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Copernicus Netzwerkbüro Energie

Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e. V. · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 50EW2409veröffentlicht 14.06.2024erstmals 14.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 843 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.12.2024 – 30.11.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53227, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Beschaffung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Copernicus ist das europäische Erdbeobachtungsprogramm zur Beobachtung des Zustands und der Entwicklung der globalen Umwelt. Die Europäische Union möchte mit diesem Programm Entscheider in Politik, Unternehmen und Verwaltung mit aktuellen Geoinformationen unterstützen. Die Daten und Informationsprodukte werden langfristig bereitgestellt und sind frei und offen zugänglich. Das BMDV strebt als verantwortliches Ressort für das Copernicus-Programm an, den Nutzen von Copernicus für deutsche Anwender wie Behörden, Unternehmen, Wissenschaft sowie der Öffentlichkeit zu maximieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sind hochaktuelle Themen der Gesellschaft in Deutschland und der EU – auch um die EU-Richtlinien des Green Deal und die CO2-Reduktion bis 2030 zu erreichen. Im letzten Jahr stammte über die Hälfte des Strombedarfs aus Sonne, Wind und Wasserkraft. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen kommen. Angesichts des steigenden Strombedarfs der nächsten Jahre setzt die Bundesregierung sich kontinuierlich dafür ein, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Fernerkundungsdaten werden in den Bereichen der erneuerbaren Energien für Wärme und Strom-Anwendungen vergleichsweise wenig verwendet, haben aber großes Potential einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende zu leisten. Das Copernicus Netzwerkbüro Energie dient als Ansprechpartner für alle Akteure aus dem Bereich Energie (beispielsweise Netzwerkbetreiber, Investoren und Projektierer von Betriebsmitteln, Kommunen/Städte, Marktakteure in Energiemärkten, Fernerkundungsunternehmen und Forschungseinrichtungen) und hat zur Aufgabe, ein nationales Fachnetzwerk aufzubauen und zu pflegen, um die Nutzungsmöglichkeiten der Copernicus-Daten und -Dienste bestmöglich zu vermitteln. Die Analysen des Netzwerkbüros sollen die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e. V. in die Lage versetzen, den Bedarf des Fachnetzwerks zu bewerten, sinnvoll zu bündeln sowie zukünftige Fördermaßnahmen zu optimieren und an den ermittelten Bedarf anzupassen. Durch die systematische Ansprache und Einbeziehung dieser Community soll die Nutzung der Copernicus-Daten und -Dienste in Deutschland in diesem Bereich etabliert und ausgebaut werden. Schwerpunkt des Netzwerkbüros soll dabei auf den erneuerbaren Energien liegen. Die Ziele des Vorhabens können allgemein durch vier Punkte umrissen werden: - Einrichtung und Betrieb eines Copernicus Netzwerkbüros Energie als Schnittstelle zwischen der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR e. V., Akteuren aus dem Bereich Energie, z.B. Netzwerkbetreibern, Investoren und Projektierern von Betriebsmitteln, Anlagenbauern, Kommunen/Städten, Marktakteuren in Energiemärkten, Fernerkundungsunternehmen und Wissenschaftlern sowie relevanten Fördergebern; - Aufbau und Pflege eines Fachnetzwerks; - Analyse der Potenziale und Hemmnisse der Erdbeobachtung im Bereich Energie; - Unterstützung der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR e. V., der nationalen Copernicus Fachkoordination/des Fachnetzwerks und des BMDV beim Nutzerdialog im Bereich Energie.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die Bewertungs- und Eignungskriterien sowie die als Nachweise zu übermittelnden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Hinweise zur Abgabe eines Teilnahmeantrages". Im Auswahlprozess werden maximal 3 potenzielle Bewerber an Hand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien ausgewählt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) … ganz lesenDer Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB). 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB). 4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB). 5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

261vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 16.07.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 16.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18abfc83-d94a-40da-8d64-0494697d0f1b.