Datenschutzkonforme Papiervernichtung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1veröffentlicht 12.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, VOEK 208-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 21.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Koblenz - O9611-e-003/26-056Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Trier und Umgebung (Rheinland-Pfalz) VOEK 091-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 23.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (Vergabenummer VOEK 320-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Datenschutzkonforme Papiervernichtung in Bonn und Frankfurt am Main
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Datenschutzkonforme Papiervernichtung Bonn '- Bereitstellen verschließbarer Sicherheitsbehälter und Abrollmulden - Mobile Vernichtung: Entleerung und Abtransport - Stationäre Vernichtung: Entleerung | 4 Jahre | – |
| 3 | Datenschutzkonforme Papiervernichtung Frankfurt am Main '- Bereitstellen verschließbarer Sicherheitsbehälter und Abrollmulden - Mobile Vernichtung: Entleerung und Abtransport - Stationäre Vernichtung: Entleerung | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen z … ganz lesenkürzer
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.- Kriterium
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung de … ganz lesenkürzer
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.- Kriterium
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteilig … ganz lesenkürzer
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_11) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.- Kriterium
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Datenschutzkonforme Papiervernichtung" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist er … ganz lesenkürzer
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Datenschutzkonforme Papiervernichtung" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.- Kriterium
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz … ganz lesenkürzer
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - in der gültigen Fassung. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.- Kriterium
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_04) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zusc … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_04) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung an den geforderten Versicherungsumfang/an die geforderten Versicherungssummen anzupassen oder eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Formblatt B_04). Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung beigelegt, so muss neben dem versicherten Umfang und den Versicherungssummen auch die Angaben zur Laufzeit erkennbar sein. Eine Kopie der Beitragsrechnung genügt als Nachweis der Anforderungen nicht. Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Haftpflichtversicherung hat jeweils mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: Los 1 (Bonn): - Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Vermögensschäden: 500.000,00 EUR Los 2 (Frankfurt a.M.) - Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Vermögensschäden: 500.000,00 EUR- Kriterium
Es ist eine Erklärung zum Umsatz des Unternehmens (Formblatt B_04) abzugeben, mit der der Bieter den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart, bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 erklärt. Der Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungsart m … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung zum Umsatz des Unternehmens (Formblatt B_04) abzugeben, mit der der Bieter den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart, bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 erklärt. Der Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungsart muss losbezogen folgenden Mindestumsatz je Geschäftsjahr erreichen: - Los 1 (Bonn) 50.000,00 EUR - Los 2 (Frankfurt a.M.) 43.000,00 EUR Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose darf der Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart die Summe der vorgenannten Mindestumsätze für die betreffenden Lose nicht unterschreiten. Beispiel: Angebotsabgabe für die Lose 1 und 2 Die Summe der in den abgegebenen Erklärungen zu den Losen 1 und 2 darf die Summe der Mindestumsätze (50.000,00 EUR + 43.000,00 EUR = 93.000,00 EUR) nicht unterschreiten.- Kriterium
Es ist ein Nachweis über die Zertifizierung des Daten- und Aktenvernichtungsprozesses des Bieters nach DIN SPEC 66399-3 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifiz … ganz lesenkürzer
Es ist ein Nachweis über die Zertifizierung des Daten- und Aktenvernichtungsprozesses des Bieters nach DIN SPEC 66399-3 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach DIN SPEC 66399-3 (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) - oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit DIN SPEC 66399-3 vergleichbaren Norm. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Sofern eine der DIN SPEC 66399-3 gleichwertige Zertifizierung vorliegt, ist deren Inhalt unter Bezugnahme auf die jeweilige in der DIN SPEC 66399-3 enthaltene Regelung sowie ggf. vorhandene Unterschiede darzustellen. Kann ein Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keinen Zugang zu den betreffenden Bescheinigungen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen, so erkennt die BaFin auch andere Unterlagen über gleichwertige Daten- und Aktenvernichtungsprozesse an, sofern der Bieter nachweist, dass die Maßnahmen mit denen, die nach dem geltenden System oder den geltenden Normen für die Daten- und Aktenträgervernichtung erforderlich sind, gleichwertig sind. Die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.- Kriterium
