendorf

Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern. Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).

20 Monate–
3
Marienfelde und Lichtenrade

Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern. Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).

20 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Es werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf zivilrechtliche Mieterberatung erwartet. Vorkenntnisse hinsichtlich regionaler Besonderheiten in Bezug auf Mietenstruktur, etwaige Erhaltungsgebiete etc. sind wünschenswert. Zum Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse in Bezu … ganz lesenEs werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf zivilrechtliche Mieterberatung erwartet. Vorkenntnisse hinsichtlich regionaler Besonderheiten in Bezug auf Mietenstruktur, etwaige Erhaltungsgebiete etc. sind wünschenswert. Zum Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 verschiedene Referenzprojekte und/ oder entsprechend langjährige Beratungserfahrungen aus geeigneten Bereichen, möglichst aus den letzten 5 Jahren, nachzuweisen bzw. zu benennen. Damit verbunden sind kurze Beschreibungen der Inhalte sowie Informationen zu Durchführungszeiträumen und Ansprechpartner (inkl. Adresse und Telefonnummer). Die Anbieter müssen im Zuge der Bewerbung die Qualifikation der Beratungspersonen darlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
15.04.2024, 10:00 Uhr. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Zentrale Vergabestelle John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc2385ef-cafe-4a65-8ddd-40ef1350b059.