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Dacharbeitsbühnen / BVG Betriebshofverbund Süd-Ost / Köpenicker & Rummelsburger Landstraße

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen FG2-0508-2024veröffentlicht 06.11.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate09.09.2024 – 12.03.2027
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.03.2027
    vor 26 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die BVG betreibt (sechs) Busbetriebshöfe in Berlin. Im Zuge der Flottenumstellung auf Elektroantrieb im Berliner Stadtgebiet ist von den BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshofverbundes Süd-Ost vorgesehen. Dieser besteht aus den zwei Einzelstandorten Köpenicker Landstraße (KLS) und Rummelsburger Landstraße (RLS). Am Standort KLS wird der tägliche Einsatz der Fahrzeuge organisiert. Hierzu zählen Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge durch die Fahrer, Abstellung und Aufladung der Fahrzeuge sowie Reinigung, Kontrolle und kleine Wartungsarbeiten. Am Standort RLS werden die gesetzlichen Untersuchungen, technische Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Hier befindet sich auch das Hauptlager. Ergänzt werden beide Standorte mit einer Bus-Abstellung inkl. Ladeplätzen.

Durch den Mehrbedarf an Elektrobussen durch geringere Reichweiten einerseits und den erhöhten Stellplatzverbrauch durch Ladeinfrastruktur und Brandschutz auf den Betriebshöfen andererseits besteht konkreter Bedarf an Abstell- und Wartungskapazität im Berliner Stadtgebiet, vornehmlich im Südosten und Süden der Stadt. Durch den Betriebshofverbund Süd-Ost wird Stellplatzkapazität für insgesamt 260 Elektrobusse im Berliner Südosten geschaffen.

Die im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich Liefern, Montieren, Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und - nach Beendigung der Bauzeit - wieder Abbauen und Abfahren der nicht mehr benötigten Materialien. Zwischenbauzustände, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind vorzusehen und sind Sache des AN. Erstellen sämtlicher statischer Nachweise, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, sind Sache des AN.

Die hier beschriebene Leistung umfasst die vollständige Planung, Bemessung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme der folgenden Anlagenkomponenten: • Dacharbeitsbühnen • Spaltüberbrückung • Abdeckungen / Laufebene • Geländer • Treppen • Absturzsicherungen / Endgeländer • Übergänge • Steuertechnik mit allen Funktionen in der geforderten Qualität.

Die Leistung schließt alle Arbeiten und das gesamte Material entsprechend der folgenden Beschreibung ein.

Für die Instandhaltung der auf dem Dach befindlichen Komponenten (Hochvolttechnik) der Elektrobusse sind Dacharbeitsplätze in Form von begehbaren Dacharbeitsbühnen (DAB), Absturzsicherungen / Endgeländer und Überstiege erforderlich. An diesen Arbeitsplätzen werden unterschiedliche Fahrzeuge / Busse • Eindeckerbusse mit einer Länge von ca. 12m (+/- 2%) • Gelenkbusse mit einer Gesamtlänge von ca. 18m (+/- 2%) • Doppeldeckerbussen mit einer Gesamtlänge von 15m (+/- 2%) und einer Gesamthöhe von 4,10m behandelt.

Es ist von einer Fahrzeugbreite (ohne Außenspiegel) von 2,55m auszugehen. Die Arbeitsstände sind für Eindecker-Busse auszulegen, wobei auch eine Durchfahrt von Doppeldeckerbussen zu gewährleisten ist.

In Zukunft ist es möglich, dass weitere Fahrzeuglängen zwischen 12 und 18m behandelt werden müssen. Bei der Planung der Dacharbeitsbühnen (DAB), Absturzsicherungen / Endgeländer und Überstiege ist zu beachten, dass die Sicherheit gegen Absturz jederzeit vorhanden sein muss. Nach Auftragsvergabe werden durch die BVG Maßzeichnungen übergeben. Im Rahmen des Vorhabens sollen gemäß den Angaben der BVG in Summe zwei Dacharbeitsbühnen mit Absturzsicherungen / Endgeländer sowie Überstiegen errichtet werden.

Da es sich um einen Arbeitsplatz für strombetriebene Busse handelt, sind die Belange eines Hochvoltarbeitsplatzes zu berücksichtigen. Darunter zählen, dass neben einer ausreichenden Erdung, sämtliche elektrisch leitende Baugruppen stromtragfähig miteinander verbunden sind. Kupferkabelquerschnitte für Verbindungsbrücken müssen mindestens 70mm² (Angabe BVG) betragen. Die Anlage ist unter Berücksichtigung der DIN EN 60204-1 zu planen.

