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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Datenschutzkonforme Papiervernichtung

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 12.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 998 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Datenschutzkonforme Papiervernichtung in Bonn und Frankfurt am Main

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Datenschutzkonforme Papiervernichtung Bonn

'- Bereitstellen verschließbarer Sicherheitsbehälter und Abrollmulden - Mobile Vernichtung: Entleerung und Abtransport - Stationäre Vernichtung: Entleerung

4 Jahre–
3
Datenschutzkonforme Papiervernichtung Frankfurt am Main

'- Bereitstellen verschließbarer Sicherheitsbehälter und Abrollmulden - Mobile Vernichtung: Entleerung und Abtransport - Stationäre Vernichtung: Entleerung

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen z … ganz lesenIn der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Kriterium
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung de … ganz lesenEs sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
Kriterium
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteilig … ganz lesenNach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_11) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.
Kriterium
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Datenschutzkonforme Papiervernichtung" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist er … ganz lesenEs ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Datenschutzkonforme Papiervernichtung" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.
Kriterium
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz … ganz lesenEs ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - in der gültigen Fassung. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.
Kriterium
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_04) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zusc … ganz lesenEs ist eine Erklärung (Formblatt B_04) hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung abzugeben. Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung an den geforderten Versicherungsumfang/an die geforderten Versicherungssummen anzupassen oder eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Formblatt B_04). Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung beigelegt, so muss neben dem versicherten Umfang und den Versicherungssummen auch die Angaben zur Laufzeit erkennbar sein. Eine Kopie der Beitragsrechnung genügt als Nachweis der Anforderungen nicht. Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Haftpflichtversicherung hat jeweils mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: Los 1 (Bonn): - Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Vermögensschäden: 500.000,00 EUR Los 2 (Frankfurt a.M.) - Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Vermögensschäden: 500.000,00 EUR
Kriterium
Es ist eine Erklärung zum Umsatz des Unternehmens (Formblatt B_04) abzugeben, mit der der Bieter den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart, bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 erklärt. Der Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungsart m … ganz lesenEs ist eine Erklärung zum Umsatz des Unternehmens (Formblatt B_04) abzugeben, mit der der Bieter den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart, bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 erklärt. Der Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungsart muss losbezogen folgenden Mindestumsatz je Geschäftsjahr erreichen: - Los 1 (Bonn) 50.000,00 EUR - Los 2 (Frankfurt a.M.) 43.000,00 EUR Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose darf der Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart die Summe der vorgenannten Mindestumsätze für die betreffenden Lose nicht unterschreiten. Beispiel: Angebotsabgabe für die Lose 1 und 2 Die Summe der in den abgegebenen Erklärungen zu den Losen 1 und 2 darf die Summe der Mindestumsätze (50.000,00 EUR + 43.000,00 EUR = 93.000,00 EUR) nicht unterschreiten.
Kriterium
Es ist ein Nachweis über die Zertifizierung des Daten- und Aktenvernichtungsprozesses des Bieters nach DIN SPEC 66399-3 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifiz … ganz lesenEs ist ein Nachweis über die Zertifizierung des Daten- und Aktenvernichtungsprozesses des Bieters nach DIN SPEC 66399-3 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach DIN SPEC 66399-3 (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) - oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit DIN SPEC 66399-3 vergleichbaren Norm. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Sofern eine der DIN SPEC 66399-3 gleichwertige Zertifizierung vorliegt, ist deren Inhalt unter Bezugnahme auf die jeweilige in der DIN SPEC 66399-3 enthaltene Regelung sowie ggf. vorhandene Unterschiede darzustellen. Kann ein Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keinen Zugang zu den betreffenden Bescheinigungen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen, so erkennt die BaFin auch andere Unterlagen über gleichwertige Daten- und Aktenvernichtungsprozesse an, sofern der Bieter nachweist, dass die Maßnahmen mit denen, die nach dem geltenden System oder den geltenden Normen für die Daten- und Aktenträgervernichtung erforderlich sind, gleichwertig sind. Die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.
Kriterium