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 50001 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach ISO 50001 (Das Zertifikat mus … ganz lesenkürzer
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 50001 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach ISO 50001 (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) - oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit ISO 50001 vergleichbaren Norm. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Sofern eine der ISO 50001 gleichwertige Zertifizierung vorliegt, ist deren Inhalt unter Bezugnahme auf die jeweilige in der ISO 50001 enthaltene Regelung sowie ggf. vorhandene Unterschiede darzustellen. Kann ein Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keinen Zugang zu den betreffenden Bescheinigungen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen, so erkennt die BaFin auch andere Unterlagen über gleichwertige Energiemanagementsysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die Maßnahmen mit denen, die nach dem geltenden System oder den geltenden Normen für das Energiemanagementsystem erforderlich sind, gleichwertig sind. Die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.- Kriterium
Es ist eine Erklärung über die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen abzugeben, aus der hervorgeht, dass die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüll … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung über die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen abzugeben, aus der hervorgeht, dass die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und mittels Eigenerklärung ein Nachweis erbracht. Der Nachweis mittels Eigenerklärung kann wie folgt erbracht werden: - durch Eigenerklärung, dass die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen und ihr Vorhandensein wird über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten. - oder durch Eigenerklärung, - dass die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen nicht die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen, - dass der Bieter jedoch erklärt, dass im Falle einer Beauftragung die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen angepasst werden, - dass das Vorhandensein der eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird und - dass eine Erklärung über das Vorhandensein der Maschinen/Einrichtungen spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachgereicht wird. Die Eigenerklärung zur Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 der zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.- Kriterium
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_05) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen pro Los aus den vergangenen drei Jahren (2021 bis 2023) mit folgenden Angaben abzugeben: - Referenznehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinsch … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_05) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen pro Los aus den vergangenen drei Jahren (2021 bis 2023) mit folgenden Angaben abzugeben: - Referenznehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt) - Angaben zum Referenzgeber (Auftraggeber) - Leistungsgegenstand (Beschreibung des Auftragsgegenstands: Art/Anzahl der Sicherheitsbehälter, Sammeln, Transportieren, Entsorgen) - Anzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr - Leistungszeitraum - Auftragsvolumen pro Jahr/insgesamt Für jede Referenz gelten folgende Mindestanforderungen (KO-Kriterien): Los 1 - Auftragsvolumen pro Jahr beträgt mindestens 30.000,00 EUR und - Mindestanzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr: 380 und - Leistungszeitraum: mindestens ein Jahr (es wird auf volle Monate gerechnet) Los 2 - Auftragsvolumen pro Jahr beträgt mindestens 23.000,00 EUR und - Mindestanzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr: 300 und - Leistungszeitraum: mindestens ein Jahr (es wird auf volle Monate gerechnet) Sollte ein Bieter auf beide Lose ein Angebot abgeben wollen, sind somit in Summe insgesamt mindestens vier Referenzen einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen. Sofern weitere Referenzen angegeben werden, kann das Formblatt "kopiert" und mehrfach eingereicht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Eigenerkl … ganz lesenkürzer
Leistung: - die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Eigenerklärung zur Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 der zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen. Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499 … ganz lesenkürzer
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen. Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499-163 Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Rechtsbehelfsbelehrung: Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP) oder per E-Mail: vergabe@bafin.de oder per Fax: 0228/4108-63580 Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GHM9S
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Kontakt
- vergabe@
bafin.de
Bei uns erfasst
- Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR18.10.2026 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)27.09.2026 · 8 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mystery Shopping29.07.2026 · 3 Angebote
- Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.09.07.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b946cf3e-df6a-4821-996c-8687939e3ea3.