Während der Gewährleistungsfrist ist der Eingang der telefonischen oder schriftlichen Störmeldung innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Die Entgegennahme der Störmeldung beim AN ist von Montag bis Freitag von 6:00 bis 14:00 Uhr sicher zu stellen, davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Erfolgt die Störungsbeseitigung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Bestätigung, behält sich der AG das Recht vor, einen Dritten mit der Störungsbeseitigung zu beauftragen, die Kosten trägt der AN. Der AG behält sich nach Übernahme der Anlage vor, einfache Wartungs- und Reparaturarbeiten von einem betriebseigenen Wartungsdienst oder eigenem Personal - mit Dokumentation der Arbeiten - durchführen zu lassen.

Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, ob eine Ersatzteilvorhaltung über 15 Jahre gewährleistet werden kann.

Allgemeine technische Beschreibung der Dacharbeitsbühnen (DAB) - KLS:

Im Rahmen des Vorhabens sollen gemäß den Angaben der BVG in Summe zwei Dacharbeitsbühnen mit Absturzsicherungen / Endgeländer sowie Überstiegen errichtet werden: - zwei ca. 18m lange Dacharbeitsbühnen auf den Spuren 3 und 4 - zwei Übergänge, einfahrtseitig des Arbeitsstandes - zwei Endgeländer, ausfahrtseitig des Arbeitsstandes, verschiebbar entlang der Fahrspur

Allgemeine technische Beschreibung der Dacharbeitsbühnen (DAB) - RLS:

Im Rahmen des Vorhabens sollen gemäß den Angaben der BVG in Summe sieben Dacharbeitsbühnen mit Absturzsicherungen / Endgeländer sowie Überstiegen errichtet werden: - eine ca. 24m lange Dacharbeitsbühne auf der Spur 1 - vier ca. 38m lange Dacharbeitsbühnen auf den Spuren 3, 7, 8 und 9 - ein Übergang, gleichzeitig als Absturzsicherung / Endgeländer, stirnseitig (ca. Achse G bis F) der Dacharbeitsbühne Spur 1 - vier Übergange, mittig der Dacharbeitsbühnen auf den Spuren 3, 7, 8, 9 - neun Endgeländer, stirnseitig, gegenüberliegend der Dacharbeitsbühnen Spuren 3, 7, 8 und 9 - ein Endgeländer, stirnseitig der Dacharbeitsbühne Spur 1 Teilweise werden die Spuren mit einer Krananlage ausgestattet. Dieses betrifft die Spuren 3, 8 und 9 am Standort RLS.

Beschreibung des Loses

Die hier beschriebene Leistung umfasst die vollständige Planung, Bemessung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme der folgenden Anlagenkomponenten:

- Dacharbeitsbühnen; - Spaltüberbrückung ; - Abdeckungen/Laufebene; - Geländer; - Treppen; - Absturzsicherungen/Endgeländer; - Übergänge; - Steuertechnik mit allen Funktionen in der geforderten Qualität.

Außerdem wieder Abbauen und Abfahren der nicht mehr benötigten Materialien am Ende der Bauzeit.

Zwischenbauzustände, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind vorzusehen und sind Sache des AN. Erstellen sämtlicher statischer Nachweise, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, sind Sache des AN

Die Leistung schließt alle Arbeiten und das gesamte Material entsprechend der folgenden Beschreibung ein.

Ausführungszeiträume:

Die Ausführung der Dacharbeitsbühnen ist am Standort Köpenicker Landstraße (KLS) für den Zeitraum 17. KW 2026 bis 29. KW 2026 vorgesehen.

Die Ausführung der Dacharbeitsbühnen ist am Standort Rummelsburger Landstraße (RLS) für den Zeitraum 39.KW 2026 bis 10.KW 2027 vorgesehen.

Die Werk- und Montageplanung für KLS und RLS ist spätestens 8 Wochen nach Beauftragung an den AG zu übergeben.

Die genauen Termine für Anlieferung, Montage und Endabnahme für KLS und RLS werden spätestens 18 Wochen vor dem Liefertermin bekannt gegeben.

Weitere Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.09.2024
Vertragsende
12.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von §41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist übe … ganz lesenDer Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von §41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.
Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Tei … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. der Vergabenummer (vgl. "Beschreibung") zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum Ende der Angebotsfrist unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld "Ausschreibungsbedingungen"): 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter " Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.fg2@bvg.de

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393vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (200 Lose mit Angabe)
528.691 €Zuschlagswert im Median
234.012 € – 1,24 Mio. €mittlere Hälfte, 207 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc79edab-f2c5-47c9-a382-4f179ce583fb.