Es ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 50001 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach ISO 50001 (Das Zertifikat mus … ganz lesenEs ist ein Nachweis über eine Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 50001 abzugeben. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und ein Nachweis erbracht. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Bescheinigung über eine Zertifizierung nach ISO 50001 (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) - oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit ISO 50001 vergleichbaren Norm. (Das Zertifikat muss bei Vorlage des Angebots gültig sein.) Sofern eine der ISO 50001 gleichwertige Zertifizierung vorliegt, ist deren Inhalt unter Bezugnahme auf die jeweilige in der ISO 50001 enthaltene Regelung sowie ggf. vorhandene Unterschiede darzustellen. Kann ein Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keinen Zugang zu den betreffenden Bescheinigungen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen, so erkennt die BaFin auch andere Unterlagen über gleichwertige Energiemanagementsysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die Maßnahmen mit denen, die nach dem geltenden System oder den geltenden Normen für das Energiemanagementsystem erforderlich sind, gleichwertig sind. Die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.
Kriterium
Es ist eine Erklärung über die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen abzugeben, aus der hervorgeht, dass die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüll … ganz lesenEs ist eine Erklärung über die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen abzugeben, aus der hervorgeht, dass die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen. Hierzu wird das Formblatt B_05 ausgefüllt und mittels Eigenerklärung ein Nachweis erbracht. Der Nachweis mittels Eigenerklärung kann wie folgt erbracht werden: - durch Eigenerklärung, dass die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen und ihr Vorhandensein wird über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten. - oder durch Eigenerklärung, - dass die zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen nicht die Anforderungen der Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 erfüllen, - dass der Bieter jedoch erklärt, dass im Falle einer Beauftragung die eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 der Bewerbungsbedingungen angepasst werden, - dass das Vorhandensein der eingesetzten Maschinen/Einrichtungen gemäß Nr. 21.1.5.4 über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird und - dass eine Erklärung über das Vorhandensein der Maschinen/Einrichtungen spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachgereicht wird. Die Eigenerklärung zur Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 der zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen ist zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.
Kriterium
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_05) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen pro Los aus den vergangenen drei Jahren (2021 bis 2023) mit folgenden Angaben abzugeben: - Referenznehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinsch … ganz lesenEs ist eine Erklärung (Formblatt B_05) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen pro Los aus den vergangenen drei Jahren (2021 bis 2023) mit folgenden Angaben abzugeben: - Referenznehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt) - Angaben zum Referenzgeber (Auftraggeber) - Leistungsgegenstand (Beschreibung des Auftragsgegenstands: Art/Anzahl der Sicherheitsbehälter, Sammeln, Transportieren, Entsorgen) - Anzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr - Leistungszeitraum - Auftragsvolumen pro Jahr/insgesamt Für jede Referenz gelten folgende Mindestanforderungen (KO-Kriterien): Los 1 - Auftragsvolumen pro Jahr beträgt mindestens 30.000,00 EUR und - Mindestanzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr: 380 und - Leistungszeitraum: mindestens ein Jahr (es wird auf volle Monate gerechnet) Los 2 - Auftragsvolumen pro Jahr beträgt mindestens 23.000,00 EUR und - Mindestanzahl abtransportierter Sicherheitsbehälter pro Jahr: 300 und - Leistungszeitraum: mindestens ein Jahr (es wird auf volle Monate gerechnet) Sollte ein Bieter auf beide Lose ein Angebot abgeben wollen, sind somit in Summe insgesamt mindestens vier Referenzen einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen. Sofern weitere Referenzen angegeben werden, kann das Formblatt "kopiert" und mehrfach eingereicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Eigenerkl … ganz lesenLeistung: - die Zertifizierung gemäß DIN SPEC 66399-3 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nebst den Erläuterungen, - die Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Eigenerklärung zur Sicherheitsstufe P-5 respektive P-6 der DIN 66399 der zur Vernichtung des Papiers eingesetzten Maschinen und Einrichtungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen. Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499 … ganz lesenDie Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen. Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499-163 Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Rechtsbehelfsbelehrung: Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP) oder per E-Mail: vergabe@bafin.de oder per Fax: 0228/4108-63580 Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GHM9S

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

717vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b946cf3e-df6a-4821-996c-8687939e3ea3.