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D-Phase 1: Totalunternehmer zur Planung und Ausführung von Straßenbauarbeiten zur Verkehrsentwicklung Herne Mitte (VOB/EU-2025-0027)

Stadt Herne · Herne, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Stadt Herneveröffentlicht 29.05.2026BauleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenseit 499 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
21 Monate01.01.2026 – 30.09.2027
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herne44653, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals15 %
  • Ausführungskonzept40 %
  • Vertragliche Gestaltung5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst Totalunternehmerleistungen zur umfassenden Planung und Ausführung von Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet der Stadt Herne. Erfasst sind die Straßenbereiche der Cranger Straße von der Von-der-Heydt-Straße bis zum Westring, des Westrings von der Bismarckstraße bis zur Unterführung am Bahnhof sowie der Bahnhofsvorplatz, die Funkenbergstraße und Teile der Baumstraße.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Herne (im Folgenden: Auftraggeber) befindet sich in der Realisierung des Projekts "Verkehrsentwicklung Herne Mitte". Die zentralen Erschließungsfunktionen in Herne-Mitte entfallen lokal im Wesentlichen auf den Westring, die Cranger Straße, den Bahnhofsplatz, die Funkenbergstraße, die Bahnhofstraße und regional auf die BAB A42 und A43. Südlich des Bahnhofsplatzes und östlich des Westrings wird die vorhandene Verkehrsinfrastruktur um den schienengebundenen Haltepunkt "Herne Bahnhof" sowie den gleichnamigen Busbahnhof ergänzt. Um den intermodalen Verkehr zu stärken, existiert südlich des schienengebundenen Bahnhofs an der Dammstraße ein intensiv genutzter P&R Stellplatz. In Herne-Mitte sind vor allem das Emschertal Berufskolleg, das Mulvany Berufskolleg, das Pestalozzi Gymnasium, die Realschule Strünkede, das Familienzentrum PLANB, die neue Polizeiwache an der Cranger Straße sowie Sporthallen öffentliche Einrichtungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen im Bestand - insbesondere auch im Fuß- und Radverkehr. Überregional bekannt ist das touristisch nachgefragte Schloss Strünkede. Die sehr präsenten Quell- und Zielverkehre dieser öffentlichen Räume und Einrichtungen führen, ergänzend zur vorhandenen, für das Ruhrgebiet typisch starken Grundauslastung der Verkehrsinfrastruktur, zu einer Verkehrsbelastung, welche zumindest in den Spitzenstunden am Vor- und Nachmittag, sowohl im Fuß- und Radverkehr als auch im motorisierten Verkehr, schon heute grenzwertig lange Wartezeiten und Rückstaulängen zur Folge hat (Qualitätsstufe D, FGSV). Eine Vielzahl an Gebieten in Herne-Mitte sind als Stadtentwicklungsflächen durch, teils vorhabenbezogene, Bebauungspläne gefasst. Die zahlreichen Maßnahmen der Stadtentwicklung und deren Interaktionen haben deutliche Auswirkungen auf den Verkehr. Im räumlichen Kontext resultiert die Notwendigkeit einer umfassenden Verkehrsentwicklung Herne-Mitte. Hierbei sind die Straßenquerschnitte in Herne-Mitte adäquat anzupassen und das Mobilitätsangebot für zukünftige, städtebauliche Perspektiven unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Mobilitätswende (Reduzierung des Kfz-Verkehrs, Stärkung ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) weiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Verkehrsentwicklung Herne-Mitte auch die Stärkung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler an den großen Knotenpunkten, die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) sowie die regelkonformen Nutzungsbreiten in den Nebenanlagen in den Fokus gestellt werden. Aus diesem Grund begehrt sie die Planung und Durchführung umfassender Straßenbaumaßnahmen in drei Umbauabschnitten: (i) Cranger Straße von der Von-der-Heidt-Straße bis Westring (Umbauabschnitt 1), (ii) Achse Westring von Bismarckstraße bis zur Unterführung am Bahnhof (Umbauabschnitt 2) und (iii) Bahnhofsplatz / Funkenbergstraße und Teile der Baumstraße (Umbauabschnitt 3). Dabei hat der Auftragnehmer die vollständige Planung und Bauausführung des Verkehrsentwicklungsprozesses zu erbringen. Wichtiger Hinweis: Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des Bundes und des Landes gefördert. Der Auftraggeber erwartet daher insbesondere eine förderkonforme Abrechnung der Leistungen des späteren Auftragnehmers. Der Auftragsumfang umfasst dabei - abhängig von der Planung des Auftragnehmers - folgende Bestandteile: - Asphalterneuerung (in Anlehnung an BK 10 und 3.2) - Gehwege in Pflasterbauweise - neue Radwege - Parkstreifen in Pflasterbauweise - Grünstreifen - Straßenabläufe mit Grundleitungen - Schachtabdeckungen im Bohrverfahren - taktile Querungen - Tiefbauarbeiten für Versorgungsträger - Regenwasserbewirtschaftung - Planung und Bau von LSA einschließlich Anschluss an den Verkehrsrechner Herne Der Auftraggeber hat dabei vorgesehen, den Auftrag im Wege eines wettbewerblichen Dialogs zu vergeben. In Zusammenarbeit mit den Bietern soll eine genaue Ausgestaltung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zur Erreichung einer wirtschaftlich und technisch optimierten Lösung realisiert werden. Der räumliche Umfang der zu erbringenden Straßenbauleistungen sowie die technisch komplexe Verzahnung der einzelnen Bauelemente erfordern ein einheitliches und auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmtes Baukonzept. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Januar 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Beginn der Maßnahme ist für das erste Quartal 2026 angedacht und die Fertigstellung der Arbeiten für das dritte Quartal 2027 vorgesehen. Diese Zeiträume sind verbindlich.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angebotspreis40 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals15 %
