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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Dentale Simulationseinheiten

Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024_12_01veröffentlicht 18.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 732 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universitätsklinikum Bonn AöR
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Simulationssystemen.

Beschreibung des Loses

Die Universitätsklinikum Bonn AöR beabsichtigt, für das in der Bonner Stadtmitte liegende neue Lehrgebäude der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK), Welschnonnenstraße 17, 53111 Bonn, die Anschaffung von 38 Simulationseinheiten + 1 Demo-Einheit zur Ausstattung des Kursraums im 3. OG des neuen Lehrgebäudes (Poliklinik für Parodontologie, Zahnerhaltung und Präventive Zahnheilkunde). Neben den Simulationseinheiten sollen 39 Medical Grade PCs o. ä. für Lehrzwecke (zukunftsorientierte Medientechnik) und zur Wiedergabe von Röntgenbildern und Lehrinhalten beschafft werden

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen müssen Bieter/Bietergemeinschaften durch Eigenerklärung (A03) nachweisen.
Kriterium
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist, vorlegen (A04).
Kriterium
Von den Bietern / Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (Eigenerklärung, A05).
Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit eine … ganz lesenDie Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Es sind Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu benennen (Eigenerklärung, A06), die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes; - Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.); - Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum; - Auftragsvolumen; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit eine … ganz lesenDie Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter (Eigenerklärung, A06).
Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit eine … ganz lesenDie Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System (Vorlage des Nachweises).
Kriterium
Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (A 07).
Kriterium
Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft (A 08).
Kriterium
Sofern zutreffend: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen, hierzu ist das als A 09 beigefügte Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen" zu verwenden; erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, also noch nicht mit dem Angebot, sind die Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (A 10) vorzulegen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (A 13).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftraggeber behält sich vor (einseitige Option), den Auftragnehmer zusätzlich mit Wartungsleistungen gemäß Ziffer 16 des Leistungsverzeichnisses (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des A … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor (einseitige Option), den Auftragnehmer zusätzlich mit Wartungsleistungen gemäß Ziffer 16 des Leistungsverzeichnisses (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB). Weiterhin kann ein optionaler Vollservicevertrag gemäß Ziffer 17 des Leistungsverzeichnisses geschlossen werden.
Optionen
1) Der Auftraggeber behält sich vor (einseitige Option), den Auftragnehmer mit Wartungsleistungen gemäß Position 8.6 des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Servicevertrag). 2 … ganz lesen1) Der Auftraggeber behält sich vor (einseitige Option), den Auftragnehmer mit Wartungsleistungen gemäß Position 8.6 des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Servicevertrag). 2) Der Auftraggeber behält sich vor (einseitige Option), vom Auftragnehmer 32 weitere Arbeitsstühle gemäß Position 2.6 des Leistungsverzeichnisses abzurufen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen gemäß Ausschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die folgenden Vertragsgrundlagen: - Besondere Vertragsbedingungen des UKB Stand 09/2023 - Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW Stand 02/2024 - Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Stand 10/2018 - Auftrags-Verarbeitungsvertrag des UKB Stand 21.01.2019
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Überprüfung im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 155 ff. GWB durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässi … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Überprüfung im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 155 ff. GWB durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDGKQ Aufhebungsvorbehalt bei Überschreiten der Preisobergrenze: Auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft gilt für die ausgeschriebene Leistung eine Preisobergrenze in Höhe von 1.070.000 EUR brutto. Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen U … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNY5YDGKQ Aufhebungsvorbehalt bei Überschreiten der Preisobergrenze: Auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft gilt für die ausgeschriebene Leistung eine Preisobergrenze in Höhe von 1.070.000 EUR brutto. Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen Umständen zur Verfügung stehen, darf der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für jedes Großgerät empfohlene Betrag nicht überschritten werden. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

79vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (294 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
460.361 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.11.2024 auf 11.11.2024 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 91da59b0-49f4-44a3-aeb0-e4f1293c6327.