Ausführungskonzept40 %
Vertragliche Gestaltung5 %
Preis
AngebotspreisEs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsEs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
AusführungskonzeptEs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Vertragliche GestaltungEs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Die konkreten Optionen sind abhängig von den Lösungsvorschlägen der Bieter und werden im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern erörtert. Der Auftraggeber wird … ganz lesenDer Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Die konkreten Optionen sind abhängig von den Lösungsvorschlägen der Bieter und werden im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern erörtert. Der Auftraggeber wird ggf. Abrufoptionen in dem Vertrag vorsehen, durch welche Versorgungsunternehmen entsprechend Abrufe von zusätzlichen Leistungen tätigen können.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesen1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 5. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. 6. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 7. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei dem angegebenen Auftragswert handelt es sich um einen fiktiven Wert. Der geschätzte Auftragswert hängt maßgeblich von den Lösungsvorschlägen der Bieter im Wettbewerblichen Dialog ab.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMZYB# 1. Der Wettbewerbliche Dialog ist gem. § 3a Abs. 4, Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes und räumlich großes Bauvorhaben handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Markts angewiesen, … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMZYB# 1. Der Wettbewerbliche Dialog ist gem. § 3a Abs. 4, Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes und räumlich großes Bauvorhaben handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Markts angewiesen, um Möglichkeiten für die Umsetzung des Beschaffungsbedarfs zunächst konkret erfassen zu können. Zusätzliche Informationen (9924 Zeichen) 2. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 3. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben. Vorliegend überwiegen technische und wirtschaftliche Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt. Die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt: Der Auftraggeber ist vorliegend aus Gründen der Verkehrssicherheit angehalten, etwaige Bauverzögerungen, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Vom Baufeld umfasst sind neben Wohn- und Geschäftsgebäuden auch der Hauptbahnhof Herne, der Zentrale Omnibusbahnhof. Ferner umfasst das Baufeld eine Polizeistation sowie ein Gymnasium, eine Berufsschule, eine Kita und ein Pflegeheim. All diese Einrichtungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Quell- und Zielverkehre aus. Während der anfallenden Bauarbeiten sind umfassende Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu treffen. Da offizielle Umleitungsstrecken der Bundesautobahn 42 und 43 betroffen sind und die Auftraggeberin hier folgepflichtig ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Beeinträchtigung auf das technisch Minimalste beschränkt sind. Für die Maßnahmen werden mehrere Sattelzüge mit Baumaterial benötigt, sodass eine koordinierte Baustellenbedienung und eine daraufhin abgestimmte Planung erforderlich sind, die eine erforderliche Andienung regeln. Rettungswege für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr und Polizei müssen eingehalten werden. Mit dem Bahnhof, ZOB, Schulen und Pflegeheim sind Orte betroffen, bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist die Auftraggeberin gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Durch die Gesamtvergabe werden weniger Abnahmeprozesse erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund von kritischen Schnittstellen bei Versorgungsleitungen. Da diverse Beschleunigungsmaßnahmen für die Leistungserbringung erforderlich sind, müssen diese aufeinander abgestimmt werden, um einem koordinierten Angang der Lärmemissionen herbeizuführen. Zusätzlich fällt ins Gewicht, dass nur eine einzige begrenzte Fläche für die Baustelleneinrichtung verfügbar ist, von welcher alle drei Teilbauabschnitte und Gewerke aus bedient werden müssen. Im Hinblick auf die Vielzahl an Anliegern besteht zudem ein deutlich erhöhter Koordinierungsaufwand. Ferner sind nur durch die Gesamtvergabe von Planung und Ausführung einheitliche Qualitätsstandards umsetzbar. Auch wirtschaftliche Gründe überwiegen dem Gebot zur Losbildung. Eine losweise Vergabe würde mit deutlichen Kostensteigerungen einhergehen. Der Auftraggeber geht bei einer losweisen Vergabe von einer Erhöhung der Kosten für die Baustelleneinrichtung aus. Zudem erhöhen sich die Kosten für Absperrungen, Verkehrssicherungen, Absperrmaterial, und Personalvorhaltung. Daneben treten Mehrkosten im Hinblick auf Asphaltanrampung …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EUROVIA Bau GmbH Standort Bottrop, Bottrop1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b40d0223-96dd-4a5e-bdbb-3ff789f7d338.